Betreff
VDE 8.1 ABS Nürnberg-Ebensfeld, Planfeststellung Abschnitt Erlangen, Artikel in den Erlanger Nachrichten vom 1.April 2011: "Erlanger Bauern stehen vor der Enteignung"
Vorlage
31/107/2011
Aktenzeichen
III/31/SGI-2174
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


 

Die Klage mehrerer Grundstückseigentümer gegen den Ausbau der ICE-Strecke Nürnberg-Ebensfeld im Abschnitt Erlangen ist vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig mit Urteil vom 24. März 2011 ohne Erfolg geblieben.
Das Ausbauvorhaben verursacht erhebliche, unvermeidbare Eingriffe in Natur und Landschaft, die aufgrund naturschutzrechtlicher Vorschriften durch Ausgleichs- und/oder Ersatzmaßnahmen kompensiert werden müssen. Der Landschaftspflegerische Begleitplan sieht dementsprechend eine Reihe von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vor, für die Flächen im Umfang von fast 70 ha benötigt werden.
Das Bundesverwaltungsgericht hat methodische und sonstige inhaltliche Mängel bei der Festsetzung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nicht feststellen können.
Die Kläger sind Eigentümer landwirtschaftlicher Flächen, die für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in Anspruch genommen werden. Im Mittelpunkt des Verfahrens stand allein die Frage, ob die Inanspruchnahme dieser Flächen erforderlich ist oder - wie die Kläger geltend gemacht haben - das Eisenbahn-Bundesamt zur Schonung landwirtschaftlicher Nutzflächen vorrangig auf einvernehmlich zur Verfügung gestellte Flächen oder Flächen im Eigentum der öffentlichen Hand hätte zugreifen müssen.

 

In den Erlanger Nachrichten vom 1. April 2011 wird in dem Artikel „Erlanger Bauern stehen vor der Enteignung“ der Eindruck erweckt, die Stadt Erlangen sei mitverantwortlich dafür, dass die Landwirte nun vor der Enteignung stehen.
Zu all dem „Schlamassel“ wäre es nach Meinung der betroffenen Landwirte bzw. ihres Anwaltes nicht gekommen, wenn die Stadt Erlangen das Angebot der Bahn über eine Ausgleichszahlung angenommen und mit dem Geld selbst für Flächenausgleich gesorgt hätte.

Diese Darstellung entspricht nicht den Tatsachen und muss entschieden zurückgewiesen werden.

Für das Bahnprojekt wurde Anfang 2008 eine 2. Planänderung durchgeführt. Der Planfeststellungsbeschluss zum genannten Vorhaben wurde Ende 2009 gefasst.

Mit der Projektträgerin (DB ProjektBau) war im Vorfeld vereinbart worden, dass nur mit der Stadt Erlangen abgestimmte Maßnahmenvorschläge ins Verfahren eingebracht werden.

Mit großem Befremden hat der Erlanger Stadtrat in seiner Sitzung am 10. Dezember 2009 dann zur Kenntnis genommen, dass zentralen Forderungen der Stadt Erlangen durch das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) in seiner Abwägungsentscheidung zum Planfeststellungsbeschluss grundsätzlich nicht entsprochen wurde. Hierzu zählt auch die Forderung der Stadt Erlangen zur Anpassung der naturschutzrechtlichen Ersatzmaßnahmen an die städtische Gewässerentwicklungsplanung. Die Bahn ist im Planfeststellungsverfahren mit ihren Maßnahmenvorschlägen wesentlich über die des Gewässerentwicklungsplanes hinausgegangen und hat in weiten Teilen des Gewässerverlaufes zusätzlich sowohl Grundstücke der Stadt Erlangen als auch private landwirtschaftliche Nutzflächen für Kompensationsmaßnahmen mit einbezogen. Die Vorgehensweise der Bahn stand somit in deutlichem Widerspruch zu der im Vorfeld mit der Stadt Erlangen getroffenen Vereinbarung.

In diesem Zusammenhang hat die Stadt Erlangen auch immer wieder betont, dass man den noch im Verfahren 2006 von der Bahn selbst eingebrachten bzw. vorgeschlagenen Weg der zweckgebunden „Ersatzzahlung“ für zielführender hält. Die Stadt Erlangen hatte angeboten, mit diesen Geldern die Gewässerentwicklungspläne im Einvernehmen mit den Grundstückseigentümern Zug um Zug und umzusetzen.
Das Eisenbahn-Bundesamt forderte jedoch von der Projektträgerin im Verfahren konkrete Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen einzubringen. Aus diesem Grund kam es auch nicht zu einem Gespräch über konkrete Beträge.
Dass die Stadt Erlangen sich mit der Bahn über die Höhe der Ausgleichszahlung nicht einigen konnte, trifft nicht zu.

 


Anlagen:        Anlage 1_Zeitungsbericht aus den „Erlanger Nachrichten“ v. 01.04.2011