Die Verwaltung wird beauftragt, nach vollzogenem Grunderwerb den Ausbau der Wegeverbindung Kosbacher Weg – MD Kanal entsprechend dem Vorschlag des Tiefbauamtes in Asphaltbauweise ohne Randeinfassung vorzunehmen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Ziel der Maßnahme ist es, die bereits vorhandene Wegeverbindung zwischen dem westlichen Ausbauende des Kosbacher Weges und dem östlichen Betriebsweg am MD-Kanal, die über ein privates Waldgrundstück (Fl.-Nr. 3312/ führt, baulich aufzuwerten und rechtlich abzusichern. Angesichts der seit langem ausgeübten Nutzung des Weges durch den Fuß- und Radverkehr existieren Zustandsansprüche der Bürger und Schadensersatzbedenken seitens des Grundstückseigentümers aufgrund Verkehrssicherheitspflichtverletzung. Die Aufnahme in das städtische Wegenetz wurde im UVPA am 17.05.2011 (Vorlagen-Nr. 613/055/2011) beschlossen.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Für die Befestigung des Weges wird seitens Amt 66 als
Straßenbaulastträger die Asphaltbauweise mittels 8 -10 cm bit. Tragdeckschicht
auf Schotterausgleichsschicht ohne Randeinfassung vorgeschlagen. Vorteil ist
eine nachhaltige, unterhaltsmindere Befestigung, die den Ansprüchen des Geh-
und Radverkehrs auch hinsichtlich des Komforts und der Verkehrssicherheit
langfristig genügt und die Befahrung von Kfz und LkW’s im Einzelfall ohne
Schäden zulässt. Kosten nach jüngsten Erfahrungswerten = ca. 8.000,- €.
Die Nutzungsdauer beträgt ca. 25 Jahre bei einem kontinuierlichen
Wegeunterhalt, der mit jährlichen Kosten von ca. 200,- € anzusetzen ist.
Amt 31 in seiner Eigenschaft als
untere Naturschutzbehörde favorisiert die wassergebundene Bauweise (Splitttrag-
und –ausgleichsschicht mit Verschleißschicht aus Brechsand) wegen der Lage- am
Waldrand und im Landschaftsschutzgebiet. Vermieden werden dadurch eine
Versiegelung und eine Barrierewirkung für Kleintierwanderungen. Erzeugt wird
durch den weichen Wegebelag ein stetig wiederkehrender Unterhaltsbedarf wegen
möglicher Ausspülungen, Bewuchs und Fahrspurbildungen, der zahlreiche Beschwerden
analog der in gleicher Bauweise errichteten Kanalbetriebswege erwarten lässt.
Der Herstellungsaufwand beträgt ca. 3.000,- €.
Die Nutzungsdauer beträgt nurmehr ca. 5-10 Jahre, nach deren Ablauf eine
grundlegende Erneuerung mit gleichen Herstellungskosten erforderlich wird. Die
jährlichen Kosten für den Wegeunterhalt sind mit ca. 400,- € anzusetzen.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Soweit der Grunderwerb abgeschlossen ist, kann die Ausführung seitens Amt 66 in Abhängigkeit der Witterung noch in 2011 erfolgen.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
Asphaltbauweise:
8.000,- € wassergebundene
Bauweise: 3.000,- € |
bei
IPNr.: Deckungskreis Amt 66 |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
Asphaltbauweise: ca. 200,- €/a wassergebundene Bauweise : ca. 400,- €/a |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
|
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden im Deckungskreis 541
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Lageplan