Betreff
Sachkostenbudgets der Schulen Antrag der SPD-Fraktion vom 22.03.2011 (Nr. 024/2011)
Vorlage
40/075/2011
Aktenzeichen
I/40-2/WMN - T. 2608
Art
Beschlussvorlage

Die Ausführungen der Verwaltung zur Aufstellung der Sachkostenbudgets der Erlanger Schulen, zur Situation in anderen Städten im Großraum und zu den Auswirkungen der 80:20-Regelung für die Schulen, werden zur Kenntnis genommen. Der Fraktionsantrag Nr. 024/2011 ist damit abschließend bearbeitet.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

1. Kriterien bei der Aufstellung der Sachkostenbudgets

Zur Förderung ihrer Autonomie wird jeder Erlanger Schule zu Beginn des Haushaltsjahres ein Budget zugewiesen. Daraus können unter anderem Büromaterial, Fachliteratur sowie Lehr- und Lernmittel im Einzelwert unter 150,- € eigenständig beschafft werden. Davon unabhängig wird jeder Schule – in Höhe des gemeldeten Bedarfs – ein Bücherbudget für lernmittelfreie Bücher zugeteilt. Investitionen, nicht-investive Schuleinrichtung sowie die Ausgaben für Wartung und Instandhaltung der Einrichtung werden außerhalb der Schulbudgets finanziert.

Die Höhe des Schulbudgets bemisst sich nach einem vom Schultyp abhängigen Schülersatz, multipliziert mit der jeweiligen Schülerzahl zum 01.10. des Vorjahres. Dabei werden als Schülersätze Erfahrungswerte herangezogen, die je nach Bedarf jährlich fortgeschrieben werden. Beispielsweise betragen diese derzeit

-          für Grundschulen 25 €/Schüler

-          für Realschulen 29 €/Schüler

-          für Gymnasien 24-27 €/Schüler

-          für Mittelschulen 45 €/Schüler

Besonderheiten der Schule (Ganztagsklassen, jahrgangsgemischte Klassen, Dienstreisen bei städtischen Schulen usw.), die zusätzlichen Bedarf verursachen, werden durch Zuschläge berücksichtigt.

           

2. Vergleich mit anderen Schulen im Großraum

Nicht in allen Städten steht den Schulen ein Budget zur eigenverantwortlichen Bewirtschaftung zur Verfügung. Soweit überhaupt Budgets zugeteilt werden, eignet sich deren Höhe dennoch nur eingeschränkt als Vergleichsmaßstab. Aktuelle Gespräche im Rahmen der Beratung des Schulverwaltungsamtes durch Rödl & Partner haben bereits gezeigt, dass in anderen Städten andere Leistungen aus dem Schulbudget bestritten werden (z. B. Beschaffung lernmittelfreier Bücher, Investitionen). Zudem werden bei der Berechnung oft ein Sockelbetrag, der sich abhängig von der Schülerzahl erhöht, und andere Aufschläge als im Erlanger Modell berücksichtigt. Beim Vergleich sind diese Besonderheiten zu berücksichtigen.

Von Rödl & Partner wurde die nachfolgende Berechnungsmethode einer unbekannten Vergleichskommune vorgelegt:

 

 

Für einen Vergleich dieser Beispielsrechnung mit der Stadt Erlangen müssen Mittel für die Lernmittelfreiheit (hier stehen in Erlangen gesonderte Bücherbudgets zur Verfügung), Betriebspraktikum und Investitionen (hierfür erhalten die Schulen ebenfalls gesonderte Ansätze) ausgeklammert werden.

Somit ergeben sich für                                      Erlangen                     Vergleichskommune A         

- für eine Grundschule mit 200 Schülern          5.000,- €                     7.960,- €

- für eine Realschule mit 800 Schülern             23.200,- €                   32.880,- €

- für ein Gymnasium mit 1.000 Schülern          24.000 – 27.000,- €    39.250,- €

- für eine Mittelschule mit 400 Schülern                        18.000,- €                   19.940,- €

Bei diesem Vergleich ist weiterhin zu berücksichtigen, dass auch nicht-investive Schuleinrichtung (Klassenzimmertische und –stühle, Metallschränke, usw.) in Erlangen außerhalb der Schulbudgets beschafft wird. Dafür stehen außerhalb der Schulbudgets insgesamt 130.000,- € jährlich zur Verfügung. Auch für die Wartung und Instandhaltung der Einrichtung stehen zentral insgesamt 80.000,- € zusätzlich zur Verfügung. Auf die einzelne Schule umgerechnet stehen somit durchschnittlich ca. 6.400,- €/Jahr zusätzlich zur Verfügung. Die tatsächlichen Ausgaben variieren hier allerdings abhängig von Schülerzahl und Schultyp stark und weisen hohe jährliche Schwankungen auf.

