Betreff
EB77: Feststellung des Jahresabschlusses 2010 (Betrieb für Stadtgrün, Abfallwirtschaft und Straßenreinigung)
Vorlage
771/011/2011
Aktenzeichen
EB77-1/MHE
Art
Beschlussvorlage

Der Jahresabschluss des Wirtschaftsjahres 2010 wird gem. § 25 EBV (Eigenbetriebsverordnung Bayern) festgestellt und Entlastung wird erteilt.

Weiter wird beschlossen,

a) den Jahresgewinn i.H.v. 58 T€ auf neue Rechnung vorzutragen und

b) das davon auf die Gebührenbereiche Abfallwirtschaft und Straßenreinigung entfallende Ergebnis jeweils mit der gebildeten zweckgebundenen Rücklage zu verrechnen (Zuführung bei der Abfallwirtschaft von 467 T€, bei der Straßenreinigung von 591 T€).


1.   Ergebnis/Wirkungen

Vollzug der zugrundeliegenden Rechtsnormen, insbesondere

- Gemeindeordnung Bayern (GO)

- Eigenbetriebsverordnung Bayern (EBV)

- Betriebssatzung für den EB77

 

Der Jahresabschluss 2010 des EB77 wurde von der Werkleitung gem. § 25 EBV im April 2011 aufgestellt. Er befindet sich in der beigefügten Anlage (den Mitgliedern des Werkausschusses und des Stadtrats direkt zugeleitet) und enthält:

- Jahresbilanz

- Gewinn- und Verlustrechnung

- Lagebericht

- Anhang: Erfolgsübersicht nach Geschäftsbereichen

Die Abschlussprüfung des Jahresabschlusses 2010 erfolgte gem. Beschluss des Stadtrats durch die Dünkel Storg GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und wurde im April / Mai 2011 durchgeführt.

Der Bestätigungsvermerk zum Jahresabschluss 2010 wurde ohne Einschränkungen erteilt.

Die örtliche Rechnungsprüfung wird / wurde durch Amt 14 durchgeführt. Die Vorlage des Berichts erfolgt im Rechnungsprüfungsausschuss am 17. November 2011.

Der geprüfte Jahresabschluss 2010 soll gem. § 9 Abs. 3 i.V.m. § 6 Abs. 1 der Betriebssatzung vom Stadtrat in der Sitzung am 24. November 2011 festgestellt werden.

Das Wirtschaftsjahr 2010 schließt mit einem positiven Ergebnis von +58 T€, das aus einem Überschuss in den Gebührenbereichen sowie einem deutlichen Minus im Zuschussbereich entstanden ist. Ursache hierfür ist der starke Winter sowohl im 1. Quartal 2010 als auch in den letzten sechs Wochen des Jahres 2010, die zu einer Unterdeckung des Winterdienstes i.H.v. 1,2 Mio EUR geführt haben. Seitens EB77 wird hier der Bedarf für einen anteiligen Ausgleich dieser Unterdeckung gesehen.

Im Jahr 2010 wurde das PPP-Erneuerungsprojekt Bauhof weitgehend zum Abschluss gebracht, die im Vergleich vom 8.4.2011 geregelten Nachrüstungsarbeiten werden bis Herbst 2011 gemeinsam mit den Brandsanierungsarbeiten abgeschlossen.

Übersicht des Bauhofgeländes vor/nach der Sanierung (Infotafel vom Tag der offenen Tür 25.9.2010 )

 

Beschlussvorschlag:

Der geprüfte Jahresabschluss 2010 (s. Anlage) weist einen Jahresgewinn in Höhe von 58.071,32 EUR aus. Seitens der Werkleitung wird vorgeschlagen, diesen Jahresgewinn auf neue Rechnung vorzutragen und das Ergebnis der Gebührenbereiche Abfallwirtschaft und Straßenreinigung mit den für diese Bereiche gebildeten zweckgebundenen Rücklagen zu verrechnen.

Die zweckgebundenen Rücklagen werden sich damit folgendermaßen entwickeln:

Zweckgeb. Rücklage

Bestand am
31.12.2010

Verrechnung lt.
Abschluss 2010

Endstand nach
Beschluss Stadtrat

- Abfallwirtschaft

+ 1.331.738,17 €

+ 467.184,16 €

+ 1.798.922,33 €

- Straßenreinigung

+ 30.606,01 €

+ 591.027,67 €

+ 621.633,68 €

 

Das Ergebnis 2010 der Gebührenbereiche bedeutet für die Abfallwirtschaft eine Zuführung der Rücklage um 467 T€, bei der Straßenreinigung um 591 T€.

Der danach verbleibende Jahresverlust in Höhe von 1.000.194,51 € wird auf neue Rechnung vorgetragen, damit wird das um die Gebührenbereiche bereinigte Eigenkapital negativ.

 

 

Die Dünkel Storg GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erteilte für den Jahresabschluss 2010 und den Lagebericht folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk:

„Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Betriebs für Stadtgrün, Abfallwirtschaft und Straßenreinigung (EB 77) der Stadt Erlangen für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2010 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung liegen in der Verantwortung der Werksleitung des Eigenbetriebs. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und Art. 107 GO Bay unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden.

Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Eigenbetriebes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt.

Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Werksleitung des Eigenbetriebs sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den handelsrechtlichen und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen

- Feststellung des Jahresabschlusses

- Entscheidung über die Ergebnisverwendung

- Erteilung der Entlastung

 

3.   Prozesse und Strukturen

- Begutachtung im Werkausschuss für den EB77 am 12.07.2011
- Begutachtung im Rechnungsprüfungsausschuss am 17.11.2011
- Beschlussfassung / Feststellung im Stadtrat am 24.11.2011

 

4.   Ressourcen

s. Prüfbericht der Dünkel Storg GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

 


Anlagen: