Der Bebauungsplan Nr. 409 / BA I – Nahversorgungszentrum Büchenbach-West – der Stadt Erlangen ist durch das 1. Deckblatt nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) zu ändern.
Die Änderung erfolgt als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren. Von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden wird abgesehen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
a) Anlass und Ziel der Planung
Der Eigentümer des Objekts Nahversorgungszentrum Büchenbach im 1. Bauabschnitt ist mit Erweiterungswünschen seines Gebäudebestandes an die Verwaltung der Stadt Erlangen herangetreten. Um angesichts der Erweiterung des Nahversorgungszentrums Büchenbach durch den 2. Bauabschnitt auch die Discounter-Filiale im 1. Bauabschnitt in einem wettbewerbsfähigen Zustand zu erhalten, wird eine Vergrößerung der Verkaufsfläche um maximal 150 qm angestrebt. Die Erweiterung soll im westlichen Bereich erfolgen und gleichzeitig die bisherige Gebäuderückseite gestalterisch und funktional aufwerten.
Der ursprüngliche Bebauungsplan sieht für den Geltungsbereich eine Mischgebietsnutzung vor. Durch die Aufstellung des Deckblattes wird der rechtsverbindliche Bebauungsplan den tatsächlichen Gegebenheiten angepasst.
b) Geltungsbereich
Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Flst. Nrn. 440/202 und 576/34 und Teilflächen aus den Grundstücken Flst. Nrn. 440/197, 576 und 609/3 – jeweils der Gemarkung Büchenbach.
c) Planungsrechtliche Grundlage
Im wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) von 2003 ist das Plangebiet als gemischte Baufläche dargestellt. Das 1. Deckblatt zum Bebauungsplan mit der geplanten Festsetzung eines Sondergebiets Einzelhandel steht der Darstellung im FNP entgegen.
Eine Änderung des FNP ist daher erforderlich, um anstatt der gemischten Baufläche eine Sonderbaufläche Einzelhandel darzustellen und damit dem Entwicklungsgebot des Bebauungsplanes aus dem FNP gem. § 8 Abs. 2 BauGB Rechnung zu tragen.
Als Bebauungsplan der Innenentwicklung wird das 1. Deckblatt zum Bebauungsplan Nr. 409 / BA I im beschleunigtem Verfahren gem. § 13 a BauGB aufgestellt; die Änderung des FNP erfolgt daher als Anpassung im Wege der Berichtigung gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB. Die geordnete städtebauliche Entwicklung der Stadt Erlangen wird nicht beeinträchtigt.
d) Landesplanerische Überprüfung
Die Landesplanerische Überprüfung erfolgt nach Abstimmung mit der Regierung von Mittelfranken als zuständige Landesplanungsbehörde im Wege eines sog. Vereinfachten Raumordnungsverfahrens parallel zum Bebauungsplanverfahren des südlich angrenzenden Bebauungsplanes Nr. 409_BA II im Rahmen einer Gesamtbetrachtung des Nahversorgungszentrums.
e) Rahmenbedingungen
Bei der Aufstellung des Deckblattes sind u. a. zu berücksichtigen:
Einbeziehung der Planung ins Gesamtkonzept mit dem Bebauungsplan Nr. 409_ BA II.
f) Städtebauliche Ziele
Der Schwerpunkt des Nahversorgungszentrums insgesamt wird sich zukünftig entsprechend den Planungen zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 409_BA II nach Südwesten verlagern. Jener Bebauungsplan hat bereits einen fortgeschrittenen Verfahrensstand erreicht.
Durch eine Erweiterung des Gebäudebestands an der derzeitigen Rückseite kann diese Fassade aufgewertet und besser in das neue Zentrum eingebunden werden, z.B. durch einen weiteren Eingang an dieser Stelle.
Der Bebauungsplan sieht bisher ein Mischgebiet vor. Mit der Aufstellung des Deckblattes und der Festsetzung als Sondergebiet Einzelhandel (mit Sortimentsbeschränkung entsprechend dem neuen städtebaulichen Einzelhandelskonzept) kann zudem die ausschließliche Nutzung der Fläche als Nahversorgungszentrum gesichert werden. Eine Mischgebietsnutzung entspricht weder dem planerischen Willen der Stadt Erlangen noch des Eigentümers.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Aufstellung des 1. Deckblattes zum Bebauungsplan Nr. 409 / BA I – Nahversorgungszentrum Büchenbach-West – der Stadt Erlangen mit integriertem Grünordnungsplan.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
a) Änderung
Der Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss (UVPA) beschließt die Aufstellung des 1. Deckblattes zum Bebauungsplan 409 / BA I mit integriertem Grünordnungsplan für die Grundstücke Flst. Nrn. 440/202 und 576/34 und Teilflächen aus den Flst. Nrn. 440/197, 576 und 609/3 – jeweils der Gemarkung Büchenbach nach den Vorschriften des BauGB.
Die Aufstellung des 1.
Deckblattes zum Bebauungsplan Nr. 409 / BA I – Nahversorgungszentrum
Büchenbach-West – erfolgt als Bebauungsplan der Innentwicklung gem. § 13a
BauGB, da folgende Voraussetzungen vorliegen:
§ Es handelt sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung, da die Fläche im Wesentlichen bereits bebaut ist. Das Deckblatt soll dem Erhalt und der Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche dienen und wird im Interesse der fußläufigen Versorgung der Bevölkerung aufgestellt.
§ Die zulässige Grundfläche i.S.d. § 19 Abs. 2 BauNVO wird kleiner als 20.000 m² sein, wobei die Grundfläche des Bebauungsplanes Nr. 409_BA II, der in einem engen sachlichen und räumlichen Zusammenhang steht, mitgerechnet ist.
§ Da das Vorhaben in Verbindung mit dem 2. Bauabschnitt des Nahversorgungszentrums der Anlage 1 Nr. 18.8 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) zuzuordnen ist, ist eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach dem § 3c UVPG erforderlich. Diese erfolgte im Rahmen der Aufstellung des 2. Bauabschnittes als Gesamtmaßnahme. Die Prüfung hat ergeben, dass das Vorhaben keine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB erfordert.
Somit kann die Aufstellung des
1. Deckblattes im sog. beschleunigten Verfahren erfolgen.
b) Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und
Behördenbeteiligung
Die Aufstellung erfolgt als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen, da es sich um eine geringfügige Modifizierung der Baugrenzen handelt. Im Übrigen handelt es sich bei dem Deckblatt im Wesentlichen um eine Anpassung der Planung an die heutigen Gegebenheiten, die tatsächlich bereits seit der ursprünglichen Bebauung ausgeführt und der Bürgerschaft bzw. den Behörden bereits bekannt sind.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Anlage 1: Übersichtslageplan mit
Geltungsbereich
Anlage 2: Übersichtsplan
Bebauungsplan 409_BA II