Betreff
Weitere Vorgehensweise zum Ausbau der Steudacher Straße
Vorlage
613/064/2011
Aktenzeichen
VI/61/613 T. 1327
Art
Beschlussvorlage

Die Verwaltung schlägt folgende Varianten zum Beschluss vor:

 

Variante 1:    Die Steudacher Straße wird im Bestand mit 6,5 m Fahrbahnbreite ausgebaut.

Variante 2:    Die Steudacher Straße wird im Bestand mit 5,5 m Fahrbahnbreite ausgebaut.

Variante 3:    Die Steudacher Straße wird provisorisch für die nächsten Jahre saniert.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen für eine Alternativroute in ein städtebauliches / verkehrliches Gesamtkonzept zu integrieren und weiter zu konkretisieren.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die Steudacher Straße befindet sich in einem extrem schlechten Zustand. Eine Sperrung der Straße aus Gründen der Verkehrssicherheit kann bereits kurzfristig notwendig werden, wenn die Straße nicht provisorisch gesichert bzw. richtlinienkonform ausgebaut wird.

 

Die Steudacher Straße ist derzeit als Haupterschließungsstraße eingestuft. Die Verkehrsbelastung auf der etwa 4,5 m breiten Fahrbahn beträgt ca. 700 Kfz/16 h. In Richtung Norden ist der Ortsteil Steudach außerdem über die Kieselbergstraße erschlossen, die im aktuellen Flächennutzungsplan (2003) bzw. Verkehrsentwicklungsplan (1995) trotz geringen Verkehrsaufkommens als Hauptverkehrsstraße dargestellt ist. Deren Verkehrsbelastung beträgt ca. 600 Kfz/16 h. Über sie ist der Ortsteil Steudach auch durch die Buslinie 287 an das Erlanger ÖPNV-Netz angebunden. Das aktuelle Verkehrskonzept im Erlanger Westen (MIV, ÖPNV, Radverkehr) für die Zeit nach erfolgter Bebauung von E-West II ist in Anlage 1 dargestellt.

 

Mit der 2010 erfolgten Verlängerung des Adenauerringes bestünde nun die Chance, dieses Verkehrskonzept zu verbessern. Der MIV könnte auf dem Adenauerring gebündelt und das bestehende Straßennetz teilweise für den Fuß-/Radverkehr bzw. den landwirtschaftlichen Verkehr reserviert werden. Hiermit würde nicht nur die Verkehrssicherheit für die schwächeren Verkehrsteilnehmer erhöht, sondern auch ein verbessertes Angebot für den Freizeitverkehr geschaffen werden. Durch die Verlagerung des MIV und ÖPNV von der Kieselbergstraße auf die Steudacher Straße würde diese zukünftig die Funktion einer Hauptverkehrsstraße wahrnehmen.


Zweckmäßig wäre hierfür ein veränderter Trassenverlauf der Steudacher Straße mit rechtwinkeligem Anschluss an den Adenauerring. Vorteile dieses in Anlage 2 dargestellten Zukunftskonzeptes wären:

 

·         Erhöhung der Verkehrssicherheit durch verbesserte Sichtverhältnisse im Einmündungsbereich,

·         Bündelung des (weiterhin geringen) Verkehrs nach Steudach auf eine Straßenachse,

·         Verlust der Funktion als 2. MIV-Achse nach Steudach für die Kieselbergstraße mit Reduzierung des Aufwandes für den Unterhalt und Vermeidung später notwendiger Ausbauten auch für diese Straße,

·         Optimierung des Busliniennetzes,

·         Begrenzung des Geschwindigkeitsniveaus auf der ausgebauten Steudacher Straße,

·         größere Flexibilität für zukünftige Flächennutzungen im Erlanger Westen.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Variante 1 (Ausbau der Steudacher Straße im Bestand mit 6,5 m Fahrbahnbreite):

Seitens der Verwaltung wurden bereits Planungen für einen richtlinienkonformen Streckenausbau erstellt. Aus Gründen der Zuschussfähigkeit wurde hierfür ein sog. RQ 9,5 gewählt, der eine Fahrbahnbreite von 6,5 m vorsieht und einer erheblichen funktionellen Aufwertung der Steudacher Straße entsprechen würde (s. Anlage 3). Die grob geschätzten Kosten für den Ausbau in dieser Qualität betragen für die lnfrastruktur ca. 750.000,-- EUR, für den Grunderwerb wären weitere ca. 48.000,-- EUR notwendig. Mit einer Förderung nach FAG in Höhe von ca. 50 % der zuwendungsfähigen Kosten  ist zu rechnen (ca. 350.000 €). Haushaltsmittel sind auf IvP-Nr. 541.402 „Ausbau der Steudacher Straße“ im aktuellen Investitionsprogramm für 2012 vorgesehen, so dass bei erfolgreichem Grunderwerb der Ausbau zeitnah möglich wäre.

 

Variante 2 (Ausbau der Steudacher Straße im Bestand mit 5,5 m Fahrbahnbreite):

Aufgrund der Fahrbahnbreite von 6,5 m, der relativ geradlinigen Führung und dem sehr geringen Verkehrsaufkommen ist allerdings zu befürchten, dass die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit (max. 70 km/h) häufig nicht eingehalten wird. Aus Gründen der Verkehrssicherheit wird daher empfohlen, im Falle des bestandsnahen Ausbaus auf mögliche Zuschüsse zu verzichten und den schmäleren Querschnitt RQ 7,5 mit 5,50 m Fahrbahnbreite zu wählen. Die grob geschätzten Baukosten hierfür belaufen sich auf ca. 650.000 €, für den Grunderwerb wären weitere ca. 25.000,-- EUR notwendig.

 

Variante 3: (Provisorische Sanierung der Steudacher Straße für die nächsten Jahre):

Wegen der größeren Flexibilität für mittel- und langfristige Verkehrskonzepte wäre allerdings der o. g. veränderte Trassenverlauf gemäß dem in Anlage 2 dargestellten Zukunftskonzept wesentlich vorteilhafter. Aufgrund der hierfür noch notwendigen Detailplanung sowie des voraussichtlich schwierigeren Grunderwerbs ist diese Alternativplanung nicht zeitnah umsetzbar. In diesem Falle müsste die Steudacher Straße provisorisch für eine weitere mittelfristige Nutzung im Bestand saniert werden.

 

Für die Alternativroute werden, basierend auf der aktuellen Grobplanung, die Kosten für die lnfrastruktur mit ca. 600.000 EUR und für den Grunderwerb mit ca. 153.000,-- EUR geschätzt. Da die Steudacher Straße in diesem Konzept als Hauptverkehrsstraße eingestuft werden könnte, wäre eine Fahrbahnbreite gemäß RQ 9,5 mit 6,5 m angemessen und damit grundsätzlich zuschussfähig. Aufgrund der kürzeren geradlinigen Streckenabschnitte und der durch die Bündelung des Verkehrs auf etwa 1.300 Kfz/16h erhöhten Verkehrsbelastung wäre in dieser Variante weniger mit „Rasern“ zu rechnen als bei Variante 1.


 

Bis zur Realisierung dieser Variante ist zusätzlich eine provisorische Sanierung der bestehenden Steudacher Straße notwendig. Die Kosten hierfür betragen ca. 110.000,-- EUR. Die Sanierung erstreckt sich auf eine zu erhaltende Fläche von ca. 4.000 m² und beinhaltet die Vorbereitung der Unterlage, die Verbesserung der Tragfähigkeit durch Einbau eines Asphaltgewebes, den Einbau einer 6 - 8 cm starken bituminösen Tragdeckschicht sowie das Profilieren der angrenzenden Bankette und Gräben. Die Haltbarkeit wird auf 3 – 5 Jahre prognostiziert, kann auf Grund der nicht regelkonformen Bauweise und nicht veränderbarer Untergrund- und Seitenverhältnisse aber nicht gewährleistet werden. Die Maßnahme ist aus dem Ergebnishaushalt zu finanzieren, wobei die Mittel grundsätzlich vorhanden sind, jedoch den Sanierungsumfang für nachhaltigere anderweitigere Maßnahmen im Stadtgebiet beeinträchtigen. Es ist aber ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass neben den geschilderten bautechnischen Unzulänglichkeiten auch die ungenügenden verkehrsicherheitstechnischen Realitäten (zu geringer Straßenquerschnitt, Kurvigkeit, unübersichtliche Kuppen, zu geringe Bankette etc.) verbleiben.

