Der Sachbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Der Antrag Nr. 029/2011 der SPD-Stadtratsfraktion vom 29.03.2011 ist damit bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen ruft das
Bauvorhaben hervor?)
Der Baustellenbetrieb für den Abbruch der Grande Galerie wie auch für die Neuerrichtung des Geschäftshauses an der Nürnberger Straße soll unter größtmöglicher Schonung und Rücksichtnahme für die Anwohner an der Hofmannstraße abgewickelt werden.
Gleiches gilt auch für den zukünftigen Warenanlieferungsverkehr über die Hofmannstraße.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Die
An- und Abfahrt der künftigen Baustelle für den Neubau des Geschäftshauses Nürnberger
Straße 24 wird – insbesondere bei den Mitte Mai 2011 beginnenden Abbrucharbeiten
– über die Nürnberger Straße erfolgen – siehe hierzu Anlage „Planskizzen“. Geplant
ist ab dem 16.05. die Baustelleneinrichtung vorzunehmen und das Gebäude innen
frei zu räumen. Ab Anfang Juni soll dann mit dem Abbruch des Gebäudes von außen
begonnen werden.
Es ist
jedoch aus bautechnischen Gründen erforderlich, dass im Zuge der Abbrucharbeiten
für die Baustelleneinrichtung und die Bauausführung auch gelegentlich Andienungsfahrten
über die Hofmannstraße erfolgen müssen.
Baubeginn
für die Erstellung des neuen Geschäftshauses ist gegen August 2011 geplant. Die
Bauarbeiten werden sich ca. über 14 Monate erstrecken.
Der
Abbruch für den Bestand wurde dem Bauaufsichtsamt ordnungsgemäß angezeigt. Es
liegen dafür noch nicht alle erforderlichen bautechnischen Nachweise vor.
Bisher
liegt dem Bauaufsichtsamt noch kein Bauantrag vor.
Vor
dem Anwesen Nürnberger Straße 24 ist eine Baustelleneinrichtung durch Abplankung
des Baustellenbereiches und zum Schutz der Verkehrsteilnehmer herzustellen. Dabei
ist die halbseitige Sperrung der Nürnberger Straße erforderlich – die
Durchfahrt für berechtigte Fahrzeuge und für Fahrradfahrer sowie der
Fußgängerbereich ist gesichert.
Im
Zuge der Baustelleneinrichtung müssen 2 Bäume im Kronenbereich zurückgeschnitten
werden, 4 Bäume müssen entfernt werden - hierfür sind nach Abschluss der Baumaßnahmen
Ersatzpflanzungen durchzuführen.
Der
zukünftige Warenanlieferverkehr über die Hofmannstraße ist auf maximal 3 Anlieferungen/
Fahrzeuge pro Tag zu beschränken. Es ist geplant, den Anlieferungsbereich des
Geschäftshauses, der im Osten zur Hofmannstraße auf dem Baugrundstück liegen
wird, zu überdachen und die Oberflächen der Wände wie des Daches mit hochschallschluckenden
Belägen auszuführen.
Sollten darüber hinaus zusätzliche Anlieferungen erforderlich werden, so sind diese über die Nürnberger Straße zu führen.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Die
nach Straßenverkehrsordnung erforderlichen Maßnahmen werden durch Genehmigungsbescheid
festgelegt.
Mit
dem Investor wird ein städtebaulicher Vertrag geschlossen, in dem u.a. auch die
Verpflichtungen im Zuge der Baustelleneinrichtung, Abbrucharbeiten, Bauabwicklung
und z.B. auch der Ersatzpflanzung für Bäume geregelt werden.
In der
Baugenehmigung werden alle öffentlich-rechtlichen Belange, insbesondere auch
immissionsschutzrechtliche Auflagen, für den zukünftigen Anlieferverkehr des Geschäftshauses
geregelt.
Anlage: Antrag der SPD-Fraktion Nr. 029/2011 vom 29.03.2011
Planskizzen des Investors: Darstellung der An- und Abfahrtswege für die Abbruch-arbeiten.