Betreff
Innenstadtentwicklung Erlangen - Richtlinie zur Gestaltung von Sondernutzungen im öffentlichen Raum - Bereich Innenstadt
Vorlage
610.3/012/2011/2
Aktenzeichen
VI/61/610.3
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Die Richtlinie zur Gestaltung von Sondernutzungen im öffentlichen Raum, Bereich Innenstadt wird in der vorgelegten Fassung (Anlage) beschlossen.


In der Sitzung der Lenkungsgruppe Innenstadtentwicklung Erlangen am 15.07.2011 wurde
seitens des OBM vorgeschlagen, die „Richtlinie zur Gestaltung von Sondernutzungen im
öffentlichen Raum“ umzubenennen und das Wort „Richtlinie“ durch den Begriff „Empfehlung“ oder „Leitfaden“ zu ersetzen.

Stellungnahme des Rechtsamtes

„Eine Richtlinie ist eine Handlungsvorschrift mit bindendem Charakter, während eine Empfehlung rechtlich nicht bindend ist.“

 

Die Richtlinie bindet die städtische Verwaltung in ihren Einzelfallentscheidungen und gewähr-leistet so die Gleichbehandlung aller Antragsteller. Sie zeigt Grundsätze in Form eines Gestaltungskonzeptes auf. Die Grundsätze sind einzuhalten, unbeschadet der verkehrlichen und
sonstigen bei der Erteilung der Sondernutzungserlaubnis zu beachtenden Belange. Das Ge-staltungskonzept enthält eine Aufzählung geeigneter Beispiele, um die Grundsätze zu illustrieren. Diese dienen der Verwaltung und den Bürgern als Orientierung.                          
 siehe II.1.3.

 

Die für das Verwaltungshandeln und von Bürgern gewünschte rechtliche Grundlage geht durch eine Umbenennung in „Empfehlung“ verloren.

 

Weitere Anregungen und Ergänzungswünsche sind nicht eingegangen.

 

 

 

1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

 

1        Die Richtlinie bildet eine Grundlage für die Verwaltung bei der Ausübung ihres Ermessens und soll ein gleichmäßiges Verwaltungshandeln sicher stellen (Beachtung des Gleichheitsgrundsatzes). Das Verwaltungsgericht Ansbach hat bereits in mehreren Streitigkeiten, die Sondernutzungen betrafen, darauf hingewiesen, dass eine Richtlinie der Stadt sehr wünschenswert wäre. Dies würde sowohl das gesetzmäßige Handeln der Verwaltung erleichtern, als auch den Betroffenen gegenüber das Verwaltungshandeln transparenter machen

2        Unterstützung von Gewerbetreibenden und Gastronomen durch die Aufbereitung
der Richtlinie in anschaulicher, bebilderter Form, welche Arten von Sondernutzungen
in der Innenstadt von Erlangen zulässig sind.

3        Verbessertes Erscheinungsbild der Innenstadt.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?).

 

Die Nutzung der öffentlichen Straßen – zu denen auch die Fußgängerzonen gehören – ist jedermann im Rahmen ihres Zwecks und der Verkehrsvorschriften gestattet. Nutzungen wie zum Beispiel Warenauslagen, die über diesen „Gemeingebrauch“ hinausgehen, werden als „Sondernutzungen“ bezeichnet. Sie bedürfen einer besonderen Erlaubnis, über die die Stadt Erlangen nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden hat.

 

Die Stadt Erlangen arbeitet im Rahmen der Innenstadtentwicklung an einer Vielzahl von ko-ordinativen Maßnahmen zur umfassenden Aufwertung der Innenstadt. Neben einer inhaltlichen und finanziellen Unterstützung privater Baumaßnahmen werden die Flächen der städtischen Straßen und Plätze umgestaltet und aufgewertet. Die Innenstadt erhält nach und nach ein deutlich attraktiveres Aussehen mit funktional und gestalterisch aufgewerteten Gebäuden und öffentlichen Räumen. Aber nicht nur bauliche Rahmenbedingungen bestimmen die Atmosphäre und die Aufenthaltsqualität der Innenstadt.

