1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Mit der Beratung und Beschlussfassung im Rechnungsprüfungsausschuss wird der Prüfungsbericht verbindlich.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Der Prüfungsbericht ist die Grundlage für das vom BMAS geforderte Testat des Rechnungsprüfungsamtes vom 27.06.2011 (Anlage 2a des Prüfungsberichtes). Der Prüfungsbericht und das Testat mussten fristgerecht bereits Anfang Juli 2011 an das BMAS übermittelt werden.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
--
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
--