Für das Gebiet südlich des Nahversorgungszentrums Büchenbach-West, westlich des Baugebietes 410 und nördlich der Häuslinger Straße ist ein Bebauungsplan nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) aufzustellen und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden durchzuführen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
a) Anlass und Ziel der Planung
Das erste Baugebiet (410) der Entwicklungsmaßnahme „Erlangen-West II“
ist fast vollständig vermarktet und teilweise schon bebaut. Wegen des anhaltend
hohen Wohnraumbedarfs ist es daher notwendig, das nächste Baugebiet (411) zu
entwickeln.
Die städtebauliche Konzeption des Baugebietes 411 beruht auf dem
Ergebnis eines städtebaulichen und landschaftsplanerischen Ideenwettbewerbs,
der von der Stadt Erlangen im Jahr 2009 durchgeführt wurde. Hierbei zeichnete
sich der Entwurf der Architektengemeinschaft Franke+
Ziel der Planung ist es daher, auf der Grundlage des städtebaulichen
Rahmenkonzepts ein attraktives Wohngebiet mit einem vielfältigen
Wohnflächenangebot zu entwickeln.
b) Geltungsbereich
Der
Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Flst. Nrn. 683, 686, 687, 688, 689,
690, 691, 695, 696, 698 sowie Teilflächen der Grundstücke Flst. Nrn. 606/168,
609, 626, 682, 697, 700, 725, 726, 727 -Gmkg. Büchenbach-. Die Fläche beträgt
ca. 10,01 ha.
c) Planungsrechtliche Grundlage
Im wirksamen Flächennutzungsplan mit
integriertem Landschaftsplan 2003 ist das Plangebiet als Wohnbaufläche und
Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Parkanlage“ dargestellt. Da das
städtebauliche Konzept für das neue Baugebiet über die
Wohnbauflächendarstellungen des Flächennutzungsplans hinausgeht, ist eine
Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich.
Die Änderung erfolgt im Parallelverfahren
gemäß § 8 (3) BauGB.
d) Rahmenbedingungen
· Das Baugebiet soll über den geplanten Teilabschnitt Nord des noch unvollständigen Adenauerrings erschlossen werden.
· Die vom Straßenverkehr auf dem zukünftigen Adenauerring ausgehenden Lärmemissionen sind zu berücksichtigen.
· Zu den bestehenden Wohngebieten, zum Nahversorgungszentrum Büchenbach-West und zum Landschaftsraum des Bimbachtals sind Wegeverbindungen herzustellen.
· Zwischen den Baugebieten 410 und 411 soll ein großzügiger Grünzug entstehen.
· Das Gelände fällt leicht von Norden nach Süden.
·
Für das Vorhaben ist eine Eingriffs- und
Ausgleichsregelung nach § 1a BauGB vorzunehmen.
e) Städtebauliche Ziele
Das Baugebiet soll in sechs Baufelder
gegliedert werden und einen öffentlichen Quartiersplatz im Gebietszentrum
erhalten. In den Baufeldern werden unterschiedliche Wohnformen um gemeinsame
Wohnhöfe gruppiert, wodurch überschaubare Nachbarschaften und
identitätsstiftende Stadträume entstehen. Ein differenziertes Angebot an
Haustypen und Grundstücksgrößen soll hierbei den unterschiedlichen Wünschen der
Bauherren gerecht werden und eine gute soziale Mischung gewährleisten.
Die Erschließung
erfolgt über eine Haupterschließungsachse mit angeschlossenen Stichstraßen in
die Wohnhöfe. Das Verkehrskonzept soll die Schaffung verkehrsberuhigter
Bereiche und öffentlicher Freiräume mit hoher Aufenthaltsqualität ermöglichen.
In Verbindung mit geeigneten Gebäudetiefen
sollen unter Beachtung der städtebaulichen und räumlichen Erfordernisse durch
die Gebäudestellung günstige Voraussetzungen für eine passive Nutzung der
Sonnenenergie geschaffen werden.
Im Norden des Baugebietes soll ein Bürgerhaus
für soziale und kulturelle Einrichtungen entstehen. Damit sollen die
kommerziellen Einzelhandels- und Dienstleistungsangebote des
Nahversorgungszentrums ergänzt und das Ortsteilzentrum gestärkt werden.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Der Bebauungsplan Nr. 411 - Häuslinger Wegäcker Mitte - der Stadt
Erlangen mit integriertem Grünordnungsplan soll aufgestellt werden.
Nachrichtlich wird darauf hingewiesen, dass der Aufstellungsbeschluss
für den Bebauungsplan Nr. 413 -Landschaftspark Erlangen-West- vom 23.05.2006 aufgehoben
werden soll. Da der ursprünglich geplante gemeinsame Ausgleichsbebauungsplan
für alle Baugebiete im Entwicklungsgebiet Erlangen-West II im Rahmen des
aktuellen städte-baulichen Strukturkonzepts nicht mehr umgesetzt werden kann,
wird die naturschutz-rechtliche Eingriffs- und Ausgleichsregelung im Zuge der
Aufstellungsverfahren für die Bebauungspläne 411 und 412 durchgeführt.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
a) Aufstellung
Der Umwelt-, Verkehrs-
und Planungsausschuss (UVPA) beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans Nr.
411 für das Gebiet südlich des Nahversorgungszentrums Büchenbach-West, westlich
des Baugebietes 410 und nördlich der Häuslinger Straße nach den Vorschriften
des BauGB.
b) Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Die frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB soll in der Form
durchgeführt werden, dass der Planentwurf einen Monat lang im Amt für
Stadtentwicklung und Stadtplanung dargelegt wird.
Darüber hinaus sollen Zweck und Ziele der
Planung in einer öffentlichen Veranstaltung interessierten Bürgerinnen und
Bürgern vorgestellt werden.
c) Frühzeitige Behördenbeteiligung
Die frühzeitige
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll
gleichzeitig mit der Unterrichtung der Öffentlichkeit durchgeführt werden.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Übersichtsplan mit Geltungsbereich