Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.
Die
Regierung von Mittelfranken hat den Neubau der Anschlussstelle
Steinach an der BAB
A 73 Nürnberg-Bamberg mit der Anbindung an die Kreisstraße FüS 4 und die Straße
"In der Schmalau" mit Beschluss vom 07.07.2011 festgestellt und der Stadt Erlangen mit Schreiben vom 08.07.2011 die
Planfeststellungsunterlagen zugesandt.
Im
Rahmen des Planfeststellungsverfahrens hat die Stadt Erlangen zu dem Vorhaben
folgende Stellungnahme am 16.12.2008 abgegeben:
„Da die Stadt das geplante Einrichtungszentrum Fürth / Steinach mit dem Bau-
und Gartenmarkt in Fürth-Steinach weiterhin ablehnt und der Neubau der
Anschlussstelle Steinach vorrangig diesen Maßnahmen dient, wird der Neubau der Anschlussstelle
Steinach an der BAB A 73 Nürnberg - Bamberg mit der Anbindung an die
Kreisstraße FüS 4 und die Straße "In der Schmalau" abgelehnt.“
Hierzu
führte die Regierung von Mittelfranken im Planfeststellungsbeschluss Folgendes
aus:
„Die Stadt Erlangen bringt vor, da sie das geplante
Einrichtungszentrum Fürth-Steinach mit Bau- und Gartenmarkt ablehne und der
Neubau der Anschlussstelle Steinach vorrangig diesen Maßnahmen diene, werde das
gegenständliche Vorhaben abgelehnt. Eine weiter gehende Begründung erfolgt
nicht.
Soweit sich die Stadt Erlangen gegen das geplante
Einrichtungszentrum Fürth-Steinach wendet, ist darauf hinzuweisen, dass dieses
Bauvorhaben nicht Gegenstand des Planfeststellungsverfahrens ist.
Das gegenständliche Vorhaben ist aus Gründen des Wohls
der Allgemeinheit vernünftigerweise geboten und dient nicht vorrangig dem
Einrichtungszentrum Fürth-Steinach, hierzu wird auf die Ausführungen unter C.
2.2 1) verwiesen. Substantiierte Einwendungen wurden insoweit nicht
vorgebracht.“
Aus Sicht der Stadtplanung wird empfohlen, gegen den
o.g. Planfeststellungsbeschluss keine Rechtsmittel einzulegen.
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1) C. Entscheidungsgründe, Ziff. 2.2 Planrechtfertigung – Auszug:
„Das Vorhaben dient sowohl der Verbesserung der
überregionalen Verkehrsverbindungen und der Entlastung innerörtlicher Verkehrsverhältnisse
als auch der Anbindung angrenzender Gewerbeflächen.“
Anlagen: Anlage 1: Übersichtsplan
Anlage 2: Rahmenplan Einrichtungszentrum Fürth / Steinach