 

Für eine langfristige Planungssicherheit und zur Optimierung des Trassenverlaufes wird ein Gesamtkonzept aus Flächennutzungs-, Bebauungs- und Verkehrsplanung vorgeschlagen. Dieses könnte in den kommenden Jahren u.a. im Rahmen der Fortschreibung des Verkehrsentwicklungsplanes bzw. Flächennutzungsplanes entwickelt und zu gegebener Zeit zum Beschluss vorgelegt werden.

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Von der Verwaltung werden drei Beschlussvarianten vorgeschlagen. Die Varianten 1 und 2 sehen einen bestandsnahen Ausbau mit den Fahrbahnbreiten 6,5 m bzw. 5,5 m vor. Die Variante 3 sieht eine alternative Trassenführung vor, die in ein städtebauliches und verkehrliches Gesamtkonzept integriert ist. Dessen Entwicklung ist in den kommenden Jahren vorgesehen. Hierfür ist die provisorische Ertüchtigung der Steudacher Straße zur mittelfristigen Sicherung im Bestand notwendig

 

 

Fahrbahn-breite

Kosten
Infrastruktur

Kosten
Grunderwerb

Kosten
gesamt

Variante 1

6,50 m

750.000,-- €

48.000,-- €

798.000--€
(abzgl. FAG: ca. 350.000 €)

Variante 2

5,50 m

650.000,-- €

25.000,--  

675.000,-- €

Variante 3




Provisorium

6,50 m




4,50 m

600.000,-- €




110.000,-- €

153.000,-- €

753.000 --€
(abzgl. FAG: ca. 330.000 €)

 

110.000,-- €

Hinweis: Bei den genannten Kosten handelt es sich um grobe Kostenschätzungen!

 


 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:




Grunderwerbs-Kosten:

Variante 1:    ca. 750.000 €
Variante 2:    ca. 650.000 €
Variante 3:    ca. 600.000 € zzgl.
Provisorium: ca. 110.000 €


Variante 1:    ca.   48.000 €
Variante 2:    ca.   25.000 €
Variante 3:    ca. 153.000 €
Provisorium:                  0 €

bei IPNr.: 541.402

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten (jährliche Unterhaltsaufwendungen):

Variante 1: ca. 7.000 €/Jahr
Variante 2: ca. 6.000 €/Jahr
Variante 3: ca. 5.000 €/Jahr zzgl. der Unterhaltsaufwendungen für die dann zum landwirtschaftlichen Weg zurückgestufte alte Steudacher Straße in Höhe von ca. 3.000 €/Jahr.
Provisorium: erneute großflächige Sanierungsaufwendungen nach 3 - 5 Jahren in Höhe von
ca. 110.000 €

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

Variante 1: ca. 350.000 €
Variante 2:                  0 €
Variante 3: ca. 330.000 €

bei IPNr.: 541.402ES

Weitere Ressourcen

 

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind lt. aktuellem Investitionsprogramm 2010 – 2014 für das Jahr 2012
                  in Höhe von 750.000 € vorgesehen auf IvP-Nr. 541.402

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen:

Anlage 1: Verkehrskonzept Erlanger Westen – Bestand

Anlage 2: Verkehrskonzept Erlanger Westen – Zukunftskonzept

Anlage 3: Straßenquerschnitt Steudacher Straße – Regelquerschnitt