Betreff
Bau eines Wohnhauses mit Einliegerwohnung, Forchheimer Straße 42, Gemarkung Büchenbach, Fl.-Nr. 132, Az.: 2011-173-VO
Vorlage
63/141/2011/1
Aktenzeichen
VI/63-1/3/T. 1002
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Die Baugenehmigung und die erforderlichen Befreiungen vom Bebauungsplan nach § 31 Abs. 2 BauGB werden in Aussicht gestellt.


1. Ergebnis/Wirkungen

(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen ruft das Bauvorhaben hervor?)

 

Bebauungsplan: 

177

Gebietscharakter:

Allgemeines Wohngebiet

Widerspruch zum Bebauungsplan:

Wohnhaus und Stellplätze für Bestandsgebäude vollständig außerhalb der Baugrenzen

 

 

2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen

(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen bzw. zu vermeiden?)

 

Fragen zum Vorbescheid

 

Ist die Errichtung eines zusätzlichen Einfamilienhauses inklusive der erforderlichen Stellplätze für das Bestandsgebäude außerhalb der Baugrenzen zulässig?

 

Sachbericht

 

Es wurde früher eine Genehmigung für die Errichtung von zwei Garagen außerhalb der Baugrenzen erteilt. Eine dieser Garagen soll nun entfernt werden und an gleicher Stelle ein eingeschossiges Einfamilienwohnhaus mit Satteldach als Anbau an das Bestandsgebäude gebaut werden.

 

Das Vorhaben wurde bereits am 05.04.2011 und 10.05.2011 (mit Ortsbesichtigung) als Zweifamilienhaus mit einem Abstand von 3,05 m zum Friedhof im Bauausschuss behandelt. Aufgrund des geringen Abstandes zum Friedhof konnte das Vorhaben nicht befürwortet werden.

 

Die erforderliche Befreiung von den Baugrenzen für das neue Wohnhaus kann nach Bauberatung und Umplanung durch den Bauherrn befürwortet werden, da nun ein ausreichender Abstand von 4,00 m zum Friedhof eingehalten wird.

 

 

 

3. Prozesse und Strukturen

(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

Nachbarbeteiligung: Zustimmung


Anlagen:        Lageplan
                        Protokollvermerk aus der BWA-Sitzung am 05.04.2011
                        Protokollvermerk aus der BWA-Sitzung am 10.05.2011