Betreff
Grundsatzbeschluss: Veräußerung städtischer Heizungsanlagen an die Erlanger Stadtwerke AG, Betrieb der Anlagen im Heizungscontracting
Vorlage
24/027/2011
Aktenzeichen
VI/24/KWC-2500
Art
Beschlussvorlage

Der Stadtrat stimmt dem nachstehend beschriebenen Verkauf der Heizungsanlagen und dem künftigen Betrieb der Anlagen im Rahmen eines Heizungscontractings im Grundsatz zu.
Die Stadtwerke und die Verwaltung werden beauftragt, die detaillierten Contracting-Verträge auszuarbeiten.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Mit der Veräußerung und dem Betrieb im Contracting soll eine optimale Beheizung der im Vertrag enthaltenen Objekte sichergestellt werden; Prämissen für das Contracting sind

-  Wirtschaftlichkeit

-  Energetische Optimierung

-  Versorgungssicherheit

-  Servicequalität

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Nach Genehmigung des Grundsatzbeschlusses werden neben dem Kaufvertrag folgende vertraglichen Regelungen zwischen der Stadt und den Stadtwerken ausgearbeitet (zusammenfassend als Contracting-Vertrag bezeichnet)

 

-  Rahmenvertrag über eine Energiepartnerschaft und die Versorgung mit Wärme
Im einzelnen regelt dieser Vertrag für jede Heizungsanlage:

·     den Kapitaldienst

·     Instandhaltung und Instandsetzung

·     Gas- bzw. Fernwärmeleistungs- und Messpreis

·     Kosten für Bedienungs-, Wartungs-, Bereitschafts-, Kaminkehrer-
und Verwaltungskosten

 

-  Wärmedienstleistungsvertrag
Dieser Vertrag regelt Einzelheiten der Wärmelieferung und legt die Vergütung /
Abrechnung der Energiepreise fest.

-  Mietvertrag für den Heizungsraum
Vertragliche Regelungen für die Bereitstellung / Nutzung des Heizungsraumes
(unentgeltliche Überlassung)

-  Preisgleitklausel für Erdgas und Fernwärme

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die Vertragsgestaltung wird nach positivem Grundsatzbeschluss ausgearbeitet.
Die Laufzeit des Contracting-Vertrages soll 20 Jahre betragen.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Objektliste der zu veräußernden Anlagen

Nr.

Objekt

Adresse

Leistung
in kW

Restnutzungs-dauer
Kesselanlage

1

Volkshochschule

Friedrichstr. 17

442

1

2

Emmy-Noether-Gymnasium Turnhalle

Noether Straße 49b

733

1

3

Heinrich Kirchner Schule

Keplerstr.

450

12

4

Albert-Schweitzer-Gymnasium (incl. Turnhalle)

Dompfaffstraße 111

1.470

13

5

Emmy-Noether-Gymnasium

Noether Str. 49b

822

13

6

Loschgeschule

Loschgestraße 10

750

15

7

Schule Brucker Lache

Zeißstraße 51

240

16

8

Pestalozzischule

Pestalozzistraße 1

497

17

9

Ohmgymnasium

Am Röthelheim 6

1.150

17

10

Elsner-Schule (Turnhalle)

Zimmermannsgasse

142

18

11

Eichendorffschule

Bierlachweg 13

700

1

12

Adalbert-Stifter-Schule

Sieglitzhofer Strasse 6

400

1

13

Berufsschulzentrum (ohne kaufm. Trakt)

Schillerstraße 58

1.800

1

14

Wirtschaftsschule

Artilleriestraße 25

310

1

15

städtische Sing- und Musikschule

Friedrichstrasse 35

140

1

16

Schule Frauenaurach

Keplerstraße 1

740

11

17

Realschule am Europakanal

Schallershofer Str. 18

729

11

18

Schule Eltersdorf

Tucherstraße 16

400

12

19

Michael-Poeschke-Schule

Liegnitzer Strasse 22

780

15

20

Mehrzweckgebäude Dechsendorf

Dechsendorfer Platz 12

130

10

21

Schule Dechsendorf

Campingstraße 31

941

10

22

Sprachheilschule SFZ

Liegnitzer Straße 24

240

10

23

Schule Büchenbach-Nord

Steigerwaldallee 19

770

10

24

Technikerschule

Drausnickstr. 1b

ca. 335

Elektroheizung

 

 

-        Für die o. g. Heizungsanlagen (Komplettanlagen) wird der Verkaufspreis bis zum 30.09.2011 ermittelt.

