Betreff
Mittelbereitstellung für IvP.-Nr. 541.144 "Adenauerring Süd und Nord mit Ringschluss"
Vorlage
66/114/2011
Aktenzeichen
VI/66
Art
Sitzungsvorlage Mittelbereitstellung

Die Verwaltung beantragt nachfolgende über-/außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln:

Erhöhung der Aufwendungen/Auszahlungen um

IP-Nr. 541.144

Adenauerring Süd und Nord mit Ringschluss

Kostenstelle 660090

Allgemeine Kostenstelle Amt 66

Produkt  5411

Gemeindestraßen

220.000,- € für

Sachkonto 048002

Zugänge Straßennetz mit Wegen und Plätzen

Die Deckung erfolgt durch Einsparung/Mehreinnahme

IP-Nr. 522.409E

Erlöse aus Grundstücksverkäufen BP 409

Kostenstelle 230090

Allgemeine Kostenstelle Amt 23

in Höhe von

220.000,- € bei

Produkt [5221

Wohnungsbauförderung (laufende Tätigkeit)

Sachkonto 037103

Abgänge Grund und Boden von sonstigen Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäuden

IP-Nr. [     

Kostenstelle      

und in Höhe von

      bei

Produkt [     

Sachkonto       

IP-Nr. [     

Kostenstelle [     

und in Höhe von

      bei

Produkt [     

Sachkonto [     

 

Ergänzung durch Amt 20:

Der Baubeginn ist erst zulässig, wenn der Haushalt 2011 entsprechend genehmigt ist und der Zuwendungsgeber keine zuwendungsrechtlichen Bedenken gegen den Ausbau hat.

 


1. Ressourcen

Zur Durchführung des Leistungsangebots/der Maßnahme sind nachfolgende Investitions-, Sach- und/oder Personalmittel notwendig:

Für den Verwendungszweck stehen im Sachkostenbudget (Ansatz) zur Verfügung

0,- €

Im Investitionsbereich stehen dem Fachbereich bei der IP-Nr. 541.144 in
2011 HH-Mittel zur Verfügung (Ansatz)       

150.000,- €

Es stehen Haushaltsreste zur Verfügung in Höhe von

232.514,18 €

Bisherige Mittelbereitstellungen für den gleichen Zweck sind bereits erfolgt in Höhe von

0,- €

 

 

Summe der bereits vorhandenen Mittel (durch Aufträge bzw. anstehende landschaftspflegerische Begleitmaßnahmen aber gebunden)

382.514,18 €

Gesamt-Ausgabebedarf (inkl. beantragter Mittelbereitstellung)     

602.514,18 €

 

Die Mittel werden benötigt      auf Dauer

                                                einmalig ab August 2011

 

Nachrichtlich:

Verfügbare Mittel im Budget zum Zeitpunkt der Antragstellung           

 Das Sachkonto ist nicht dem Sachkostenbudget zugeordnet.

Verfügbare Mittel im Deckungskreis                                                     

 Die IP-Nummer ist keinem Budget bzw. Deckungskreis zugeordnet.

 

2. Ergebnis/Wirkungen

(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Vermeidung von Eingriffen in den Betrieb des NVZ und von Baukostenmehrungen Straßenbau während des Baus des Ringschlusses Adenauerring zu einem späteren Zeitpunkt.

 

3. Programme/Produkte/Leistungen/Auflagen

(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Vorzeitiger Umbau des Knotenpunkts Adenauerring/Alte Mönaustraße

Gemäß aktuellem Investitionsprogramm für den Planungszeitraum 2010 – 2014 soll der Ringschluss Adenauerring, Abschnitt Nord (Alte Mönaustraße bis Häuslinger Straße) in 2012 realisiert werden. Damit die Maßnahme in das Förderprogramm nach BayGVFG rechtzeitig aufgenommen werden kann, muss der entsprechende Zuwendungsantrag bis spätestens Ende August 2011 abgegeben sein.

Bestandteil dieser gesamten Neubaumaßnahme ist neben dem Streckenabschnitt jedoch auch der erforderliche Umbau des Knotenpunkts Alte Mönaustraße/Adenauerring westlich des geplanten NVZ BP 409/II (s. auch Billigungsbeschluss des UVPA vom 15.03.2011 zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 409 BA II der Stadt Erlangen – Nahversorgungszentrum Büchenbach-West – mit integriertem Grünordnungsplan!).

Aufgrund des verkehrlichen Anschlusses des geplanten NVZ über die Alte Mönaustraße und bedingt durch die Terminplanung des Investors ist der vorzeitige Umbau des Knotenpunkts Alte Mönaustraße/Adenauerring erforderlich, damit die andernfalls unumgänglichen massiven Eingriffe in den Betrieb des NVZ während des Baus des Ringschlusses und die dadurch entstehenden Kostenmehrungen (prov. Erschließungen, zusätzliche Baustellenabsicherungen, Baustellenampeln etc.) vermieden werden können.

