Der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 08.11 2011 über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses des EB 77 für das Wirtschaftsjahr 2010 wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
Dem Stadtrat wird vorgeschlagen,
- den Jahresabschluss 2010 gemäß Art. 102 Abs. 3 GO festzustellen und
- der Werkleitung für das Wirtschaftsjahr 2010 Entlastung zu erteilen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Mit der Beratung und Beschlussfassung im Rechnungsprüfungsausschuss wird der Prüfungsbericht verbindlich.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses war innerhalb von 12 Monaten nach Abschluss des Wirtschaftsjahres durchzuführen (Art. 103 Abs. 4 GO).
Mit der Vorlage des Berichtes vom 08.11.2011 über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2010 nahm das Rechnungsprüfungsamt seine Aufgabe nach Art. 103 Abs. 3 GO wahr.
Der Bericht dient dem Rechnungsprüfungsausschuss als Grundlage zur Beurteilung, ob dem Stadtrat vorgeschlagen werden kann, den Jahresabschluss gemäß Art. 102 Abs. 3 GO festzustellen und der Werkleitung Entlastung zu erteilen.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
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4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
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