Betreff
Wegeverbindung Kosbacher Weg - MD Kanal entlang des TV 48 - Sportgeländes, hier: Ausbaustandard gem. DA Bau Pkt. 5.5
Vorlage
66/113/2011
Aktenzeichen
VI/66
Art
Beschlussvorlage

Die Verwaltung wird beauftragt, nach vollzogenem Grunderwerb den Ausbau der Wegeverbindung Kosbacher Weg – MD Kanal entsprechend dem Vorschlag des Tiefbauamtes in Asphaltbauweise ohne Randeinfassung vorzunehmen.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Ziel der Maßnahme ist es, die bereits vorhandene Wegeverbindung zwischen dem westlichen Ausbauende des Kosbacher Weges und dem östlichen Betriebsweg am MD-Kanal, die über ein privates Waldgrundstück (Fl.-Nr. 3312/ führt, baulich aufzuwerten und rechtlich abzusichern. Angesichts der seit langem ausgeübten Nutzung des Weges durch den Fuß- und Radverkehr existieren Zustandsansprüche der Bürger und Schadensersatzbedenken seitens des Grundstückseigentümers aufgrund Verkehrssicherheitspflichtverletzung. Die Aufnahme in das städtische Wegenetz wurde im UVPA am 17.05.2011 (Vorlagen-Nr. 613/055/2011) beschlossen.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Für die Befestigung des Weges wird seitens Amt 66 als Straßenbaulastträger die Asphaltbauweise mittels 8 -10 cm bit. Tragdeckschicht auf Schotterausgleichsschicht ohne Randeinfassung vorgeschlagen. Vorteil ist eine nachhaltige, unterhaltsmindere Befestigung, die den Ansprüchen des Geh- und Radverkehrs auch hinsichtlich des Komforts und der Verkehrssicherheit langfristig genügt und die Befahrung von Kfz und LkW’s im Einzelfall ohne Schäden zulässt. Kosten nach jüngsten Erfahrungswerten = ca. 8.000,- €.
Die Nutzungsdauer beträgt ca. 25 Jahre bei einem kontinuierlichen Wegeunterhalt, der mit jährlichen Kosten von ca. 200,- € anzusetzen ist.

Amt 31 in seiner Eigenschaft als untere Naturschutzbehörde favorisiert die wassergebundene Bauweise (Splitttrag- und –ausgleichsschicht mit Verschleißschicht aus Brechsand) wegen der Lage- am Waldrand und im Landschaftsschutzgebiet. Vermieden werden dadurch eine Versiegelung und eine Barrierewirkung für Kleintierwanderungen. Erzeugt wird durch den weichen Wegebelag ein stetig wiederkehrender Unterhaltsbedarf wegen möglicher Ausspülungen, Bewuchs und Fahrspurbildungen, der zahlreiche Beschwerden analog der in gleicher Bauweise errichteten Kanalbetriebswege erwarten lässt. Der Herstellungsaufwand beträgt ca. 3.000,- €.
Die Nutzungsdauer beträgt nurmehr ca. 5-10 Jahre, nach deren Ablauf eine grundlegende Erneuerung mit gleichen Herstellungskosten erforderlich wird. Die jährlichen Kosten für den Wegeunterhalt sind mit ca. 400,- € anzusetzen.

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Soweit der Grunderwerb abgeschlossen ist, kann die Ausführung seitens Amt 66 in Abhängigkeit der Witterung noch in 2011 erfolgen.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

Asphaltbauweise:

8.000,- €

wassergebundene Bauweise:

3.000,- €

bei IPNr.: Deckungskreis Amt 66

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

Asphaltbauweise:

ca. 200,- €/a

wassergebundene Bauweise :

ca. 400,- €/a

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden im Deckungskreis 541

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen:        Lageplan