Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.
Das in den Sportförderrichtlinien festgesetzte Gremium traf sich drei Mal zur
Erarbeitung von Kriterien zur Vergabe der Leistungssportmittel.
In der dritten Sitzung wurde dann nachstehende Regelung getroffen:
Die Verwaltung wird die Anträge der Sportvereine für Leistungssportmittel nach dem erarbeiteten Schema (siehe unten) bewerten.
Kriterien
Begründungen bzw.
Gewich-
Bezugsquellen tung
Quantität der Sportler,
Jugendanteil |
Berichtsbogen |
20 % |
Leistungsdichte:
Abhängigkeit von Titel/Liga zur Anzahl der Sportler |
Einschätzung Amt 52 |
30 % |
Qualifikation der Trainer |
A- und B-Trainer |
15 % |
Gezeigte
Leistungsentwicklung |
Sportlerehrung |
20 % |
Ansehen der Stadt Erlangen |
Leistungsstützpunkt |
15 % |
Das Ergebnis der Verwaltung dient dem Gremium dann als Beratungsgrundlage.
Das Gremium wird eine Verteilung der vorhandenen Haushaltsmittel mit zur Hilfenahme der Verwaltungsvorlage an die am besten platzierten bzw. geeigneten Vereine festlegen.