Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.
Gemäß
§ 8 Abs. 1 der Betriebssatzung für den Entwässerungsbetrieb vom 16.05.1995 i.
d. F. v. 19.04.2011 i. V. m. § 19 Eigenbetriebsverordnung Bayern (EBV) ist der
EBE verpflichtet, den Werkausschuss, den Oberbürgermeister sowie das
Finanzreferat halbjährlich über den Geschäftsgang, insbesondere über die
Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie die Abwicklung des Finanzplanes
anhand schriftlicher Unterlagen zu unterrichten.
Nachdem
der EBE seine Bücher gemäß § 9 Abs. 1 Betriebssatzung nach den Regeln der
kaufmännischen doppelten Buchführung führt, erfolgt dies anhand des
Zwischenberichtes zum 30.06.2011 bestehend aus:
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Zwischenbilanz
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Gewinn- und Verlustrechnung
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Betriebsergebnis
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Finanzmittel Anlagen im Bau
Zur
Zwischenbilanz ist anzumerken, dass diese auf den Jahresabschluss 2010 zum
31.12.2010 aufbaut, der vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband geprüft und
in der Sitzung des Bau- und Werkausschusses am 16.06.2011 begutachtet und in
der Sitzung des Stadtrates am 30.06.2011 beschlossen wurde.
An
die Mitglieder des BWA´s wurde vorab ein Exemplar (Kurzfassung) verteilt.
Die
ausführliche Fassung des Halbjahresabschlusses kann beim EBE, Abteilung
Buchhaltung / Organisation, eingesehen werden.
Anlagen: Zwischenbericht 2011 (wurde per Post verteilt)