Der Pro Handball Club Erlangen GmbH & Co. KG werden die städtischen Sporthallen für Training, Wettkämpfe, Meisterschaften und Turniere ermäßigt überlassen. Die Verwaltung wird beauftragt auf Grundlage der durchschnittlichen Nutzung der Sporthallen rückwirkend ab 01.07.2011 einen monatlichen Mietpreis (anstatt einer Jahresabrechnung) zu berechnen und zu vereinbaren.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Die HC Erlangen GmbH hat sich für
die eingleisige 2. Bundesliga qualifiziert. Ab 01.07.2011 wurde der Pro
Handball Club Erlangen GmbH & Co. KG vom Deutschen Handball Verband die
Lizenz für die 2. Bundesliga erteilt.
Aus steuerrechtlichen und wirtschaftlichen Gründen spielen in der ersten und
zweiten Bundesliga ausschließlich Handballvereine in der Rechtsform einer GmbH.
Dies entspricht auch einer Empfehlung des Deutschen Handball Verbandes.
Das Spiel- und Lizenzrecht wird aber erst durch die Qualifikation eines
eingetragenen gemeinnützigen Handballvereins möglich.
Der hochklassige Handballsport soll auch weiterhin durch Bereitstellung von
Trainings- und Spielzeiten in den städtischen Sporthallen von der Stadt
Erlangen unterstützt und gefördert werden.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Förderungen können im Einzelfall
durch den Sportbeirat und Sportausschuss entschieden werden (Teil A Nr. 2 Satz 5 und Teil A Nr. 3 Satz 2
Sportförderrichtlinien).
Die städtischen Sporthallen sollen der Pro Handball Club Erlangen GmbH &
Co. KG für Training, Wettkämpfe, Meisterschaften und Turniere ermäßigt
überlassen werden.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Auf Grundlage der
durchschnittlichen Nutzung der Sporthallen in der Saison 2010/2011 wird
rückwirkend ab 01.07.2011 ein monatlicher Mietpreis verrechnet.
Mit einem monatlichen Mietzins ist es der Pro Handball Club Erlangen GmbH &
Co. KG auch besser möglich die Ausgaben
zu beobachten und den Zahlungsverpflichtungen nach zu kommen.
Der Mietzins ist am ersten des Monats fällig. Eine Mietzinsanpassung
erfolgt bei einer erhöhten Nutzung der
Sporthallen oder einer Änderung des in den Gebührenrichtlinien festgesetzten Nutzungsentgeltes.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
X werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: