Es wird zugestimmt, dass der Richtungsbeschluss der Gesellschafterversammlung des VGN vom 15.03.2011 für eine Tariffortschreibung im Jahr 2012 auch der endgültigen Beschlussfassung im Grundvertragsausschuss am 09.06.2011 zugrunde gelegt wird.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Die Gesellschafterversammlung
des
Für weitere Details wird auf Top 3b zur Sitzung des Ausichtsrats der ESTW am 16.05.2011 verwiesen (s. Anlage 1)
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Der o.g. Tarifvorschlag incl.
eines Abbaus der Erlanger Sondertarife wurde mit Vertretern der Erlanger Stadtratsfraktionen
in einem informellen Gespräch am 25.02.2011 erörtert. Ein gleichlautender
Richtungsbeschluss wurde vom
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Es wird vorgeschlagen, verbindliche Beschlüsse der Stadt Erlangen in den Sitzungen des UVPA (17.05.2011) und Stadtrat (26.05.2011) zu fassen, damit im Grundvertragsausschuss am 09.06.2011 ein Beschluss dieses Gremiums ohne Vorbehalte folgen kann.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
- Top 3b zur Sitzung
des Aufsichtsrates ESTW am 16. Mai 2011:
Stadtverkehr Erlangen; Fortschreibung
der VGN-Tarife zum 1. Januar 2012 (inkl. Anlage 1 - 3)