Betreff
Neubau mit sozialen Einrichtungen und Studentenwohnungen, Michael-Vogel-Straße 59, Fl.-Nr. 1957/2, Az.: 2011-1136-VO
Vorlage
63/167/2011
Aktenzeichen
VI/63-1/3/T. 1002
Art
Beschlussvorlage

Das Vorhaben wird nicht befürwortet. 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen ruft das Bauvorhaben hervor?)

Bebauungsplan: 

--

Gebietscharakter:

MI

Widerspruch zum Bebauungsplan:

--

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Es liegt eine Planung vor, auf dem Grundstück sowohl soziale Einrichtungen, wie eine Kinderkrippe, als auch Studentenwohnungen in einem zweigeschossigen Gebäudekomplex unterzubringen.

 

Das Grundstück liegt nicht innerhalb des Geltungsbereichs eines Bebauungsplans. Der Flächennutzungsplan sieht hier eine Gemeinbedarfsfläche vor.

 

Auf Grund des hohen Maßes an vorhandenen und möglichen Störungen durch Lärm, Geruch und Schadstoffe in der unmittelbaren Umgebung (Bahnlinie, nördlich angrenzendes Mischgebiet mit teils störenden Gewerbebetrieben, z.B. Kfz-Werkstatt/Lackierbetrieb, östlich der Bahn liegendes Gewerbegebiet) kann eine Wohnnutzung auf dem Grundstück nicht zugelassen werden. Derzeit ist eine Einhaltung der zulässigen Immissionsrichtwerte für Wohnen nicht gegeben, was über aktive Lärmschutzmaßnahmen auch nicht sichergestellt werden kann. Darüber hinaus könnten die Gewerbebetriebe in der näheren Umgebung in Ihrer zukünftigen Entwicklung beeinträchtigt werden.

 

Die sozialen Einrichtungen sind unter der Voraussetzung, die Immissionen der Bahnlinie durch aktive Lärmschutzmaßnahmen (Lärmschutzwand) zu mindern, in der ausgewiesenen Gemeinbedarfsfläche jedoch als erdgeschossiger Baukörper denkbar. Der Nachweis wäre über ein Lärmschutzgutachten zu führen.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

 


Anlage: Lageplan