Im Großraum wurde die Situation in den Städten Nürnberg und Fürth abgefragt. Auch hier besteht jedoch das Problem der eingeschränkten Vergleichbarkeit.

Die Stadt Fürth weist ihren Schulen keine Budgets zur eigenverantwortlichen Bewirtschaftung zu. Die weiterführenden Schulen bilden allerdings im kameralen Haushaltsplan einen Unterabschnitt, der neben Gebäudebewirtschaftung, Schülerbeförderung, usw. auch die typischen Schulbudgetpositionen wie Büromaterial, Telefonkosten, Lehr-/Lernmittel enthält. Einsparungen bei einzelnen Haushaltsansätzen können im Einzelfall Mehrausgaben bei anderen Haushaltsansätzen ermöglichen. Die Grund- und Mittelschulen besitzen keinen eigenen Unterabschnitt. Lediglich der Haushaltsansatz für Lehrmaterialien wird aufgeteilt und den Schulen für die eigene Bewirtschaftung zur Verfügung gestellt. Die Übertragung von Mitteln in das darauffolgende Haushaltsjahr ist den Schulen im Regelfall nicht möglich.

Die Stadt Nürnberg weist ihren Schulen Schulbudgets zu. Wie auch in Erlangen sind Mittel für Investitionen und lernmittelfreie Bücher darin nicht enthalten. Im Gegensatz zu den Erlanger Budgets sind aber Wartung und Instandhaltung von Einrichtung und Sportgeräten eingeschlossen.
Die Berechnung der Budgets erfolgt bei den Gymnasien und Realschulen nach bestimmten Schlüsseln (Klassenanzahl, Schüleranzahl, …), während den Volks- und Förderschulen ein bestimmter Pro-Kopf-Schülersatz zur Verfügung steht. Bei Grund- und Mittelschulen sind die Sätze pro Schüler zunächst geringer als in der Stadt Erlangen (19,60 € je Grundschüler, 23,60 € je Hauptschüler). Allerdings werden in Nürnberg bei der Zuteilung deutlich höhere projektbezogene Zuschläge gewährt (z. B. 800,- € je Ganztagsklasse, 400,- € je Praxisklasse, 500,- € je jahrgangskombinierter Klasse, 140,- € je Lernwerkstatt, …).

In Nürnberg errechnen sich beispielsweise      

- für eine Grundschule mit 200 Schülern                        4.260,-   

- für eine Realschule mit 870 Schülern                         37.111,-   

- für ein Gymnasium mit 1.021 Schülern                      37.927,-   

- für eine Mittelschule mit 401 Schülern                                   13.863,60 €


Positive wie auch negative Reste der Nürnberger Schulen werden grundsätzlich in das Budget des Folgejahres übertragen. Darüber hinaus kann Mehrbedarf für Investitionen durch Einsparungen im Budget gedeckt werden (ohne Beantragung einer Mittelbereitstellung). Diese flexible Lösung wäre auch für Erlangen wünschenswert.

Fazit: Eine Vergleichbarkeit der Schulbudgets mit Schulen in anderen Kommunen ist aufgrund verschiedener Berechnungsmethoden und Abgrenzungen der Budgets schwierig. Unter Berücksichtigung dieser Besonderheiten zeigt ein Vergleich einerseits mit einer unbekannten (durch Rödl & Partner benannten) Vergleichskommune, andererseits mit der Stadt Nürnberg, dass Erlanger Mittelschulen eher gut ausgestattet sind, während die Mittel für Gymnasien vergleichsweise knapp sind.
Bei der Übertragung von Haushaltsmitteln zeigt sich ein unterschiedliches Bild: In der Stadt Nürnberg werden positive Schulbudgetreste grundsätzlich in das Folgejahr übertragen, während in der Stadt Fürth die Übertragung von Mitteln im Regelfall nicht erfolgt.

 

3. Auswirkungen der Einführung der 80:20-Regelung aus Sicht der Schulen

Ausgangssituation:
Bis einschließlich 2010 wurden positive Haushaltsreste der Schulen in Schul- und Bücherbudgets im Rahmen der Budgetabrechnung des Amtes 40 in das neue Haushaltsjahr übertragen und in die neu zugeteilten Budgets der Schulen eingebucht. Dieses Verfahren hatte sich in der Praxis bewährt und die Schulen zu verantwortlichem Wirtschaften angeregt. Schulen hatten somit die Möglichkeit durch Sparsamkeit Mittel für Folgejahre anzusammeln.

