- Die Jugendhilfeplanung wird beauftragt, einen Planungsbericht zu erstellen.
- Die Verwaltung des Jugendamtes wird beauftragt, eine Arbeitsgemeinschaft gemäß §78 SGB VIII aufzubauen.
- Dem Ausschuss ist zu gegebener Zeit zu berichten.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Erstellung eines Teilplans „Stärkung der elterlichen Erziehungskompetenz/Familienbildung“ durch die Jugendhilfeplanung.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Die Bildungsoffensive hat 2010 acht Schwerpunktthemen zum Ziel „Chancengerechtigkeit“ ausgewählt und Arbeitsgruppen dazu ins Leben gerufen. Die AG „Stärkung der elterlichen Erziehungskompetenz“ ist vor den übergeordneten Zielen der Bildungsoffensive (u. a. „Stärkung und Qualifizierung der Eltern als zentraler Teil jeder Erziehung“ sowie „dauerhafte Vernetzung in Form von Kooperationen und Partnerschaften“) ein gewichtiger Baustein, um Möglichkeiten zu mehr Chancengerechtigkeit aufzuzeigen. Die Stärkung der elterlichen Erziehungskompetenz zeigt gerade im Bereich lebenslanges Lernen und (früh-)kindliche Bildung ihre präventive Wirkung.
Familienbildung und Stärkung elterlicher Erziehungskompetenz ist eine Aufgabe der Jugendhilfe, die gesetzlich im SGB VIII § 16 (1-3) „Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familien“ verankert ist. Die Jugendhilfe hat den Auftrag, Eltern in ihrer Erziehungsaufgabe zu unterstützen und entsprechende Angebote und Hilfen bereit zu stellen. Familienbildung stellt ein sehr breites und heterogenes Feld dar aus Angeboten zur Stärkung der elterlichen Erziehungskompetenz, Unterstützung zur Bewältigung des Familienalltages sowie Angeboten systemischer Art für alle Familienmitglieder. Jugendhilfe legt ihren Fokus auf Kinder und Jugendliche sowie deren Familien und hält daher Angebote für Eltern bzw. Erziehungsberechtigte vor. Familienbildung ist alltags- und klientenorientiert und zählt zu den präventiven Aufgaben in der Jugendhilfe. Ein verstärkter Fokus auf Prävention wurde u. a. auch von Rödl & Partner angeregt.
Familienbildung ist auch Teil der Erwachsenenbildung, Sie legt ihren Fokus auf Erwachsene als Bildungsadressaten. Grundlage ist das Bayerische Erwachsenenbildungs- und –förder-ungsgesetz (EbFöG). Hier wird in Art. 3 (2) Satz 1,2 klar zwischen Einrichtungen der Erwachsenenbildung (Zuordnung Kultusministerium) und der Jugendhilfe (Zuordnung Sozialministerium) unterschieden. Die Zuständigkeit von zwei Ministerien auf Landesebene birgt Chancen und Hemmnisse in der Entwicklung eines kommunalen Gesamtkonzeptes Familienbildung.
In Erlangen existiert eine vielfältige Angebotslandschaft durch Träger der Jugendhilfe und der Erwachsenenbildung. Gemeinsam ist allen Trägern die Zielgruppe „Familie“. Diese Breite macht eine aktive Gestaltung notwendig. Das Jugendamt als Träger der öffentlichen Jugendhilfe trägt für die Erfüllung der Aufgaben des SGB VIII die Gesamtverantwortung einschließlich der Planungsverantwortung und somit auch für die Planung der „Familienbildung“,
1.
Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Die Jugendhilfeplanung hat die
anerkannten Träger der freien Jugendhilfe frühzeitig an ihre Planungen zu beteiligen
(§ 80 (3) SGB VIII). Aus diesem Grund wird im Rahmen des Planungsprozesses die
Bildung einer Arbeitsgemeinschaft (AG 78 – Planungsgruppe Familienbildung) nach
§ 78 SGBVIII angestrebt.
Aufbauend auf den Ergebnissen der „AG Stärkung der elterlichen Erziehungskompetenz“ i. R. der Bildungsoffensive sollen alle Akteure einbezogen werden, um ihre Fachkompetenz weiterhin einzubringen, sich auszutauschen, sich gegenseitig zu ergänzen und noch besser abstimmen zu können.
Strukturskizze der Planung zur Familienbildung:
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
x werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
III. Abstimmung
siehe Anlage
IV. Beschlusskontrolle
V. Zur Aufnahme in die Sitzungsniederschrift
und vor Ort lokal durch das Jugendamt steuerbar.