(A) Erhöhung des
Sanierungsumfang und -standards
Die Erhöhung des Sanierungsumfang und -standards des Schulsanierungsprogramms für die 7 noch nicht begonnenen Sanierungsmaßnahmen – Ohmgymnasium mit Turnhalle, Albert-Schweitzer-Gymnasium mit Turnhalle, Marie-Therese-Gymnasium, Berufsschule-Werkstätten, Fridericianum – um 27 Millionen wird befürwortet.
Der Beschluss über die notwendigen Mittel soll im Rahmen des Beschlusses des Haushalts 2012 erfolgen.
Die zeitliche Abwicklung (Streckung bis 2020) ist dem Terminszenario der Variante A zu entnehmen.
(B) Zusatzantrag:
Alternative zur zeitlichen Abwicklung
Statt dem Terminszenario der Variante A soll die Variante B umgesetzt werden.
Kritischer Hinweis Ref II/Kämmerei:
1. Sowohl die Variante A als auch die Variante B erhöhen die Lücken in beiden
Finanzplänen.
2. Durch die erhebliche Erhöhung werden dringend notwendige und gewünschte
Maßnahmen
verzögert bzw. können nicht
berücksichtigt werden.
3. Die dauernde Leistungsfähigkeit ist nicht gegeben.
4. Regierungsauflagen aus 2010 sind bisher nicht erfüllt.
5. Ab dem HH-Jahr 2011ff. ist kein HH-Ausgleich gewährleistet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Bei den bis heute im Schulsanierungsprogramm fertig gestellten Maßnahmen konnte aufgrund der finanziellen Ausstattung nahezu gänzlich der Standard einer Generalsanierung erreicht werden.
Das bedeutet, dass bei allen Schulen die Haustechnik erneuert, der Brandschutz ertüchtigt und eine energetische Sanierung der Gebäudehülle umgesetzt werden konnten. Weiterhin war es finanziell möglich, baubegleitende Maßnahmen wie z. B. Umzüge, Auslagerung von Unterrichtsklassen in Containerdörfern, Reinigungskosten und sonstige Provisorien mit zu erledigen.
Zusätzlich zu den 48,5 Mio € aus dem Beschluss zum Schulsanierungsprogramm des Jahres 2008 konnten 2009 die Mittel aus dem Konjunkturpaket II in Höhe von rd. 5,3 Mio € für Maßnahmen, die den Energieverbrauch reduzieren – wie Außenwand- und Dachdämmung, Fensteraustausch, Heizungssteuerung – beitragen.
Neben den Baukosten wurden durch das Schulverwaltungsamt Mittel für die Ausstattung der Sanierungsschulen in Höhe von rd. 1,3 Mio. € aufgewendet.
Bei den verbleibenden 7 Maßnahmen („Restprogramm“) – Ohmgymnasium mit Turnhalle, Albert-Schweitzer-Gymnasium mit Turnhalle, Marie-Therese-Gymnasium, Berufsschule-Werkstätten, Fridericianum – stellt sich die Situation ganz anders dar. Die finanziellen Mittel im Schulsanierungsprogramm sind von Anfang an so gering, dass die Sanierung nur mit großen Abstrichen erfolgen kann. Besonders im Bereich der energetischen Sanierung der Gebäudehülle, in Teilen bei der Haustechnik und insbesondere in der Neuausstattung der Unterrichtsräume (Fachräume, EDV) mit Mobiliar würden so große Defizite verbleiben, dass man nur von Teilsanierungen sprechen könnte und jeweils ein erheblicher Sanierungsanteil in den Folgejahren anfallen würde.
Aus den bisher gewonnenen Erfahrungen empfiehlt die Verwaltung dringend, das Schulsanierungsprogramm nochmals aufzustocken und somit die maximale Förderung nach FAG auszuschöpfen.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Um die gravierenden Baumängel zu beseitigen sowie die aus den bis heute abgewickelten Maßnahmen des Schulsanierungsprogramms gewonnen Erfahrungen umzusetzen, wurde für die 7 noch nicht begonnenen Schulen der Sanierungsmehrbedarf ermittelt und 7 Investitionsbereichen zugeordnet (siehe Abb. 1):
Abb. 1: Investitionsbereiche
und Sanierungsmehrbedarf
Für die 7 Maßnahmen des „Restprogramms“ waren im bisherigen Schulsanierungsprogramm „ssp-alt“ Mittel in Höhe von 24.716.000 € vorgesehen.
