Dem Vorhaben wird unter den in der Begründung genannten Bedingungen zugestimmt.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen ruft das
Bauvorhaben hervor?)
Bebauungsplan: |
Das Vorhaben liegt innerhalb der
im Zusammenhang bebauten Ortsteile. |
Gebietscharakter: |
Gewerbegebiet (GE) |
Widerspruch zum Bebauungsplan: |
|
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Geplant ist der Bau eines zweigeschossigen Werkstatt- und Lagergebäudes für ca. 150 Beschäftigte an Stelle der bislang vorhandenen Bürogebäude und einer Kantine. Gegen das Vorhaben bestehen keine Bedenken, wenn die Bebauung eine Geschossflächenzahl von 1,2 und eine Grundflächenzahl von 0,8 einschließlich aller befestigten Flächen nicht überschreitet.
Nach dem vorgelegten Verkehrsgutachten kann die Frauenauracher Straße den zusätzlichen Verkehr aufnehmen, wenn die Zufahrten entsprechend ausgebildet werden. Im Hinblick auf die östlich anschließende Wohnbebauung muss die lärmschutztechnische Unbedenklichkeit nachgewiesen werden. Dem Fällen der Bäume auf dem Grundstück steht nichts entgegen, wenn entsprechende Ersatzpflanzungen erfolgen und an der Nord- und Ostseite ein mindestens 3 m breiter Pflanzstreifen angelegt wird.
Unter den genannten Bedingungen fügt sich das Vorhaben nach § 34 BauGB in die Eigenart der näheren Umgebung ein.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Nachbarbeteiligung: wird nachgereicht.
Anlage: Lageplan