Betreff
Erweiterung des Kindergartens "Flohkiste" in der Hans-Sachs-Straße sowie Fraktionsantrag der SPD Nr. 058/2011 gem. § 28 GeschO vom 24.05.2011 zum TOP 32 der Stadtratsunterlage vom 26.05.2011
Vorlage
611/107/2011
Aktenzeichen
VI/61 T. 1335
Art
Beschlussvorlage

Der Sachbericht wird zur Kenntnis genommen.

 

Der SPD-Fraktionsantrag Nr. 058/2011 vom 24.05.2011 ist hiermit bearbeitet.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

In der UVPA-Sitzung am 07.06.2011 wurde der Sachbericht von Amt 61 zur Erweiterung des Kindergartens „Flohkiste“ in der Hans-Sachs-Straße einstimmig – unter Berücksichtigung eines Protokollvermerkes – begutachtet.
In diesem Protokollvermerk wurde Amt 61 gebeten, sich nochmals mit einer erweiterten Kindereinrichtung „Flohkiste“, an die eine notwendige Freispielfläche auf dem Quartiersplatz direkt und unter Wegfall der durchgängigen Wegebeziehung westlich des Quartiersplatzes angebunden wird, planerisch auseinanderzusetzen.

Nach Rückmeldung von Amt 51 geht man dort von einem Bedarf von einer zusätzlichen Krippengruppe unter Beibehaltung der bisher untergebrachten Kindergartenplätze aus.
Für die zusätzliche Krippengruppe wird ein kleinerer freistehender Baukörper auf dem bisherigen Grundstück der Flohkiste (Flst.-Nr. 3268/4 – Gemarkung Erlangen –) als zielführende Lösung favorisiert. Der verbleibende Freiraum auf dem Grundstück wird als ausreichend für die neu geschaffene Krippengruppe angesehen.

Seitens Amt 61 wird diese bauliche Situierung der Kinderkrippe befürwortet. Hier ist ein ausreichendes Baurecht vorhanden, sofern das neue Gebäude mind. 5,0 m Abstand zur straßenseitigen Grundstücksgrenze einhält.

Jedoch ist für die Kindergartennutzer auf dem östlich angrenzenden Quartiersplatz eine Ersatz-Freispielfläche vorzusehen, die zwingend direkt an die Kindereinrichtung angebunden werden muss. Hierbei müsste die durchgängige Wegeführung zwischen Siedler- und Hans-Sachs-Straße aufgegeben werden. Zur notwendigen Größe der Freifläche liegen derzeit noch keine Aussagen von Amt 51 vor.

Die Notwendigkeit einer direkten Anbindung der Freifläche an den Kindergarten wird seitens  Amt 51 damit begründet, dass ohne diese Anbindung für die Außenfläche keine Betriebserlaubnis erteilt würde.

 

 

Vor dem Hintergrund des durch Amt 51 ermittelten Bedarf an Kindertagesplätzen in der Stadtrandsiedlung und dem Ziel der Schaffung einer funktionierenden, wohnortnahen und altersgemischten Kindertagesstätte stellt Amt 61 seine Bedenken hinsichtlich eines Entfallens einer durchgängigen Wegeverbindung zurück. Das Vorhaben wird, in der von Amt 51 vorgesehenen Form, mitgetragen.

Die Planung der Freispielfläche muss jedoch den vorhandenen Baumbestand berücksichtigen, damit dieser weiterhin als erlebbarer Grünraum auf dem Platz erhalten bleibt.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen:        1. SPD-Fraktionsantrag Nr. 058/2011 vom 24.05.2011

                        2. Lageplan mit Luftbild