Betreff
Errichtung einer Unterstellhalle für Brennholz und Forstgeräte, Großdechsendorf, Fl.-Nr. 357, Az.: 2011-749-VV
Vorlage
63/162/2011
Aktenzeichen
VI/63-1/3/T. 1002
Art
Beschlussvorlage

Das Vorhaben wird befürwortet.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen ruft das Bauvorhaben hervor?)

Gebietscharakter:

Außenbereich, § 35 BauGB, Landschaftschutzgebiet

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Geplant ist die Errichtung einer Unterstellhalle für Brennholz und Forstgeräte. Das Vorhaben liegt im Außenbereich und im Landschaftsschutzgebiet. Es dient einem forstwirtschaftlichen Betrieb gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB. Die überdachte Nutzfläche der Halle beträgt ca.192 m², als Dachkonstruktion ist ein Pultdach vorgesehen, die Stirnseiten werden mit Holz verschalt, vorne und hinten ist die Halle offen. Nach Angaben des Antragstellers nur optional ist auf der Dachfläche eine Photovoltaikanlage vorgesehen.

 

Der Standort ist eine rekultivierte Sandgrube mit ca. 30 Jahre altem Waldbestand; er liegt im Landschaftsschutzgebiet „Dechsendorfer Weihergebiet“ und hat durch die bestehende vorhandene vorgelagerte landwirtschaftliche Halle und den vorhandenen Wald guten Sichtschutz. Für die benötigte Fläche der Halle ist eine ca. 270 m² große Fläche in unmittelbarer Nähe ersatzweise mit standortheimischen Arten aufzuforsten, was etwa der Fläche an Wald entspricht, die für das Bauvorhaben gerodet werden muss.

 

Die hohe Pultdachkonstruktion mit einer Firsthöhe von gut 9 m wurde von Seiten der Verwaltung kritisch hinterfragt. Es bestand der Eindruck, dass diese Firsthöhe im Wesentlichen der Unterbringung einer Photovoltaikanlage geschuldet sei. Es wurde jedoch von Seiten des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten bestätigt, dass die Hallenform für den betrieblichen Ablauf auch in der geplanten Höhe erforderlich sei, insbesondere für das Befahren mit Kipplastern.

 

 

Das Vorhaben wird auf Grundlage der vorgenannten Einschätzung von Seiten der Verwaltung unter Erteilung von Auflagen zum Landschaftsschutz als zulässig erachtet.

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Nachbarbeteiligung: Zustimmungen liegen vor.

 


Anlage: Lageplan