Betreff
Neufassung der Vergaberichtlinien
Vorlage
30-R/028/2011
Aktenzeichen
III/30
Art
Beschlussvorlage

Die Vergaberichtlinien werden gemäß dem anliegenden Entwurf vom 18.03.2011 (Anlage 1) neu gefasst.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Im Verlauf des Jahres 2010 sind weite Teile des deutschen Vergaberechts (GWB, VgV, VOL/A und VOL/B) sowie die für die Gemeinden maßgebliche Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern zur Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich grundlegend geändert worden. Bereits im Jahr 2009 ist außerdem eine völlig neue Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) in Kraft getreten. Diese Änderungen des rechtlichen Rahmens machen eine Neufassung der Vergaberichtlinien erforderlich. Die Überarbeitung hat sich jedoch nicht auf die rechtlich zwingend notwendigen Änderungen beschränkt, sondern auch den Versuch unternommen, die Verwaltungsabläufe zu verbessern.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Der zur Beschlussfassung vorgeschlagene Entwurf wurde sowohl mit dem Rechnungsprüfungsamt als auch mit den Dienststellen abgestimmt, die im Wesentlichen die öffentlichen Aufträge der Stadt Erlangen vergeben. Auf folgende wesentliche Neuerungen ist hinzuweisen:

·         Im neuen Vergaberecht ist teilweise eine Veröffentlichung der Bekanntmachungen auf www.bund.de zwingend vorgesehen. Aus Gründen der Vereinheitlichung sollen sämtliche Bekanntmachungen über www.bund.de abrufbar sein. Damit bestünde zukünftig ein einheitlicher Standard, auf den bspw. auf der Homepage der Stadt Erlangen verwiesen werden könnte. Ein Testlauf hat ergeben, dass mit dieser Vorgabe nur ein minimaler Mehraufwand für die Vergabestellen verbunden wäre.

·         Auch die nunmehr vorgeschriebenen Ex-post-Veröffentlichungen bei Freihändigen Vergaben und Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb sowie die in der VOB/A vorgesehene Vorab-Informationen über beabsichtigte Beschränkte Ausschreibungen sollen einheitlich über www.bund.de erfolgen.

·         Die neue HOAI gewährt mehr vertragliche Gestaltungsspielräume als bisher. Der Entwurf sieht deshalb vor, dass nicht preisgebundene Bestandteile von Architekten- und Ingenieurleistungen ab einer Höhe von 5.000 EUR im Preiswettbewerb zu vergeben sind. Außerdem sollen für den Fall, dass nach Vertragschluss durch Anordnung des Auftraggebers Vergütungsänderungen verursacht werden, die nicht den preisrechtlichen Honoraranpassungsvorschriften unterliegen, vorsorglich angemessene Stundensätze vereinbart werden.

·         Die Regel, wonach bei einer Erweiterung des ursprünglichen Auftrags um insgesamt 20% ein erneuter Gremienbeschluss erforderlich ist, hat zu unnötigem Verwaltungsaufwand geführt. Zum Zeitpunkt des Beschlusses waren in der Regel beinahe alle Nachträge ohnehin schon beauftragt, sodass der Beschluss einen rein deklaratorischen Charakter hatte. Sachgerechter erscheint es deshalb, bei der Beauftragung von Nachträgen die allgemeinen Regeln zu Vergabebefugnissen anzuwenden. Statt der bisherigen 20%-Regelung soll bei einer Erhöhung des ursprünglichen Auftrags um jeweils 20% jeweils der Stadtrat oder Ausschuss informiert werden (mittels MzK). So ist es dem Stadtrat möglich, die Kostenentwicklung bei einem Bauvorhaben zu überwachen und ggf. einzugreifen.

 

Eine ausführliche Gegenüberstellung der alten und neuen Fassung der Vergaberichtlinien in Form einer Synopse liegt in der Anlage 2 bei.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die neuen Vergaberichtlinien sollen am 01.05.2011 in Kraft treten und die Vergaberichtlinien vom 01.08.2007 ersetzen.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen:        Anlage 1: Entwurf der Vergaberichtlinien

                        Anlage 2: Synopse