Die Verwaltung wird beauftragt, die folgende
ablehnende Stellungnahme zu dem Zielabweichungsverfahren abzugeben:
„Im Rahmen der Anhörung zum Zielabweichungsverfahren
gem. § 6 Abs. 2 ROG i.V.m. Art. 29 BayLplG auf Antrag der Stadt Herrieden,
geplante Ansiedlung des FOC "Herrieden Fashion Center", lehnt die
Stadt Erlangen das Vorhaben aus folgenden Gründen ab:
a) Die „Auswirkungsanalyse für FOC in Herrieden“ vom 23.09.2009 der
BBE-Handelsberatung GmbH trifft keine Aussagen hinsichtlich einer
Umsatzverteilung zulasten des Erlanger Einzelhandels. Daher sind seitens der
Stadt Erlangen die möglichen negativen Auswirkungen auf den Erlanger
innerstädtischen Einzelhandel nicht prüfbar. Die o.g. Auswirkungsanalyse ist
entsprechend zu ergänzen.
b) Die Grundlage für die künftige
Steuerung der Erlanger Einzelhandelsentwicklung bildet das Städtebauliche
Einzelhandelskonzept (SEHK). Die darin formulierten Ziele,
·
Erhalt und Stärkung der Einzelhandelsattraktivität und der
Versorgungsfunktion der Stadt Erlangen als gemeinsames Oberzentrum mit Nürnberg
und Fürth,
·
Stabilisierung und weitere Attraktivitätssteigerung der Innenstadt als
dominierendes Versorgungszentrum in Erlangen,
stehen im Einklang mit den einzelhandelsrelevanten
Zielen des Landesentwicklungsprogramms (LEP) Bayern 2006.
Vor
dem Hintergrund, dass die Stadt Erlangen mit ca. 49.900 m² Verkaufsfläche (VKF)
ein besonders hohes innerstädtisches Verkaufsflächenangebot in den Sortimenten Bekleidung, Schuhe und
Sport vorhält, sind mit der Realisierung des Vorhabens für die Erreichung der o.g.
städtischen einzelhandelsrelevanten Ziele negative Auswirkungen zu erwarten.
c) Das
Zielabweichungsverfahren der obersten Landesplanungsbehörde zugunsten der
Ansiedlung des FOC "Herrieden Fashion Center" steht im klaren Widerspruch zu den
raumordnerischen und einzelhandelsrelevanten Zielen des
Landesentwicklungsprogramms (LEP) Bayern.
d) Die
Arbeitsgruppe (AG) Fränkische Oberbürgermeister hat sich bereits im Herbst 2009
nachdrücklich gegen den Bau eines FOC in Herrieden ausgesprochen. In diesem
Zusammenhang formulierte die AG auch eine Erklärung an das bayerische
Wirtschaftsministerium. Darin fordern die fränkischen Oberbürgermeister, auf
die geplante Lockerung des LEP zu verzichten und die Ansiedlung großflächiger
Einzelhandelsunternehmen auf der „grünen Wiese“ generell nicht zuzulassen.
e) Um einer unerwünschten Entwicklung von
Einzelhandelsgroßprojekten/FOC auf der „grünen Wiese“ entgegenzuwirken,
forderte die Ministerkonferenz für Raumordnung (MKRO) schon 1997 in einer
Entschließung bei der Ansiedlung von FOC die strikte Beachtung raumordnerischer
Ziele. Die MKRO betonte dabei, dass die FOC gemäß der Leitvorstellung einer
nachhaltigen Raumentwicklung nur in Großstädten/Oberzentren an integrierten
Standorten und in stadtverträglichen Größenordnungen zulässig sind.
f) Die seinerzeit im
Raumordnungsverfahren (ROV) zum FOC „Carlo Colucci“ in
Herrieden eingebrachte ablehnende Stellungnahme der Stadt Erlangen vom 26.03.2008 (vgl. Anhang) hat
nach wie vor Bestand und ist daher auch Gegenstand der Erlanger Stellungnahme
im gegenständlichen Anhörungsverfahren.“
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Die
oberzentrale Funktion und die einzelhandelsrelevanten Ziele der Stadt Erlangen
sowie der Erlanger Einkaufsattraktivität mit Bindung der Einkaufspotenziale
gem. SEHK sollen erhalten werden.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Zu
der geplanten Ansiedlung des FOC „Herrieden Fashion Center“ in der Stadt
Herrieden wird eine Stellungnahme abgegeben.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Die
Stellungnahme der Stadt Erlangen wird in das Anhörungsverfahren eingebracht.
3.1 Vorbemerkung
Die
Stadt Herrieden beabsichtigt die bauleitplanerischen Voraussetzungen für das
Factory Outlet Center (FOC) „Herrieden Fashion Center“ zu schaffen.