-        Im Gegenzug ist von der Stadt Erlangen für die Vertragslaufzeit von 20 Jahren eine monatliche Contracting-Rate zu zahlen.

-        Die Contracting-Rate, deren Höhe noch festzulegen ist, ist aus der Verwaltungstätigkeit der Stadt zu entrichten und belastet den Ergebnishaushalt.

-        Die hierfür aus dem Haushalt entfallenen Positionen lassen sich erst im weiteren Verfahren benennen.

-        Die Auswirkungen des Contractings auf den städtischen Haushalt können per saldo erst nach Ausarbeitung der Contracting-Verträge beziffert werden.

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

 

 

5.   Sachbericht:

Im Rahmen des Schulsanierungsprogramms und des Konjunkturförderprogramms wurden und werden derzeit 20 Erlanger Schulgebäude und Turnhallen renoviert. In diesen Objekten werden zum überwiegenden Teil auch die Heizungsanlagen erneuert.

Bei den übrigen Schulgebäuden die nicht in das Schulsanierungs- und Konjunkturförderprogramm aufgenommen sind, besteht an den haustechnischen Anlagen, insbesondere an den Heizungsanlagen (Kesselanlagen und Installationen), großer Sanierungsbedarf.

Von Seiten der Erlanger Stadtwerke besteht Interesse, diese Anlagen im Rahmen eines Heizungscontractings zu übernehmen und zu betreiben.

Für die Stadt Erlangen würde durch den Verkauf der Heizungsanlagen an die Stadtwerke und den Betrieb im Rahmen eines Contractingvertrages eine Anlagensanierung zum jeweils erforderlichen Zeitpunkt unabhängig von der städtischen Haushaltssituation ermöglicht. Energiesparende Technik könnte somit zum jeweils optimalen Zeitpunkt eingesetzt werden.

Für die Stadtwerke ermöglicht die Übernahme der Heizungsanlagen den Energiewechsel im Sanierungsfall von Öl auf Gas bzw. Fernwärme und somit eine langfristig gesicherte Absatzmöglichkeit. Auch eine Ausschreibungsverpflichtung der Stadt Erlangen für den Bezug von Erdgaslieferungen könnte somit vermieden werden.

Bereits erneuerte Heizungsanlagen bleiben in der Zuständigkeit des GME, da ansonsten eine Rückzahlungsforderung der erhaltenen Förderungen durch FAG, KFP II und Investitionspakt ausgelöst werden könnte.

In den Kaufvertrag und in die abzuschließenden Contracting-Verträge werden die Heizungsanlagen der jeweiligen Objekte komplett mit allen Komponenten aufgenommen,
d. h. die Heizungszentrale mit zentraler Warmwasserbereitung, (soweit vorhanden) die Verteilung, Installationen und Heizkörper, Heizregister für Lüftungsanlagen, Steuer- und Regeleinrichtungen, Tankanlagen, Kaminanlagen, Gebäudeleittechnik, etc.

Für den Heizungsraum wird ein Mietvertrag zur Regelung der Zuständigkeiten abgeschlossen (Miete 1,- € / Jahr). Zur Anpassung der Preise für Erdgas und Fernwärme werden entsprechende Preisgleitklauseln mit den Stadtwerken vereinbart.

 

 

 

Weiteres Vorgehen nach positivem Grundsatzbeschluss:

-          Ausarbeiten der Contracting-Vertragsentwürfe durch die EStW (Zuarbeit des GME) bis 30.09.2011.

-          Genehmigung des gesamten Vertragswerks durch HFPA und StR, Termin voraussichtlich Oktober 2011 .

-          Anschließend Kaufpreiszahlung durch die Stadtwerke, Übertragung der Anlagen an EStW und Start des Contractings.