Im Rahmen der Neufassung der Budgetierungsregelungen wurde beschlossen, die 80:20-Regelung auch für Schulen anzuwenden. Dies hat zur Folge, dass zukünftig Schulen mit einem positiven Budgetabschluss „bestraft“ werden und 80 % dieser Mittel an den Haushalt zurückgeben müssen. Dagegen werden negative Budgetergebnisse nach wie vor in das nachfolgende Haushaltsjahr vorgetragen.

Abhängig von der Zustimmung der Kämmerei verbleibt zumindest den weiterführenden Schulen die Möglichkeit positive Reste aus den Schulbudgets zur Umsetzung von Investitionen in den Finanzhaushalt zu übertragen, um die Mittel für Folgejahre zu sichern. Bislang werden Haushaltsreste für Investitionen zu 100 % in das Folgejahr übertragen. Das Schulverwaltungsamt wird zum Jahresende wie bereits im Vorjahr eine Abfrage an die Schulen schicken, ob Mittel umgebucht werden sollen.

Mit Vermerk vom 14.12.2010 hatte Amt 40 zur Neufassung der Budgetierungsregelungen Stellung genommen und die Beibehaltung des vorherigen Verfahrens empfohlen.

Hinsichtlich des anliegenden Antrags der SPD-Fraktion nahmen 13 Schulen zur Einführung der 80:20-Regelung Stellung und trugen insbesondere folgende Bedenken vor:

·         Die Abweichung des Schuljahres vom Kalender- und Haushaltsjahr (Haushaltsschluss 15 Wochen nach Beginn eines Schuljahres) erschwert den Schulen die Budgetbewirtschaftung. Planungen der Ausgaben werden im Regelfall zu Beginn des Schuljahres vorgenommen. Bis zum Haushaltsschluss verbleiben somit nur 15 Wochen, um Beschaffungen noch im laufenden Haushaltsjahr zu tätigen. Schulleiterwechsel erschweren diese Bewirtschaftung, da der neuen Schulleitung für die Disposition über noch vorhandene Mittel gerade in der Phase der Einarbeitung zu wenig Zeit verbleibt.

·         Der Anreiz für die Schulen zu sparen geht verloren. Von einem Restbetrag von 1.000,- € zum Jahresende verbleiben im Folgejahr nur noch 200,- €, im Jahr darauf noch 40,- €, im Jahr darauf noch 8,- €. Am Ende des Haushaltsjahres besteht somit die Gefahr der Versuchung zu erliegen, vorhanden Mittel (unnötigerweise) auszugeben („Dezemberfieber“).

·         Der Finanzbedarf der Schulen ist nicht statisch. In manchen Jahren müssen weniger Ausgaben getätigt werden, in anderen Jahren mehr. Durch die Möglichkeit Rücklagen anzusammeln erhalten die Schulen die Möglichkeit diese Schwankungen eigenständig (und ohne zusätzlichen Mittelbedarf) auszugleichen.

·         Kürzungen im Bereich Bildung sind nicht zu rechtfertigen. Gut ausgestattete Schulen eröffnen Kindern und Jugendlichen Chancen für ihren zukünftigen Lebensweg. Eigenverantwortliche Schulbudgets und die Möglichkeit auch mittel- und langfristig zu planen sind dabei eine wertvolle Unterstützung für die Schulen.

·         Sponsorengelder können den Jahreshaushalt einer Schule entlasten. Geht diese Entlastung jedoch durch eine Kürzung der Mittel am Jahresende verloren, sinkt auch die Motivation Sponsorengelder einzuwerben.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Das praxiserprobte Verfahren bei der Budgetzuteilung wird weiterhin angewandt.

In Umsetzung der 80:20-Regelung werden den Schulen ab dem Haushaltsjahr 2011 nur noch 20 % eines möglichen positiven Budgetrestes in das nachfolgende Haushaltsjahr übertragen. Das Schulverwaltungsamt ermöglicht den weiterführenden Schulen – vorbehaltlich der Zustimmung der Stadtkämmerei – zum Jahresende die Umbuchung von Mitteln in den Finanzhaushalt (auf die Investitionskonten der Schule).

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen:        Antrag der SPD-Fraktion vom 22.03.2011 (Nr. 024/2011)