Betreff
Fortschreibung der VGN-Tarife zum 1. Januar 2012
Vorlage
613/057/2011
Aktenzeichen
VI/61/613 T. 1327
Art
Beschlussvorlage

Es wird zugestimmt, dass der Richtungsbeschluss der Gesellschafterversammlung des VGN vom 15.03.2011 für eine Tariffortschreibung im Jahr 2012 auch der endgültigen Beschlussfassung im Grundvertragsausschuss am 09.06.2011 zugrunde gelegt wird.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die Gesellschafterversammlung des VGN hat am 15.03.2011 in einem Richtungsbeschluss einer Tariffortschreibung im Jahr 2012 um durchschnittlich 3,19 % zugestimmt. Grundlage bildete wie im Vorjahr ein VGN-spezifischer Warenkorb, der die durchschnittliche Kostensteigerung aller Verbundverkehrsunternehmen von 2011 auf 2012 auf 2,69 % schätzt. Gemäß Beschluss der VGN-Gesellschafter und der Grundvertragspartner wird ein Zuschlag von 0,5 % gewährt, der teilweise zur Abschmelzung der Durchtarifierungs- und Harmonisierungsverluste der Aufgabenträger verwendet wird. Diese Verluste sollen mit dieser Regelung bis 31.10.2019 vollständig abgeschmolzen sein.

 

Für weitere Details wird auf Top 3b zur Sitzung des Ausichtsrats der ESTW am 16.05.2011 verwiesen (s. Anlage 1)

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Der o.g. Tarifvorschlag incl. eines Abbaus der Erlanger Sondertarife wurde mit Vertretern der Erlanger Stadtratsfraktionen in einem informellen Gespräch am 25.02.2011 erörtert. Ein gleichlautender Richtungsbeschluss wurde vom VGN im Grundvertragsausschuss am 12.04.2011 eingebracht. Eine endgültige Beschlussfassung zur Tariffortschreibung 2012 ist für die VGN-Gesellschafterversammlung am 10.05.2011 und im Grundvertragsausschuss am 09.06.2011 vorgesehen.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Es wird vorgeschlagen, verbindliche Beschlüsse der Stadt Erlangen in den Sitzungen des UVPA (17.05.2011) und Stadtrat  (26.05.2011) zu fassen, damit im Grundvertragsausschuss am 09.06.2011 ein Beschluss dieses Gremiums ohne Vorbehalte folgen kann.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen:

-  Top 3b zur Sitzung des Aufsichtsrates ESTW am 16. Mai 2011:
    Stadtverkehr Erlangen; Fortschreibung der VGN-Tarife zum 1. Januar 2012 (inkl. Anlage 1 - 3)