Diese werden sich nun um 27 Mio € bei „ssp-neu“ auf 51.716.000 € erhöhen (siehe Abb. 2).
Abb. 2: Gesamtkostensituation
„ssp-neu“
Der jeweilige Sanierungsmehrbedarf bei den 7 Maßnahmen des „Restprogramms“ mit ergänzenden Erläuterungen ist der Anlage 1 zu entnehmen.
Wie auch bei vorherigen Maßnahmen im Schulsanierungsprogramm können Fördermittel nach FAG bei der Reg. v. Mittelfranken – da die Sanierungskosten den Schwellenwert von 25% vergleichbarer Neubaukosten überschreiten – generiert werden.
D.h. ebenso beim Sanierungsmehrbedarf von 27 Mio € ist in Summe mit Zuschüssen nach FAG von rd. 7 Mio € zu rechnen, die den verbleibenden, kommunalen Eigenanteil der Stadt Erlangen auf 20 Mio € reduzieren.
Die Sanierungen des MTG Schulgebäudes sowie Fridericianums hätten bei „ssp-alt“ die Förderkriterien (Überschreitung des o. g. Schwellenwertes) nicht erfüllt. Durch die Aufstockung des Sanierungsumfanges um jeweils ca. 5,3 Mio € bei „ssp-neu“ ist nun jedoch eine Förderung beider Maßnahmen nach FAG gegeben.
Um die Aufstockung des Sanierungsumfanges bei „ssp-neu“ insbesondere bei den 4 Gymnasien und bei der Berufsschule, Werkstättentrakt im Vergleich zu den bereits im ssp abgewickelte und in Teilen durch das Konjunkturförderprogramm aufgestockte Schulsanierungen zu bewerten, wurden die Sanierungskosten pro m²-Nettogrundfläche ermittelt und in nachfolgender Grafik (siehe Abb. 3) dargestellt.
Abb. 3: Sanierungskosten
pro m²-Nettogrundfläche
Legende: = Sanierungsumfang
ssp-alt
= zusätzlich kpII / Invest.pakt 2009
= zusätzlich
„ssp-neu“
Bei den bis heute fertig gestellten Maßnahmen konnte aufgrund der finanziellen Ausstattung ( ) und Aufstockung durch das Konjunkturförderprogramm ( ) nahezu gänzlich der Standard einer Generalsanierung erreicht werden. Deren mittlere Sanierungskosten liegen bei Schulgebäuden bei rd. 850 €/m² und bei Turnhallen bei rd. 1.800 €/m².
Durch die Aufstockung ( ) der noch verbleibenden 7 Maßnahmen können diese nun im vergleichbaren Umfang zu den bereits fertig gestellten Maßnahmen saniert werden.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Die Aufstockung des Sanierungsumfanges bei den 7 Maßnahmen hat zur Folge, dass die Sanierungszeiträume unter Berücksichtigung der finanziellen und personellen Möglichkeiten angepasst werden sowie der Sanierungsbeginn neu eingetaktet wird.
Die Verwaltung schlägt 2 verschiedene Terminszenarien und deren Haushaltsmittelabflüsse vor:
- Variante A: „ssp-neu“
- Variante B: „ssp-neu alternativ“
Sie unterscheiden sich lediglich
in der zeitlichen Abwicklung des „Restprogramms“. Der Sanierungsmehrbedarf
beträgt bei beiden Varianten 27 Millionen.
3.1: Variante A
In den Jahren 2013 bis 2019 wird jährlich mit der Sanierung einer Maßnahme ( ) begonnen und infolge das Schulsanierungsprogramm um 4 Jahre bis 2020 verlängert (siehe Abb. 4).
Diese Variante entspricht vom Zeitablauf her dem Verwaltungsentwurf für den Haushalt 2012.