Neben dem Bau von Abbiegespuren, der Anpassung der Eckausrundungen und der Entwässerungseinrichtungen ist u.a. auch die höhenmäßige Anpassung der Fahrbahn erforderlich. Darüber hinaus wird der Knotenpunkt mit Fertigstellung des gesamten Ringschlusses auch eine Vollsignalisierung zur Verbesserung der Schulwegsicherheit und zur sicheren Abwicklung des Verkehrs im Knotenpunkt erhalten.

In intensiven Abstimmungsgesprächen mit der Regierung von Mittelfranken wurde festgelegt, dass für den Umbau des Knotenpunktes ein gesonderter Zuwendungsantrag (angenommener Fördersatz: ca. 45 % der zuwendungsfähigen Kosten) zu stellen ist, wobei eine Aufnahme dieser Maßnahme noch ins Förderprogramm 2011 ausnahmsweise dann möglich ist, wenn dieser Zuwendungsantrag bis spätestens Anfang Mai 2011 vorliegt. Mit Schreiben vom 29.04.2011 ist die Abgabe des Zuwendungsantrages zwischenzeitlich erfolgt.

Die Kosten für den aufgrund des NVZ vorzeitig erforderlich werdenden Umbau des Knotenpunkts wurden durch das mit Entwurfs- und Ausführungsplanung beauftragte Ingenieur-Büro Gauff im Rahmen des Zuwendungsantrages neu berechnet. Sie belaufen sich auf ca. 220.000 €, wobei die Lichtsignalanlage vorerst lediglich vorbereitet und erst mit Fertigstellung des Ringschlusses installiert werden soll.

Die bezogen auf o.a. Billigungsbeschluss entstandenen Mehrkosten in Höhe von 70.000.- € ergeben sich aufgrund des Detaillierungsgrads der Entwurfs- bzw. Ausführungsplanung und sind u.a. folgendermaßen zu begründen:

-      Verlängerung vorhandener Entwässerungs-/Drainageleitungen aus den Ausbaubereich heraus

-      verkehrssichere Anbindung des Baugebiets 408/An der Weißen Marter an den Knotenpunkt über eine Treppenanlage

-      umfangreichere Erdarbeiten aufgrund der Abbiegespur Alte Mönaustraße und der Leitungsverlegungen

 

Die für die vorzeitig erforderlich werdende Umbaumaßnahme bei IvP-Nr. 541.144 „Adenauerring Süd und Nord mit Ringschluss“ entstehenden Kosten in Höhe von 220.000 € können in Abstimmung mit  Amt 23 durch die aus einer vergrößerten Verkaufsfläche resultierenden Mehreinnahmen (IvP-Nr. 522.409E „Erlöse aus Grundstücksverkäufen BP 409“) gedeckt werden.

 

Die Mittelbereitstellung in der haushaltslosen Zeit ist aus terminlichen Gründen dringlich, da

-         die bisherigen Planungen des Investors vorsehen, im Herbst 2011 mit dem Bau des NVZ zu beginnen, um das NVZ Anfang Juni 2012 eröffnen zu können,

-         der HH 2011 voraussichtlich nicht vor August 2011 durch die Regierung von Mittelfranken genehmigt wird, wegen des Sitzungskalenders eine Mittelbereitstellung aufgrund eines Beschlusses des HFPA frühestens im September 2011 erfolgen könnte, entsprechend den haushaltsrechtlichen Bestimmungen erst anschließend die Ausschreibung veröffentlicht werden könnte, demzufolge wegen der vorgegebenen Verfahrensfristen ein Baubeginn vor Dezember 2011 nicht mehr möglich wäre und der Baubeginn auf Ende März/Anfang April 2012 verschoben werden müsste,

-         das Ziel einer möglichst gemeinsamen koordinierten Durchführung beider Maßnahmen (Straßenanschluss NVZ durch Investor – Kreuzungsumbau durch Stadt Erlangen) im Herbst 2011 zur Vermeidung unnötiger Mehrkosten verbunden mit unumgänglichen erneuten Eingriffen in den Betrieb der vorhandenen Geschäfte und in die Bauabwicklung des neuen NVZ ansonsten nicht realisierbar ist.

Es ist vertraglich mit dem Investor vereinbart, dass der Kaufpreis, der zur Deckung der Mittelbereitstellung herangezogen wird, mit Baubeginn des NVZ zu zahlen ist.

 

4. Prozesse und Strukturen

(Wie sollen die Programme/Leistungsangebote erbracht werden?)

Bereitstellung der Haushaltsmittel mit anschließender Ausschreibung im Sommer 2011

 

 


Anlagen: