Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.
Die Anfrage bezieht sich in der
vorliegenden Formulierung auf Lärmemissionen von Bussen auf öffentlichen
Straßen. Auf Nachfrage wurde ergänzt, dass der eigentliche Beschwerdegrund Lärm
aus einem Bus-Betriebshof sei.
Für bestehende öffentliche Straßen gibt
es keine schallschutztechnischen Standards, die verbindlich eingehalten werden
müssen. Nur für Verkehrswege-Neubauten bzw. wesentlichen Änderungen von
Fahrbahnen, die Neubauten gleichkommen, müssen Schall-Grenzwerte eingehalten
werden.
Die Umgebungslärmrichtlinie gibt
ebenfalls keine Rechtsgrundlage für verbindliche
Straßenverkehrs-Lärmschutzmaßnahmen.
Bei Einrichtung einer Buslinie in einer
davon bisher nicht betroffenen Straße ist daher im Regelfall keine
Rechtsgrundlage für Schallschutzprüfungen vorhanden.
Anders ist die Lage bei der
Neuerrichtung einer gewerblichen Anlage, z.B. eines Busbetriebshofes. Hier muss
mit den Antragsunterlagen auch ein Schallschutznachweis vorgelegt werden.
Dieser betrifft allerdings nur die Emissionen der gewerblichen Anlage
"Betriebshof", nicht die Emissionen aller Busse der Firma außerhalb
des Betriebsgeländes.
Die einschlägigen
Genehmigungsunterlagen aus den siebziger Jahren enthalten keine
schalltechnische Bewertung. Diese Prüfung
wurde daraufhin im Juli 2011 durchgeführt. Es wurden keine
Grenzwertüberschreitungen im angrenzenden Mischgebiet festgestellt.
Anlagen: 1 Anlage: UVPA vom 17. Mai 2011, Anfragen öffentlich