Betreff
Schallershof, Lärmemissionen von Bussen, Anfrage im UVPA vom 17. Mai 2011
Vorlage
31/121/2011
Aktenzeichen
III/31/KJD
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Die Anfrage bezieht sich in der vorliegenden Formulierung auf Lärmemissionen von Bussen auf öffentlichen Straßen. Auf Nachfrage wurde ergänzt, dass der eigentliche Beschwerdegrund Lärm aus einem Bus-Betriebshof  sei.

Für bestehende öffentliche Straßen gibt es keine schallschutztechnischen Standards, die verbindlich eingehalten werden müssen. Nur für Verkehrswege-Neubauten bzw. wesentlichen Änderungen von Fahrbahnen, die Neubauten gleichkommen, müssen Schall-Grenzwerte eingehalten werden.

Die Umgebungslärmrichtlinie gibt ebenfalls keine Rechtsgrundlage für verbindliche Straßenverkehrs-Lärmschutzmaßnahmen.

Bei Einrichtung einer Buslinie in einer davon bisher nicht betroffenen Straße ist daher im Regelfall keine Rechtsgrundlage für Schallschutzprüfungen vorhanden.

Anders ist die Lage bei der Neuerrichtung einer gewerblichen Anlage, z.B. eines Busbetriebshofes. Hier muss mit den Antragsunterlagen auch ein Schallschutznachweis vorgelegt werden. Dieser betrifft allerdings nur die Emissionen der gewerblichen Anlage "Betriebshof", nicht die Emissionen aller Busse der Firma außerhalb des Betriebsgeländes.

Die einschlägigen Genehmigungsunterlagen aus den siebziger Jahren enthalten keine schalltechnische Bewertung. Diese Prüfung wurde daraufhin im Juli 2011 durchgeführt. Es wurden keine Grenzwertüberschreitungen im angrenzenden Mischgebiet festgestellt.

 


Anlagen:        1 Anlage: UVPA vom 17. Mai 2011, Anfragen öffentlich