Der
Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 413 -Landschaftspark
Erlangen-West- vom 23.05.2006 wird aufgehoben.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Ziel der Planung für den Bebauungsplan Nr. 413 war es, für alle
Baufelder des Entwick-lungsgebietes Erlangen-West II einen gemeinsamen
Ausgleichsbebauungsplan aufzu-stellen.
Das im Rahmen eines städtebaulichen und landschaftsplanerischen
Ideenwettbewerbs ermittelte Rahmenkonzept für das Gebiet Erlangen-West II aus
dem Jahr 2009 sieht jedoch vor, dass Eingriffe in Natur und Landschaft auf
Grünflächen in den jeweiligen Wohngebieten ausgeglichen werden sollen. Darüber
hinaus stehen als Kompensations-flächen der geplante Grünzug zwischen den
Baugebieten 410 und 411 sowie Freiflächen am südlichen und westlichen Rand des
Entwicklungsgebietes zur Verfügung.
Auch soll der seit dem Jahr 2008 im städtischen Eigentum befindliche
Doktorsweiher durch Maßnahmen der ökologischen Aufwertung zur Kompensation des
im Baugebiet 410 verbliebenen Ausgleichsdefizits genutzt werden.
Da die Aufstellung eines Ausgleichbebauungsplanes auf der Grundlage des aktuellen Rahmenplanes nicht mehr möglich ist, sollen Eingriff und Ausgleich im Zuge der Auf-stellungsverfahren für die Bebauungspläne der jeweiligen Baugebiete geregelt werden.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 413 -Landschaftspark Erlangen-West- der Stadt
Erlangen vom 23.05.2006 soll aufgehoben werden.
Mit dem Beschluss des UVPA über das städtebauliche Rahmenkonzept der
Gesamt-maßnahme Erlangen-West II am 27.04.2010 ist bereits die grundlegende
Entscheidung darüber getroffen worden, die Idee des Landschaftsparkes nördlich
der Häuslinger Straße innerhalb der Konzeption der jeweiligen B-Pläne
weiterzuverfolgen und nicht mehr als isoliertes B-Plan-Verfahren. Dies ist
insbesondere zweckmäßig, da die Um-setzung wegen des Grunderwerbs nur
abschnittsweise erfolgen kann.
Das von Amt 31 im Rahmen der Vorlagenabstimmung hierüber geäußerte
Bedauern kann daher lediglich zur Kenntnis genommen werden. Entgegen der
Bedenken von Amt 31 ist die Vollkompensation der Eingriffe weiterhin
Planungsziel. Diese ist nicht zwingend innerhalb des Geltungsbereiches der
Entwicklungsmaßnahme erforderlich, wie bereits aus der Einbeziehung des
Doktorsweihers in die Ausgleichsbetrachtung des B-Planes 410 der
Entwicklungsmaßnahme ersichtlich ist.
Das Konzept für
das Gebiet Erlangen-West II sieht eine großzügige Durchgrünung der Baugebiete
und eine zweckmäßige Gestaltung der Freiflächen an den Gebietsrändern vor,
womit den Leitgedanken eines umweltverträglichen Städtebaus Rechnung getragen
wird. Die unmittelbare Zuordnung der Freiflächen zu den Wohnquartieren erhöht
die Attraktivität des Wohnumfelds und wirkt sich günstig auf die ökologische
Gesamtbilanz der Baugebiete aus.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht
werden?)
Der Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss (UVPA) beschließt die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 413 vom 23.05.2006 für das Gebiet zwischen den Baufeldern des Entwicklungsgebietes Erlangen-West II, der Häuslinger Straße und der zukünftigen Trasse des Adenauerrings.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
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Einnahmen |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Übersichtslageplan mit Geltungsbereich