Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.
Die Klage mehrerer Grundstückseigentümer gegen den Ausbau
der ICE-Strecke Nürnberg-Ebensfeld im Abschnitt Erlangen ist vor dem
Bundesverwaltungsgericht in Leipzig mit Urteil vom 24. März 2011 ohne Erfolg
geblieben.
Das Ausbauvorhaben verursacht erhebliche, unvermeidbare Eingriffe in Natur und
Landschaft, die aufgrund naturschutzrechtlicher Vorschriften durch Ausgleichs-
und/oder Ersatzmaßnahmen kompensiert werden müssen. Der Landschaftspflegerische
Begleitplan sieht dementsprechend eine Reihe von Ausgleichs- und
Ersatzmaßnahmen vor, für die Flächen im Umfang von fast 70 ha benötigt werden.
Das Bundesverwaltungsgericht hat methodische und sonstige inhaltliche Mängel
bei der Festsetzung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nicht feststellen
können.
Die Kläger sind Eigentümer landwirtschaftlicher Flächen, die für Ausgleichs-
und Ersatzmaßnahmen in Anspruch genommen werden. Im Mittelpunkt des Verfahrens
stand allein die Frage, ob die Inanspruchnahme dieser Flächen erforderlich ist
oder - wie die Kläger geltend gemacht haben - das Eisenbahn-Bundesamt zur
Schonung landwirtschaftlicher Nutzflächen vorrangig auf einvernehmlich zur
Verfügung gestellte Flächen oder Flächen im Eigentum der öffentlichen Hand
hätte zugreifen müssen.
In
den Erlanger Nachrichten vom 1. April 2011 wird in dem Artikel „Erlanger Bauern
stehen vor der Enteignung“ der Eindruck erweckt, die Stadt Erlangen sei
mitverantwortlich dafür, dass die Landwirte nun vor der Enteignung stehen.
Zu all dem „Schlamassel“ wäre es nach Meinung der betroffenen Landwirte bzw.
ihres Anwaltes nicht gekommen, wenn die Stadt Erlangen das Angebot der Bahn
über eine Ausgleichszahlung angenommen und mit dem Geld selbst für
Flächenausgleich gesorgt hätte.
Diese Darstellung entspricht nicht den Tatsachen und muss entschieden zurückgewiesen werden.
Für das Bahnprojekt wurde Anfang 2008 eine 2. Planänderung durchgeführt. Der Planfeststellungsbeschluss zum genannten Vorhaben wurde Ende 2009 gefasst.
Mit der Projektträgerin (DB ProjektBau) war im Vorfeld vereinbart worden, dass nur mit der Stadt Erlangen abgestimmte Maßnahmenvorschläge ins Verfahren eingebracht werden.
Mit großem Befremden hat der Erlanger Stadtrat in seiner Sitzung am 10. Dezember 2009 dann zur Kenntnis genommen, dass zentralen Forderungen der Stadt Erlangen durch das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) in seiner Abwägungsentscheidung zum Planfeststellungsbeschluss grundsätzlich nicht entsprochen wurde. Hierzu zählt auch die Forderung der Stadt Erlangen zur Anpassung der naturschutzrechtlichen Ersatzmaßnahmen an die städtische Gewässerentwicklungsplanung. Die Bahn ist im Planfeststellungsverfahren mit ihren Maßnahmenvorschlägen wesentlich über die des Gewässerentwicklungsplanes hinausgegangen und hat in weiten Teilen des Gewässerverlaufes zusätzlich sowohl Grundstücke der Stadt Erlangen als auch private landwirtschaftliche Nutzflächen für Kompensationsmaßnahmen mit einbezogen. Die Vorgehensweise der Bahn stand somit in deutlichem Widerspruch zu der im Vorfeld mit der Stadt Erlangen getroffenen Vereinbarung.
In diesem Zusammenhang hat die Stadt Erlangen auch immer
wieder betont, dass man den noch im Verfahren 2006 von der Bahn selbst
eingebrachten bzw. vorgeschlagenen Weg der zweckgebunden „Ersatzzahlung“ für
zielführender hält. Die Stadt Erlangen hatte angeboten, mit diesen Geldern die
Gewässerentwicklungspläne im Einvernehmen mit den Grundstückseigentümern Zug um
Zug und umzusetzen.
Das Eisenbahn-Bundesamt forderte jedoch von der Projektträgerin im Verfahren
konkrete Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen einzubringen. Aus diesem Grund kam es
auch nicht zu einem Gespräch über konkrete Beträge.
Dass die Stadt Erlangen sich mit der Bahn über die Höhe der Ausgleichszahlung
nicht einigen konnte, trifft nicht zu.
Anlagen: Anlage 1_Zeitungsbericht aus den „Erlanger Nachrichten“ v. 01.04.2011