Betreff
Übertragung und Verwendung Budgetergebnis 2010 des Ordnungs- und Straßenverkehrsamtes
Vorlage
32/014/2011
Aktenzeichen
III/32/LHC
Art
Beschlussvorlage

Dem bereinigten Gesamtbudgetergebnis 2010 des Amtes 32 i.H.v. -532.849,56 EUR und
dem vorgesehenen Verlustvortrag/dem Ausgleich des Verlustes durch Entnahme aus der
Sonderrücklage Budgetergebnis des Amtes
entsprechend den Budgetierungsregeln von
-532,849,56 EUR wird zugestimmt.*

 

ODER

Abweichend von dem von der Kämmerei vorgeschlagenen und den Budgetierungsregeln entsprechenden Verlustvortrag in Höhe von -532.849,56 EUR schlägt das Fachamt einen Verlustvortrag in Höhe von 0,00 EUR vor.*

*(Nichtzutreffendes bitte streichen!)

 

Ein Vorschlag zur Verwendung der Restmittel in der Budgetrücklage des Amtes entfällt.

Eine endgültige Beratung und Beschlussfassung über den Verlustvortrag erfolgt in Haupt-,
Finanz- und Personalausschuss und Stadtrat.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Der Übertrag des negativen Gesamtbudgetergebnisses zu 100 % als Verlust in das nächste Haushaltsjahr soll dem Fachamt einen Anreiz zu verstärkter Wirtschaftlichkeit bieten.

Nachdem dem Fachamt keinerlei Möglichkeiten gegeben sind, auf die Erfüllung der Budgetvorgaben direkt einzuwirken, ist dem Fachamt der Übertrag des negativen Gesamtbudgetergebnisses zu 100 % als Verlust in das nächste Haushaltsjahr nicht anzulasten.

 

Sachbericht und Begründung:

Gemäß Budgetabrechnung durch die Kämmerei hat sich für das Ordnungs- und Straßenverkehrsamt – wie bereits durch den negativen Abschluss des Vorjahres angedeutet – eine weitere Verschlechterung errechnete. Hintergründe dafür sind sicher

  • Veränderungen in den Budgetvorgaben gegenüber den Vorjahren, d.h. die Ansätze für Einnahmen wurden – trotz entsprechender Warnhinweise des Amtes in den Protestgesprächen - vom Stadtrat mehrfach angehoben. Bezeichnend dafür ist, dass die veranschlagten Erträge nicht wie erwartet erzielt werden konnten, das Fachamt dagegen bei den Aufwendungen Einsparungen von 23 % erzielt und dabei auch den Verlustvortrag aus 2009 „erwirtschaftet“ hat
  • die grundlegenden Veränderungen im Bereich Verkehrsüberwachung / Bußgeldstelle durch Gründung des Zweckverbandes d.h.
    es gingen keine Zahlungseingänge vom Zweckverband im Jahr 2010 für Verwarnungs- und Bußgelder ein (eine Berücksichtigung (niedrigerer Budgetertrag) wurde im Budget 2010 im Rahmen der Haushaltsberatungen nicht vorgenommen)
  • die Abhängigkeit des gesamten Fachbereichs bei Verwaltungs- und Gebühreneinnahmen vom Antragsverhalten der Interessenten (z.B. Ausnahme- und Sondernutzungsgenehmigungen gem. StVO, Gewerbe-, Gaststätten- und Sicherheitsbereich usw.). Auch hier stimmen Ansatz und Realität schon seit längerer Zeit nicht mehr überein
  • zusätzliche Kosten für notwendige Maßnahmen, die nicht abgerechnet werden können bzw. als städtischer Anteil geleistet werden müssen (z.B. Bergkirchweih, Vorortkirchweihen).

Zur Verdeutlichung hat Amt 32 in der Anlage eine Aufstellung beigefügt, die

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

2.1

Das bereinigte Sachkostenbudgetergebnis 2010 des Amtes 32 beträgt – 603.039,02  EUR (2009: - 61.77,32 EUR, 2008: 209.984,08 EUR).

 

Es ist zurückzuführen auf:

Siehe hierzu Ausführungen unter II.1 Sachbericht und Anlage.

 

In den Investitionshaushalt wurden 0,00 EUR übertragen (2009: 0,00 EUR, 2008: 0,00 EUR).

 

 

 

2.2

Das bereinigte Personalkostenbudgetergebnis 2010 des Amtes 32 beträgt  70.189,46 EUR (2009: 212.968,42 EUR, 2008: 22.817,76 EUR).

 

Es ist zurückzuführen auf:

- Vollzug kw-Vermerk und die sich daraus ergebende Einsparung
- Differenz zwischen den geplanten Personalkosten zu den realen Zahlungen.

 

 

2.3

Das Arbeitsprogramm 2010 konnte wie geplant jedoch mit folgenden Änderungen erfüllt werden:

 

Übergabearbeiten nach Gründung des Zweckverbandes kommunale Verkehrsüberwachung im Großraum Nürnberg wurden durchgeführt / abgeschlossen.

Überarbeitung der kommunalen Satzungen / Vorordnungen war nur bedingt möglich.

Sicherheitsprüfungen der Stadtteilkirchweihen und bei der Bergkirchweih wurde vorgenommen – Fortsetzung in den Jahren nach 2011 ist erforderlich.

2.4

Der vorgesehene Verlustvortrag ist der beiliegenden Budgetabrechnung der Kämmerei zu entnehmen.

 

 

 

2.5

Zum Ausgleich des Verlustvortrages sind folgende Maßnahmen geplant:

 

2.5.1

Korrektur der Budgetvorgaben


 

 

 

 

2.6

Entwicklung der Budgetergebnisrücklage des Amtes 32 in 2010

 

 

Betrag in EUR

 

Stand am 01.01.2010

0,00

 

geplante Entnahmen 2010 aufgrund Fachausschussbeschluss vom (entfällt)

 

 

für  --------

0,00 EUR

 

 

./. abzüglich der tatsächlichen Entnahmen aufgrund Fachausschussbeschluss

0,00

 

./.abzüglich Rücklagenentnahme zur Reduzierung des Verlustausgleichs

0,00

 

= gegenwärtiger Rücklagenstand

0,00

 

Folgende Verwendung des gegenwärtigen Rücklagenstandes ist geplant:

 

 

2.6.1

Entfällt, da keine Rücklagenbildung möglich.

 

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Verlustvortrag nach 2011 i.H.v -532.849,56 EUR sofern dem Kämmereivorschlag gefolgt wird
(der Verlustvortrag wird durch Mittelentzug aus dem laufenden Budget 2011 umgesetzt

 

ODER

Neufestlegung der Budgetvorgaben für die kommenden Jahre.

 


Anlagen:        Budgetabrechnung 2010 der Kämmerei
                        Stellungnahme zur Budgetabrechnung 2010 für Amt 32