In Verlängerung der ER 5 Richtung Osten soll im Rahmen des Bahnausbaus keine Brücke mit städtischer Kostenbeteiligung gebaut werden. Dies bedeutet, dass die DB eine schmalere Brücke nur zur Aufrechterhaltung der Verbindungsfunktion der Kleingründlacher Straße allein errichten muss. Der DB gegenüber wird der Wunsch geäußert, dass gemäß einer von ihr erstellten Alternativplanung diese schmalere Brücke weiter südlich gebaut werden soll. So kann später in Verlängerung der ER 5 die Ortsumgehung Eltersdorf inklusive breiter Brücke am vorgesehenen Standort vom Freistaat als Staatsstraße ohne städtische Kostenbeteiligung errichtet werden. (Entspricht der in der Begründung beschriebenen Möglichkeit 3.)
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche
Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Im Rahmen der Planfeststellung zum Abschnitt
17 des viergleisigen Ausbaus der Bahnstrecke Nürnberg – Ebensfeld (1996 – 2009)
forderte die Stadt Erlangen von der DB die Errichtung eines Brückenbauwerkes
mit den Abmessungen des vorhandenen Straßenstutzens der ER5 (12,5 m zwischen
den Geländern) ohne eigene finanzielle Beteiligung. Als Ergebnis der
Planfeststellung wurde die gewünschte Lösung planfestgestellt; allerdings wurde
durch das Eisenbahn-Bundesamt eine Mitveranlassung durch die Stadt Erlangen
unterstellt und damit die Pflicht zur finanziellen Beteiligung an den Baukosten
(50 % gemäß Kreuzungsrecht) festgelegt.
Die Ortsumgehung (OU) Eltersdorf ist im
gültigen Verkehrsentwicklungsplan (1995) und Flächennutzungsplan (2003)
dargestellt und war bisher als kommunaler Straßenbau (Kreisstraße) vorgesehen.
Nunmehr ist sie im Entwurf für den 7. Ausbauplan für die Staatsstraßen in
Bayern enthalten. Eine Aufstufung in die höchste Dringlichkeitsstufe des
Ausbauplans wurde von der Stadt Erlangen beantragt (UVPA vom 12.04.2011).
Damit würden der Bau und der vorübergehende
Unterhalt der Brücke durch die Stadt Erlangen eine Vorleistung für eine später
durch den Freistaat zu errichtende und zu unterhaltende Staatsstraße
darstellen.
Für die Errichtung der Brücke kommen drei Möglichkeiten in Betracht:
Möglichkeit 1: Errichtung der
Brücke in der planfestgestellten Form
Würde die Stadt keine Umplanung von der DB
verlangen, würde die Bahn die planfestgestellte Brücke bauen und sich die
Kosten nachher notfalls gerichtlich von der Stadt Erlangen holen. Die
städtische Kostenbeteiligung an der planfestgestellten Lösung beträgt nach
Angaben der DB bzw. dem Tiefbauamt ca. 924.000 € brutto (abzügl. Förderung von
voraussichtlich 50 %, aber zuzügl. Planungskosten in Höhe von 10 % und Leitungsumlegekosten
in noch unbekannter Höhe).
Die Abmessungen des planfestgestellten
Bauwerks waren allerdings entsprechend der Breite des vorhandenen
Straßenstutzens gewählt worden ohne das Wissen, dass diese Brücke Teil einer
Staatsstraße werden soll. Außerdem waren die seinerzeit geltenden Regelwerke
zugrunde gelegt worden.
Gemäß Aussage der Regierung von Mittelfranken
ist die Fahrbahnbreite des planfestgestellten Bauwerks von 6,50 m für eine
klassifizierte Straße zu gering und sollte auf 8,0 m erhöht werden. Diese
Aussage deutet darauf hin, dass eine Förderung bei 6,5 m Fahrbahnbreite
voraussichtlich nicht möglich sein wird.
Für die Funktion einer um die OU Eltersdorf
verlängerten Staatsstraße ist die von der DB Projektbau erstellte Planung der
ER5 auch aus anderen Gründen nicht mehr geeignet. Auf der Brücke fehlen passive
Schutzeinrichtungen (Leitplanken), die seit 2009 (neue Richtlinie für passive
Rückhaltesysteme) in dieser Straßensituation Pflicht sind. Die vorgesehenen
beidseitigen Geh- und Radwege entsprechen gemäß Aussage des Staatlichen
Bauamtes nicht dem Standard an Staatsstraßen (einseitige Führung). Außerdem
wären für die auf der ER5 aus Richtung Osten kommenden Linksabbieger in die
Kleingründlacher Straße und in die Königsmühlstraße Linksabbiegestreifen (auch
auf der Brücke) vorzusehen. Alternativ könnten auch die Einmündungen der
östlichen Rampe der Autobahnanschlussstelle sowie der Königsmühlstraße, die
gemäß Planfeststellung als Einmündungen in verschobener Lage neu errichtet
werden, in einen Kreisverkehrsplatz umgestaltet werden. Beides würde einen
späteren erneuten Umbau des jetzt im Rahmen der Bahnplanung planfestgestellten
Straßenentwurfes bedingen.
