Für das Gebiet
nördlich und südlich der Graf-Zeppelin-Straße ist ein Bebauungsplan nach den
Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) aufzustellen und die frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden durchzuführen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
a) Anlass und
Ziel der Planung
Im Teilbereich des
Plangebietes nördlich der Graf-Zeppelin-Straße (Flst.-Nr. 210/2) – Gemarkung
Frauenaurach – befinden sich nach Insolvenz der Quelle AG leerstehende bauliche
Anlagen, für welche derzeit keine geeigneten Nachnutzer zu finden sind. Eine Wohnnutzung
der hier situierten ehemaligen Musterhäuser der Quelle-Haus GmbH scheidet
allein aus immissionsschutzrechtlichen Gründen aus, eine gewerbliche
Nachnutzung des Auslieferungslagers auf dem Quelle-Areal scheiterte nach
Auskunft der Grundstückseigentümerin an der speziellen Struktur, der maroden
Bauubstanz und an der Größe des Gebäudes.
Als künftige
Entwicklung auf dieser nördlichen Teilfläche des Plangebietes zeichnet sich
heute schon eine vollständige Neubebauung ab, welche im Bebauungsplanverfahren zu
ordnen und planungsrechtlich zu sichern ist. Hierbei sind auch Fragen der
inneren Erschließung und bodenordnerische Aspekte planerisch zu lösen.
Das neu geordnete
Quartier nördlich der Graf-Zeppelin-Straße soll einen Beitrag zur Befriedigung
der Nachfrage nach gewerblich nutzbaren Flächen in Erlangen leisten.
Die Planbereiche
südlich und östlich der Graf-Zeppelin-Straße weisen derzeit funktionstüchtige
gewerbliche Nutzungen auf, die keiner tiefgreifenden Neuordnung bedürfen. Zur
Umsetzung des städtebaulichen Einzelhandelskonzeptes wie auch zum Ausschluss
von Vergnügungsstätten ist es sinnvoll, auch diese Flächen, ggf. mit geringerer
Regelungstiefe, zu überplanen (s. hierzu Buchstabe e „städtebauliche Ziele“).
b)
Geltungsbereich
Der
Geltungsbereich umfasst die Grundstücke mit den Flst.-Nrn. 210/2, 210/3, 210/4,
210/5, 210/6, 210/7, 210/8, 210/9, 210/16, 210/17, 210/18, 210/19, 210/20,
210/21, 210/22, 210/23, 210/24, 211, 211/1, 211/2, 212, 213, 214, 228/1 und
228/2 sowie eine Teilfläche aus dem Grundstück mit der Flst.-Nr. 210/14 – Gmkg.
Frauenaurach –.
Die Grundstücke
befinden sich mit Ausnahme der öffentlichen Verkehrsflächen (Flst.-Nrn. 210/3,
228/1 und 228/2) im Privatbesitz bzw. im Besitz der Bundesrepublik Deutschland
(Tfl. aus Flst.-Nr. 210/14).
Der
Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird im Norden durch die Bahntrasse
Erlangen-Bruck nach Herzogenaurach, im Osten durch den Main-Donau-Kanal, im
Süden durch die Bundesautobahn A3 und im Westen durch die Sylvaniastraße
umgrenzt.
Der
Geltungsbereich umfasst eine Gesamtfläche von knapp 17 ha.
c) Planungsrechtliche Grundlage
Im wirksamen
Flächennutzungsplan (FNP) von 2003 ist das Plangebiet als gewerbliche Baufläche
dargestellt. Der Bebauungsplan steht der Darstellung im FNP nicht entgegen.
Eine Änderung des FNP ist daher nicht erforderlich.
d)
Rahmenbedingungen
Im Zuge des
Bebauungsplanes sind folgende umweltrechtlich bedingte Prüfungen abzuarbeiten:
-
Lärmschutzuntersuchung mit Zuweisung von richtungsabhängigen Lärmkontingenten
- Altlastenuntersuchung
- Untersuchung zum Biotopschutz
- Spezielle Artenschutzprüfung (saP)
- Kartierung und Bewertung des vorhandenen Baumbestandes (Baumschutzverordnung)
Von Seiten der
Verkehrsplanung werden Untersuchungen zur Verkehrsbelastung bzw. zur
Leistungsfähigkeit der Straßen, insbesondere des Knotenpunktes
Graf-Zeppelin-Straße / Sylvaniastraße in Abhängigkeit vom Nutzungskonzept für
erforderlich gehalten.
Im Weiteren sind
optimierte und nachhaltige Konzepte zur energetischen Versorgung zu beraten und
festzusetzen (Vorgespräch am 28.09.2011/AG Energieversorgung Oktober).
e)
Städtebauliche Ziele
Unter anderem der
Mangel an verfügbaren gewerblichen Bauflächen im Erlanger Stadtgebiet macht es
erforderlich, geeignete Standorte ohne aktuelle Nutzung durch Neuordnung zu
reaktivieren. Im Bereich nördlich der Graf-Zeppelin-Straße soll der
Bebauungsplan gewerbliche Nutzungen ermöglichen und dazu beitragen, die
dringende Nachfrage nach Gewerbeflächen zu befriedigen.
Im gesamten
Plangebiet sollen zur Umsetzung des Erlanger Einzelhandelkonzeptes Betriebe mit
innenstadtrelevanten Sortimenten i.S.d. „Erlanger Liste“ weder allgemein noch
ausnahmsweise zulässig sein.
Im Weiteren sollen produzierende und verarbeitende Gewerbenutzungen
geschützt werden und die gem. § 8 Abs. 3 Nr. 3 BauNVO ausnahmsweise
Zulässigkeit von Vergnügungsstätten (u.a. Spielhallen) ausgeschlossen werden.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. F 393 – Graf-Zeppelin-Straße – der
Stadt Erlangen mit integriertem Grünordnungsplan.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
a) Aufstellung
Der Umwelt-,
Verkehrs- und Planungsausschuss (UVPA) beschließt die Aufstellung des
Bebauungsplans für das Gebiet nördlich und südlich der Graf-Zeppelin-Straße
nach den Vorschriften des BauGB.
b) Frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung
Die frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB soll in der Form durchgeführt
werden, dass der Planentwurf mit Begründung einen Monat im Amt für
Stadtentwicklung und Stadtplanung zur Einsicht dargelegt wird.
c) Frühzeitige
Behördenbeteiligung
Die frühzeitige
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll
gleichzeitig mit der Unterrichtung der Öffentlichkeit durchgeführt werden.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
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IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
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Folgekosten |
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bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Übersichtslageplan mit Geltungsbereich