Zur
Vorbereitung der Entscheidung über den Antrag auf Zielabweichung gibt das
Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und
Technologie (StMWIVT) als oberste Landesplanungsbehörde der Stadt Erlangen
Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 13.05.2011.
Aufgrund des späteren UVPA-Sitzungstermins am 17.05.2011 bat die
Stadtverwaltung die oberste Landesplanungsbehörde um eine Verlängerung des
Abgabetermins bis zum 30.05.2011.
3.2 Lage des Vorhabens
Das
geplante FOC ist über die BAB A 6 Nürnberg – Heilbronn Autobahnausfahrt
Herrieden zu erreichen und liegt ca. 11 km südwestlich von Ansbach (vgl. Anlage
1).
Der Standort des Vorhabens ist so gewählt, dass vor allem Zielgruppen aus den
bayerischen und baden-württembergischen Ballungsräumen sowie die
Touristenströme auf der BAB A 6 angesprochen werden.
Im
direkten Umfeld des FOC-Standorts befindet sich östlich mit dem FOC der Fa.
Carlo Colucci GmbH & Co. KG bereits ein Fabrikverkauf. Westlich an das
Plangrundstück grenzt der Firmensitz der Carlo Colucci GmbH & Co. KG mit
einem Logistikzentrum an.
Die
Autobahnentfernung zwischen dem FOC-Standort Herrieden und der Stadt Erlangen
beträgt ca. 80 km und eine Pkw-Fahrtzeit von ca. 45 Minuten (vgl. Anlage 2).
3.3 Raumordnungsverfahren 2008
Die
Fa. Carlo Colucci GmbH & Co. KG beantragte mit Schreiben vom 09.01.2008 bei
der Regierung von Mittelfranken die Einleitung eines ROV zur Überprüfung des
geplanten FOC.
Die
Regierung von Mittelfranken gab dem o.g. Antrag auf Durchführung eines ROV
statt und bat die Stadt Erlangen um eine Stellungnahme zum Vorhaben. Die Stadt
Erlangen lehnte mit Schreiben vom 26.03.2008 aus raumordnerischer Sicht das
geplante Vorhaben mit ca. 8.100 m² Verkaufsfläche (VKF) ab (vgl. Anlage 3).
Das
o.g. ROV ruht bis zur Entscheidung über das gegenständliche
Zielabweichungsverfahren.
3.4
Landesentwicklungsprogramm Bayern
Für
das geplante FOC ist das Ziel B II 1.2.1.2 des Landesentwicklungsprogramms
Bayern (LEP) u.a. hinsichtlich der Verkaufsflächen einschlägig.
Das
geplante FOC ist mit den LEP-Ziel B II 1.2.1.2 nicht vereinbar, da die
Verkaufsflächen die nach dem Ziel zulässigen Größen in den einzelnen
Sortimenten überschreiten.
Daher
hat die Stadt Herrieden mit Schreiben vom 11.07.2008, ergänzt mit Schreiben vom
20.01.2011 bei der obersten Landesplanungsbehörde Antrag auf Zulassung einer
Zielabweichung gestellt und diesen Antrag mit Schreiben vom 07.09.2009
begründet.
3.5 Zielabweichungsverfahren
Gemäß
§ 6 Abs. 2 ROG i.V.m. Art. 29 BayLplG kann die oberste Landesplanungsbehörde
„die Abweichung von einem Ziel der Raumordnung im Einvernehmen mit den fachlich
berührten Staatsministerien und im Benehmen mit den betroffenen Gemeinden (….)
zulassen, wenn die Abweichung unter raumordnerischen Gesichtspunkten vertretbar
ist und die Grundzüge der Planung nicht berührt werden.“
3.6 Verkaufsfläche des FOC
"Herrieden Fashion Center"
Das
geplante FOC soll insgesamt eine VKF von 7.400 m² umfassen. Im Einzelnen sind
folgende Verkaufsflächen je Sortiment beabsichtigt:
Bedarfsbereich |
Verkaufsfläche in m² |
Oberbekleidung, Wäsche, Stümpfe und sonstige
Bekleidung |
4.700 |
Haus- und Heimtextilien, (ohne Teppiche und
Bodenbeläge), |
300 |
Sport- und Campingartikel |
1.200 |
Schuhe |
1.000 |
Lederwaren, Kürschnerware, Galanterieware |
200 |
Sofern die Stadt Erlangen Auswirkungen auf örtliche Versorgungsstrukturen
geltend machen will, bittet die oberste Landesplanungsbehörde um Auskunft, ob,
und wenn ja, in welchem Umfang die oben aufgeführten Sortimente in der Erlanger
Innenstadt angeboten werden.
