Die Richtlinie zur Gestaltung von Sondernutzungen im öffentlichen Raum, Bereich Innenstadt wird in der vorgelegten Fassung (Anlage) beschlossen.
In der Sitzung der Lenkungsgruppe Innenstadtentwicklung
Erlangen am 15.07.2011 wurde Stellungnahme des Rechtsamtes „Eine Richtlinie ist eine Handlungsvorschrift mit
bindendem Charakter, während eine Empfehlung rechtlich nicht bindend ist.“ Die Richtlinie bindet die städtische Verwaltung in ihren
Einzelfallentscheidungen und gewähr-leistet so die Gleichbehandlung aller
Antragsteller. Sie zeigt Grundsätze in Form eines Gestaltungskonzeptes auf.
Die Grundsätze sind einzuhalten, unbeschadet der verkehrlichen und Die für das Verwaltungshandeln und von Bürgern gewünschte
rechtliche Grundlage geht durch eine Umbenennung in „Empfehlung“ verloren. Weitere Anregungen und Ergänzungswünsche sind nicht
eingegangen. |
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
1 Die Richtlinie bildet eine Grundlage für die Verwaltung bei der Ausübung ihres Ermessens und soll ein gleichmäßiges Verwaltungshandeln sicher stellen (Beachtung des Gleichheitsgrundsatzes). Das Verwaltungsgericht Ansbach hat bereits in mehreren Streitigkeiten, die Sondernutzungen betrafen, darauf hingewiesen, dass eine Richtlinie der Stadt sehr wünschenswert wäre. Dies würde sowohl das gesetzmäßige Handeln der Verwaltung erleichtern, als auch den Betroffenen gegenüber das Verwaltungshandeln transparenter machen
2
Unterstützung von Gewerbetreibenden und
Gastronomen durch die Aufbereitung
der Richtlinie in anschaulicher, bebilderter Form, welche Arten von
Sondernutzungen
in der Innenstadt von Erlangen zulässig sind.
3 Verbessertes Erscheinungsbild der Innenstadt.
2. Programme / Produkte /
Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?).
Die Nutzung der öffentlichen Straßen – zu denen auch die Fußgängerzonen gehören – ist jedermann im Rahmen ihres Zwecks und der Verkehrsvorschriften gestattet. Nutzungen wie zum Beispiel Warenauslagen, die über diesen „Gemeingebrauch“ hinausgehen, werden als „Sondernutzungen“ bezeichnet. Sie bedürfen einer besonderen Erlaubnis, über die die Stadt Erlangen nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden hat.
Die Stadt Erlangen arbeitet im Rahmen der Innenstadtentwicklung an einer
Vielzahl von ko-ordinativen Maßnahmen zur umfassenden Aufwertung der
Innenstadt. Neben einer inhaltlichen und finanziellen Unterstützung privater
Baumaßnahmen werden die Flächen der städtischen Straßen und Plätze umgestaltet
und aufgewertet. Die Innenstadt erhält nach und nach ein deutlich attraktiveres
Aussehen mit funktional und gestalterisch aufgewerteten Gebäuden und
öffentlichen Räumen. Aber nicht nur bauliche Rahmenbedingungen bestimmen die
Atmosphäre und die Aufenthaltsqualität der Innenstadt.
Auch die Auslagen der Geschäfte und die Außenbestuhlung der Gaststätten
tragen wesentlich zum Gesamteindruck bei. Wie wichtig dieser Aspekt ist, wurde
auch im Rahmen des kürzlich verabschiedeten städtebaulichen
Einzelhandelskonzeptes betont.
Die in der „Richtlinie zur Gestaltung von Sondernutzungen im
öffentlichen Raum“ definierten Regeln zur Warenpräsentation sollen vorrangig
dazu beitragen, die teilweise vorhandenen, sehr großen bzw. sehr vielfältigen
Warenauslagen auf ein verträgliches Maß zu bringen. Die Auswahl des in der
Innenstadt insgesamt vorhandenen Warenangebotes kann nur wahrgenommen werden,
wenn nicht einzelne Händler durch ihre raumgreifenden und aufdringlichen
Auslagen das Gesamtbild dominieren.
Durch die Anwendung der vorliegenden Richtlinie kommt es zu keinen
maßgeblichen Veränderungen in der Genehmigung von Sondernutzungen, da der
Inhalt der Richtlinie bereits seit 1998 (siehe UVPA Beschluss vom
28.07.1998 „Verbesserung des Erscheinungsbildes
der Innenstadt und Neuregelung der Sondernutzungen auf öffentlichen Flächen“) Grundlage und gängige Praxis im
Verwaltungshandeln sind. In Teilbereichen hat dies bereits jetzt zu einer
Verbesserung des Stadtbildes geführt.
Die Erlanger Praxis wurde im Rahmen des städtebaulichen Einzelhandelskonzeptes
(SEHK) von den externen Experten, auch im Vergleich mit anderen Städten, als
angemessen und qualitätsvoll eingestuft.
Die Richtlinie soll den Bürgerinnen und Bürgern als Handreichung bei der Beantragung von Sondernutzung dienen, die Abstimmung innerhalb der Verwaltung erleichtern und zukünftig als Grundlage für Entscheidungen und Genehmigungen herangezogen werden.
Den Gewerbetreibenden werden mithilfe der Richtlinie die Rahmenbedingungen, Umfang und Grenzen von möglichen Sondernutzungen leicht und anschaulich aufgezeigt. Bisherige unklare Sachverhalte erhalten einen einheitlichen Rahmen; Gleichheitsentscheidungen werden somit gewährleistet.
Bei Außendienstkontrollen würde die Richtlinie ein effizienteres Verwaltungshandeln ermöglichen, da Grundsatzdiskussionen mit den Gewerbetreibenden unter Hinweis auf die Richtlinie entbehrlich wären.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)
Der Entwurf der Richtlinie wurde am 31.03.2011 den Teilnehmer der Arbeitsgruppe 5 „Gewerbe und Einzelhandel“ (Dieter Beck/IIWA, Christian Frank/CM, Herrn Greiner/ Einzelhandelsverband, Herrn Helbig/ Vertreter der Gastronomen), den Ämtern 32, 63 und SG 611.1 sowie den Fraktionen des Stadtrats und dem Altstadtforum zur Vorabstimmung zugesandt.
Von Seiten der Beteiligten erreichten die Verwaltung bislang keine Einwände.
Nach
dem Gutachten des UVPA und dem Beschluss des Stadtrates soll die Richtlinie
zusammen mit dem SEHK den Einzelhändlern in einer Informationsveranstaltung
vorgestellt werden.
Die Richtlinie soll in
gedruckter Form und als Download den Interessenten kostenlos zur Verfügung
gestellt werden.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
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Personalkosten
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Einnahmen |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr. 511.600,
Kostenstelle 610.390
Kostenträger 511.0061
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Die Druckkosten belaufen sich für eine Auflage von 1000 Stück auf rund 2000,-- Euro.
Der Druck der Richtlinie wird durch das Programm „Soziale Stadt“ unterstützt.
Anlagen:
Anlage 1:
Entwurf - Richtlinie zur Gestaltung von Sondernutzungen im
öffentlichen Raum -
Bereich
Innenstadt