Abb. 4: Terminszenario
„ssp-neu“
Legende: = Planungsphase
= Sanierungsphase
= vorgeschaltetes
VOF-Verfahren zur Planerauswahl
=
FAG-Antragstellung
Um den Gesamtbedarf an Haushaltsmitteln von Amt 24 und Amt 40 (Amt 24 bzw. Amt 40 ) in den Jahren 2012-2020 für „ssp-neu“ zu bewerten, wurde der Haushaltsmittelabfluss im Kontext zu den Anfangsjahren 2007-2011 des Schulsanierungsprogramms grafisch dargestellt (siehe Abb. 5).
Abb. 5: Haushaltsmittelabfluss
auf Basis des Terminszenarios „ssp-neu“ (Abb. 4)
Der im Jahr 2010 durch das Konjunkturförderprogramm hervorgerufene immense Haushaltsmittelbedarf von knapp 12 Mio/€2010 würde sich in den Jahren 2016 und 2017 erneut einstellen. In Anbetracht der zukünftigen, finanzpolitischen Lage erscheint dies nur bedingt umsetzbar.
Ferner wird das gesetzte Ziel, jährlich mind. 5 Millionen in das Schulsanierungsprogramm zu investieren ( ), in den nächsten beiden Jahren 2012 und 2013 um 2-3 Millionen jährlich nicht erreicht.
® das verhaltene Anlaufen des
Restprogramms „ssp-neu“ in den nächsten beiden
Jahren 2012–2013 führt
zu einem hohen HH-Bedarf in den Jahren 2016–2017
Die Verwaltung schlägt deshalb
ein Terminszenario „ssp-neu alternativ“ in Variante B vor.
3.2: Variante B
Um den Haushaltsmittelabfluss ausgewogener zu gestalten, wird vorgeschlagen den Sanierungsbeginn dreier Maßnahmen gemäß nachfolgend aufgezeigtem Terminszenario „ssp-neu alternativ“ zu verschieben (siehe Abb. 6):
- ASG-Schulgebäude mit Turnhalle um 1 Jahr nach vorne (Sanierungsbeginn von 2014 nach 2013 bzw. 2018 nach 2017)
- MTG, Schulgebäude um 3 Jahre nach hinten (Sanierungsbeginn von 2015 nach 2018)
- Fridericianum um 2 Jahre nach hinten (Sanierungsbeginn von 2017 nach 2019)
Die Entwurfsplanung zum ASG-Schulgebäude würde bedingt durch die bereits erfolgte Beauftragung der Ingenieurbüros parallel zum Ohmgymnasium laufen und die FAG-Antragstellung zeitgleich im Oktober 2012 ermöglichen.
Abb. 6 Terminszenario
„ssp-neu alternativ
Legende: = Planungsphase
= Sanierungsphase
= vorgeschaltetes
VOF-Verfahren zur Planerauswahl
=
FAG-Antragstellung
Der Haushaltsmittelabfluss von Amt 24 und 40 würde sich bei „ssp-neu alternativ“ wie in nachfolgender Grafik (Abb. 7) aufgezeigt darstellen (Amt 24 bzw. Amt 40 ).
® Verlängerung des
Sanierungszeitraumes um 1 Jahr bis 2021
®
gleichmäßiger HH-Bedarfs im
Mittel von jährlich 5 Mio €
Abb. 7 Haushaltsmittelabfluss
auf Basis des Terminszenarios „ssp-neu alternativ“
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
|
Investitionskosten: 22,31
Millionen bei Amt 242
4,69
Millionen bei Amt 40-2
Korrespondiere Einnahmen: 7,171
Millionen (FAG-Zuschüsse)
Für die Umsetzung des erweiterten Schulsanierungsprogramms
„ssp-neu“ müssen personelle Ressourcen bei Amt 24 bereitgestellt werden. Dafür
sind die für das Schulsanierungsprogramm befristet eingestellten Mitarbeiterinnen
/ Mitarbeiter längerfristig zu binden.
Konkret soll für 3 Stellen (2 Ingenieur-, 1 Technikerstelle) der kW-Vermerk
entfallen.
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlage 1: Sanierungsmehrbedarf mit ergänzenden Erläuterungen