3.7 Einzelhandelsbestand in
der Stadt Erlangen
Im
Hinblick auf die von der obersten Landesplanungsbehörde nachgefragten
Sortimente befinden sich 49.885 m² VKF der Hauptwarengruppe Bekleidung, Schuhe
und Sport in der Erlanger Innenstadt, dies entspricht einem Anteil von 96 % der
Gesamtverkaufsfläche in der Stadt und stellt einen im positiven Sinn
außerordentlich hohen Anteil dar.
Bedarfsbereich |
Verkaufsfläche in m² |
|
Gesamt |
Innenstadt |
|
Bekleidung, Schuhe,
Sport |
52.000 |
49.885
( 96%) |
überwiegend
mittelfristiger Bedarf |
61.565 |
58.110
(94%) |
Quelle:
3.8 Stellungnahme der
Verwaltung
Die „Auswirkungsanalyse für
Factory-Outlet-Center in Herrieden“ der BBE-Handelsberatung GmbH vom 23.09.2009
trifft keine Aussagen hinsichtlich einer Umsatzverteilung zulasten des Erlanger
Einzelhandels. Die Stadt Erlangen liegt in der sogenannten Zone II des
Einzugsgebietes des Vorhabens.
Für die gesamte Zone II wird von der BBE eine Umsatzumverteilung von rund 1,85%
für den Bereich Textilien ermittelt. Für die Branche Schuhe/Lederwaren sind es
1,29%.
Nachdem zur Zone II auch das zum FOC "Herrieden Fashion Center"
wesentlich verkehrsgünstiger gelegene Nürnberg zählt, dürften die von BBE
ermittelten Umsatzverteilungen zulasten des Erlanger Einzelhandels deutlich
unter 1% liegen. Bei der Projektbeschreibung für das ROV im Jahr 2008 war ein
Umsatzabfluss von 470.000 € für Erlangen ermittelt worden. Dies bedeutete 0,2%
bei der Branche Bekleidung und ca. 0,3% bei Schuhen/Lederwaren.
Im
geplanten FOC soll zwar ein hochwertiges Sortiment angeboten werden, dennoch
dürften die prozentualen Umsatzverteilungen für Erlangen äußerst marginal sein.
Auch
wenn diese Umsatzverluste für den Erlanger Einzelhandel keine gravierenden
negativen Auswirkungen haben dürften, wird das geplante FOC in Herrieden
abgelehnt.
Dies
begründet sich durch die grundlegenden Ziele des SEHK der Stadt Erlangen
·
Erhalt und Stärkung der Einzelhandelsattraktivität und der
Versorgungsfunktion der Stadt Erlangen als gemeinsames Oberzentrum mit Nürnberg
und Fürth,
·
Stabilisierung und weitere Attraktivitätssteigerung der Innenstadt als
dominierendes Versorgungszentrum in Erlangen.
Eine
Realisierung des Vorhabens steht jedoch diesen einzelhandelsrelevanten Zielen
grundsätzlich entgegen.
So
steht aus Sicht der Verwaltung ein positiver Abschluss des
Zielabweichungsverfahrens der obersten Landesplanungsbehörde zugunsten der
Ansiedlung des FOC "Herrieden Fashion Center" nicht nur im klaren
Widerspruch zum SEHK der Stadt Erlangen, sondern auch zu den raumordnerischen
und einzelhandelsrelevanten Zielen des LEP.
Die
Arbeitsgruppe (AG) Fränkische Oberbürgermeister hat sich im Herbst 2009 nachdrücklich
gegen den Bau eines FOC in Herrieden ausgesprochen. In diesem Zusammenhang
formulierte die AG auch eine Erklärung an das bayerische
Wirtschaftsministerium. Darin fordern die fränkischen Oberbürgermeister, auf
die geplante Lockerung des LEP zu verzichten und die Ansiedlung großflächiger
Einzelhandelsunternehmen auf der „grünen Wiese“ generell nicht zuzulassen.
Um
eine unerwünschte Entwicklung von
Einzelhandelsgroßprojekten/Factory-Outlet-Centern auf der „grünen Wiese“
entgegenzuwirken, haben sich ebenfalls die Ministerkonferenz für Raumordnung
(MKRO), der Bayer. Städtetag, die Verbände des Einzelhandels und zahlreiche
Gruppierungen des öffentlichen Lebens mit
diesem Thema befasst.
So
forderte die MKRO schon 1997 in einer Entschließung bei der Ansiedlung von FOC
die strikte Beachtung raumordnerischer Ziele. Die MKRO betonte dabei, dass die
FOC gemäß der Leitvorstellung einer nachhaltigen Raumentwicklung nur in
Großstädten/Oberzentren an integrierten Standorten und in stadtverträglichen
Größenordnungen zulässig sind.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
Anlagen: 1 – Übersichtsplan: Lage im Raum
2
– Lageplan des FOC Herrieden
3
– Stellungnahme der Stadt Erlangen zur Einleitung eines ROV vom 26.03.2008