 

Auch die Auslagen der Geschäfte und die Außenbestuhlung der Gaststätten tragen wesentlich zum Gesamteindruck bei. Wie wichtig dieser Aspekt ist, wurde auch im Rahmen des kürzlich verabschiedeten städtebaulichen Einzelhandelskonzeptes betont.

 

Die in der „Richtlinie zur Gestaltung von Sondernutzungen im öffentlichen Raum“ definierten Regeln zur Warenpräsentation sollen vorrangig dazu beitragen, die teilweise vorhandenen, sehr großen bzw. sehr vielfältigen Warenauslagen auf ein verträgliches Maß zu bringen. Die Auswahl des in der Innenstadt insgesamt vorhandenen Warenangebotes kann nur wahrgenommen werden, wenn nicht einzelne Händler durch ihre raumgreifenden und aufdringlichen Auslagen das Gesamtbild dominieren.

 

Durch die Anwendung der vorliegenden Richtlinie kommt es zu keinen maßgeblichen Veränderungen in der Genehmigung von Sondernutzungen, da der Inhalt der Richtlinie bereits seit 1998 (siehe UVPA Beschluss vom 28.07.1998  „Verbesserung des Erscheinungsbildes der Innenstadt und Neuregelung der Sondernutzungen auf öffentlichen Flächen“) Grundlage und gängige Praxis im Verwaltungshandeln sind. In Teilbereichen hat dies bereits jetzt zu einer Verbesserung des Stadtbildes geführt.
Die Erlanger Praxis wurde im Rahmen des städtebaulichen Einzelhandelskonzeptes (SEHK) von den externen Experten, auch im Vergleich mit anderen Städten, als angemessen und qualitätsvoll eingestuft.

 

Die Richtlinie soll den Bürgerinnen und Bürgern als Handreichung bei der Beantragung von Sondernutzung dienen, die Abstimmung innerhalb der Verwaltung erleichtern und zukünftig als Grundlage für Entscheidungen und Genehmigungen herangezogen werden.

 

Den Gewerbetreibenden werden mithilfe der Richtlinie die Rahmenbedingungen, Umfang und Grenzen von möglichen Sondernutzungen leicht und anschaulich aufgezeigt. Bisherige unklare Sachverhalte erhalten einen einheitlichen Rahmen; Gleichheitsentscheidungen werden somit gewährleistet.

 

Bei Außendienstkontrollen würde die Richtlinie ein effizienteres Verwaltungshandeln ermöglichen, da Grundsatzdiskussionen mit den Gewerbetreibenden unter Hinweis auf die Richtlinie entbehrlich wären.

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

      Der Entwurf der Richtlinie wurde am 31.03.2011 den Teilnehmer der Arbeitsgruppe 5 „Gewerbe und Einzelhandel“ (Dieter Beck/IIWA, Christian Frank/CM, Herrn Greiner/ Einzelhandelsverband, Herrn Helbig/ Vertreter der Gastronomen), den Ämtern 32, 63 und SG 611.1 sowie den Fraktionen des Stadtrats und dem Altstadtforum zur Vorabstimmung zugesandt.


Von Seiten der Beteiligten erreichten die Verwaltung bislang keine Einwände.

        Nach dem Gutachten des UVPA und dem Beschluss des Stadtrates soll die Richtlinie zusammen mit dem SEHK den Einzelhändlern in einer Informationsveranstaltung vorgestellt werden.

      Die Richtlinie soll in gedruckter Form und als Download den Interessenten kostenlos zur Verfügung gestellt werden.

 

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr. 511.600, Kostenstelle 610.390
                                                                            Kostenträger 511.0061

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk

                   sind nicht vorhanden

 

Die Druckkosten belaufen sich für eine Auflage von 1000 Stück auf rund 2000,-- Euro.

Der Druck der Richtlinie wird durch das Programm „Soziale Stadt“ unterstützt.


Anlagen:

 

Anlage 1:   Entwurf - Richtlinie zur Gestaltung von Sondernutzungen im öffentlichen Raum -
                                  Bereich Innenstadt