Aus diesen Gründen kann diese Möglichkeit
seitens der Verwaltung nicht empfohlen werden.
Möglichkeit 2: Errichtung der
Brücke in einer breiteren, für eine spätere Verlängerung der Straße als
Staatsstraße geeigneten Form
Sollte eine Umplanung der Brücke mit größerer
Breite inklusive eventueller Umgestaltung der benachbarten Einmündungen in einen
Kreisverkehr gemäß Empfehlungen der Regierung bzw. des staatlichen Bauamtes
vorgenommen werden, würden hierdurch höhere Baukosten und zusätzliche
Planungskosten entstehen. Außerdem wäre ein neues Planrechtsverfahren
notwendig. Konkrete Planungsvorarbeiten oder gar Kostenübernahmen können vom
staatlichen Bauamt derzeit aber noch nicht durchgeführt werden.
Seitens der Verwaltung wird es daher nicht für sinnvoll erachtet, zum jetzigen
Zeitpunkt ein noch teureres als das planfestgestellte Bauwerk mit städtischer
Kostenbeteiligung zu errichten, welches darüber hinaus bis zur tatsächlichen
Errichtung einer Ortsumgehung von der Stadt alleine unterhalten werden müsste,
ohne dass eine Ablösung von der Bahn gezahlt werden würde. Ferner ist derzeit
nicht absehbar, wann die Ortsumgehung gebaut wird.
Deshalb kann auch diese Möglichkeit seitens
der Verwaltung nicht empfohlen werden.
Möglichkeit 3: Errichtung der
Brücke in einer schmaleren Form alleine durch die DB
Die DB Projektbau hat im Rahmen ihrer
Planungen auch eine Alternativplanung erstellt, die entsprechend ausgearbeitet
realisiert werden könnte, wenn die Stadt Erlangen ihr Verlangen nach einer
breiten Brücke zurückzieht. Diese Planung, die von der Bahn ohne
Kostenbeteiligung der Stadt Erlangen gebaut werden würde, würde ausschließlich
der Aufrechterhaltung der Kleingründlacher Straße als Straßenverbindung
zwischen Kleingründlach und der Autobahnanschlussstelle Eltersdorf dienen. Die
neue, schmalere Brücke würde in diesem Fall ca. 50 m südlich der ER5 und damit bereits
auf dem Stadtgebiet von Nürnberg angeordnet werden. Dieser Standort lässt
erheblich geringere Kosten für die Bahn erwarten. Bei der Lage der
planfestgestellten ER5-Brücke ist nämlich eine aufwendige Verlegung der
östlichen Rampe der Autobahnanschlussstelle sowie der Anschlussrampe der
Königsmühlstraße erforderlich, die bei der südlichen Lage der Brücke wegfallen
würde.
Ein Umplanen für die schmale Brücke würde für
die DB erneuten Planungsaufwand und ein erneutes Planrechtsverfahren bedingen.
Nach Aussage der Bahn könne sie hierfür eine Kostenübernahme von der Stadt
Erlangen verlangen. Ob sie dies wirklich verlangen würde und welche Höhe diese
Kosten hätten, kann von der Bahn derzeit nicht gesagt werden.
2. Programme
/ Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was
soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Empfehlung der Verwaltung
Aus Kostengründen und um ein Umplanen der
Autobahnanschlussstelle und der ER5-Brücke mit erneutem Planrechtsverfahren in
Erlangen zu vermeiden, wird seitens der Verwaltung empfohlen, im Rahmen des
Bahnausbaus die Möglichkeit 3 (ohne städtische Kostenbeteiligung) zu
favorisieren und dies gegenüber der Bahn zu kommunizieren.
Insbesondere würde eine südlich der ER5
angeordnete Brücke für die Kleingründlacher Straße den Bau einer OU Eltersdorf
in der Zukunft weiterhin ermöglichen. Die Maßnahme „OU Eltersdorf“ würde durch
dieses Vorgehen für das staatliche Bauamt etwas teurer werden, da die
ER5-Brücke als städtische Vorleistung wegfällt. Das staatliche Bauamt könnte dann
allerdings die Brücke über die neuen DB-Gleise sowie die Einmündungen der
Autobahnanschlussstelle, der Kleingründlacher Straße bzw. der Königsmühlstraße
so gestalten, wie es das zum gegebenen Zeitpunkt für notwendig erachtet und wie
es den dann geltenden Regelwerken entspricht.
3. Prozesse
und Strukturen
(Wie
sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)
4. Ressourcen
(Welche
Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Lageplan der planfestgestellten Brücke
der ER 5 über die neuen DB-Gleise
mit
anschließenden Straßen