Betreff
Maßnahmen an der Kanallände des ehemaligen Kraftwerks Franken II
Vorlage
321/044/2011
Aktenzeichen
III/321
Art
Beschlussvorlage

Die Ausführungen der Verwaltung werden zustimmend zur Kenntnis genommen.

Der Antrag der Fraktion Erlanger Linke vom 27.6.20011 Nummer 78 / 2011 ist damit abschließend bearbeitet.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Klarstellung der Situation im Einfahrtsbereich zum Grundstück des ehemaligen Kraftwerks Franken II

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Aufstellung einer Hinweisbeschilderung auf Privatgelände durch den Grundstückseigentümer

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Anschreiben des Grundstückeigentümers mit der Bitte um Aufstellung einer Hinweisbeschilderung.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Mit Schreiben vom 27.6.2011 beantragt die Fraktion Erlanger Linke die Durchführung von verschiedenen Maßnahmen im Bereich der Kanallände des ehemaligen Kraftwerks Franken II. Bezüglich näherer Informationen wird auf den als Anlage beigefügten Antrag verwiesen.

Nach Mitteilung des Liegenschaftsamtes sowie des Tiefbauamtes befindet sich das betreffende Grundstück einschließlich der Zufahrt im Privateigentum. Auf Grund dieser Tatsache hat die Verwaltung keine Möglichkeit den Eigentümer zu einem bestimmten Handeln zu verpflichten. Sie kann dem Eigentümer somit auch nicht vorschreiben wer, wie bzw. wann das Privatgrundstück betreten bzw. befahren darf. Der Eigentümer wurde dennoch mit Schreiben vom 11.8.2011 über die bestehende Problematik informiert und darum gebeten, eine Hinweisbeschilderung aufzustellen, die Klarheit über die Eigentumsverhältnisse und Nutzung des Grundstückes schafft. Vorgeschlagen wurde eine Beschilderung mit dem Hinweis "Privatweg! Befahren bzw. Betreten auf eigene Gefahr!".

 

Hinsichtlich der Radwegführung wird informativ darauf hingewiesen, dass im Bereich keine Radwegführung bzw. Fahrradrouten über das Grundstück des ehemaligen Kraftwerkgeländes existieren bzw. existiert haben. Der Radverkehr wird über die Sylvaniastraße, Hüttendorfer Straße und Schleusenstraße geleitet. Alternativ können Radfahrer auf eigene Gefahr auch den Betriebsweg entlang der Westseite des Kanals benutzen. Die beantragte Wegweisung, die einen überörtlichen Charakter des Radwegs signalisiert, kann daher aus den genannten Gründen nicht erfolgen.

 

 

Anlagen:        1 Antrag