Der Bewilligung der Baukostenzuschüsse wird wie von der Verwaltung vorgeschlagen zugestimmt..
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Mit dem Zuschuss zu Baumaßnahmen
sollen die Sportvereinen zweckgebundene wirtschaftliche Unterstützung erhalten.
Im Jahr 2011 wurden von elf Sportvereinen insgesamt 17 Anträge (2010: 16
Anträge) auf Baukostenzuschuss gestellt. Davon wurde ein Antrag zurückgezogen.
Nach Prüfung der Unterlagen auf Grundlage der zum 01.01.2011 geltenden
Regelungen der Sportförderrichtlinien waren vier Anträge aus 2011 und ein
Antrag aus 2008 abzulehnen.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Die Baumaßnahmen werden im
Rahmen der Sportförderrichtlinien bezuschusst.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Die Bewilligung und Auszahlung
der Baukostenzuschüsse erfolgt nach Vorlage und Prüfung der Rechnungen und
Überweisungsbelege.
Erfahrungsgemäß sind aufgrund der hohen Eigenleistung der ehrenamtlichen
Mitglieder der Sportvereine die anrechenbaren Kosten niedriger, als die
beantragten Kosten.
Am Ende des Haushaltsjahrs 2011 evtl. noch zur Verfügung stehende Haushaltsmittel sind vom Sportamt entsprechend zu vergeben.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
100.000
€ |
bei
IPNr.: 421.881.IP 55.11 |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
|
Die Ressourcen teilen sich auf in 15.000 € gebunden für den Baukostenzuschuss an die Königlich Privilegierte Hauptschützengesellschaft Erlangen 1456 e.V. und 85.000 € für den Sportstättenbau der anderen Sportvereine. Zusätzlich können noch die Restmittel der Zuschüsse für Großgeräte 2011 in Höhe von 2.015 € eingesetzt werden.
Anlagen: Liste Zuschüsse für Baumaßnahmen 2011