Betreff
Bebauungsplan Nr. 413 der Stadt Erlangen - Landschaftspark Erlangen-West - hier: Aufhebungsbeschluss
Vorlage
611/075/2011
Aktenzeichen
VI/61 T. 1335
Art
Beschlussvorlage

Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 413 -Landschaftspark Erlangen-West- vom 23.05.2006 wird aufgehoben.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Ziel der Planung für den Bebauungsplan Nr. 413 war es, für alle Baufelder des Entwick-lungsgebietes Erlangen-West II einen gemeinsamen Ausgleichsbebauungsplan aufzu-stellen.

Das im Rahmen eines städtebaulichen und landschaftsplanerischen Ideenwettbewerbs ermittelte Rahmenkonzept für das Gebiet Erlangen-West II aus dem Jahr 2009 sieht jedoch vor, dass Eingriffe in Natur und Landschaft auf Grünflächen in den jeweiligen Wohngebieten ausgeglichen werden sollen. Darüber hinaus stehen als Kompensations-flächen der geplante Grünzug zwischen den Baugebieten 410 und 411 sowie Freiflächen am südlichen und westlichen Rand des Entwicklungsgebietes zur Verfügung.
Auch soll der seit dem Jahr 2008 im städtischen Eigentum befindliche Doktorsweiher durch Maßnahmen der ökologischen Aufwertung zur Kompensation des im Baugebiet 410 verbliebenen Ausgleichsdefizits genutzt werden.

Da die Aufstellung eines Ausgleichbebauungsplanes auf der Grundlage des aktuellen Rahmenplanes nicht mehr möglich ist, sollen Eingriff und Ausgleich im Zuge der Auf-stellungsverfahren für die Bebauungspläne der jeweiligen Baugebiete geregelt werden.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 413  -Landschaftspark Erlangen-West- der Stadt Erlangen vom 23.05.2006 soll aufgehoben werden.

 

Mit dem Beschluss des UVPA über das städtebauliche Rahmenkonzept der Gesamt-maßnahme Erlangen-West II am 27.04.2010 ist bereits die grundlegende Entscheidung darüber getroffen worden, die Idee des Landschaftsparkes nördlich der Häuslinger Straße innerhalb der Konzeption der jeweiligen B-Pläne weiterzuverfolgen und nicht mehr als isoliertes B-Plan-Verfahren. Dies ist insbesondere zweckmäßig, da die Um-setzung wegen des Grunderwerbs nur abschnittsweise erfolgen kann.

 

Das von Amt 31 im Rahmen der Vorlagenabstimmung hierüber geäußerte Bedauern kann daher lediglich zur Kenntnis genommen werden. Entgegen der Bedenken von Amt 31 ist die Vollkompensation der Eingriffe weiterhin Planungsziel. Diese ist nicht zwingend innerhalb des Geltungsbereiches der Entwicklungsmaßnahme erforderlich, wie bereits aus der Einbeziehung des Doktorsweihers in die Ausgleichsbetrachtung des B-Planes 410 der Entwicklungsmaßnahme ersichtlich ist.

Das Konzept für das Gebiet Erlangen-West II sieht eine großzügige Durchgrünung der Baugebiete und eine zweckmäßige Gestaltung der Freiflächen an den Gebietsrändern vor, womit den Leitgedanken eines umweltverträglichen Städtebaus Rechnung getragen wird. Die unmittelbare Zuordnung der Freiflächen zu den Wohnquartieren erhöht die Attraktivität des Wohnumfelds und wirkt sich günstig auf die ökologische Gesamtbilanz der Baugebiete aus.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Der Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss (UVPA) beschließt die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 413 vom 23.05.2006 für das Gebiet zwischen den Baufeldern des Entwicklungsgebietes Erlangen-West II, der Häuslinger Straße und der zukünftigen Trasse des Adenauerrings.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen:        Übersichtslageplan mit Geltungsbereich