Die Vergaberichtlinien werden gemäß dem anliegenden Entwurf vom 18.03.2011 (Anlage 1) neu gefasst.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Im Verlauf des Jahres 2010 sind weite Teile des deutschen Vergaberechts (GWB, VgV, VOL/A und VOL/B) sowie die für die Gemeinden maßgebliche Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern zur Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich grundlegend geändert worden. Bereits im Jahr 2009 ist außerdem eine völlig neue Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) in Kraft getreten. Diese Änderungen des rechtlichen Rahmens machen eine Neufassung der Vergaberichtlinien erforderlich. Die Überarbeitung hat sich jedoch nicht auf die rechtlich zwingend notwendigen Änderungen beschränkt, sondern auch den Versuch unternommen, die Verwaltungsabläufe zu verbessern.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Der zur Beschlussfassung vorgeschlagene Entwurf wurde sowohl mit dem
Rechnungsprüfungsamt als auch mit den Dienststellen abgestimmt, die im
Wesentlichen die öffentlichen Aufträge der Stadt Erlangen vergeben. Auf
folgende wesentliche Neuerungen ist hinzuweisen:
·
Im
neuen Vergaberecht ist teilweise eine Veröffentlichung der Bekanntmachungen auf
www.bund.de zwingend vorgesehen. Aus Gründen der
Vereinheitlichung sollen sämtliche Bekanntmachungen über www.bund.de abrufbar sein. Damit bestünde zukünftig ein
einheitlicher Standard, auf den bspw. auf der Homepage der Stadt Erlangen
verwiesen werden könnte. Ein Testlauf hat ergeben, dass mit dieser Vorgabe nur
ein minimaler Mehraufwand für die Vergabestellen verbunden wäre.
·
Auch
die nunmehr vorgeschriebenen Ex-post-Veröffentlichungen bei Freihändigen
Vergaben und Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb sowie die in
der VOB/A vorgesehene Vorab-Informationen über beabsichtigte Beschränkte
Ausschreibungen sollen einheitlich über www.bund.de erfolgen.
·
Die
neue HOAI gewährt mehr vertragliche Gestaltungsspielräume als bisher. Der
Entwurf sieht deshalb vor, dass nicht preisgebundene Bestandteile von Architekten-
und Ingenieurleistungen ab einer Höhe von 5.000 EUR im Preiswettbewerb zu
vergeben sind. Außerdem sollen für den Fall, dass nach Vertragschluss durch
Anordnung des Auftraggebers Vergütungsänderungen verursacht werden, die nicht
den preisrechtlichen Honoraranpassungsvorschriften unterliegen, vorsorglich
angemessene Stundensätze vereinbart werden.
·
Die
Regel, wonach bei einer Erweiterung des ursprünglichen Auftrags um insgesamt
20% ein erneuter Gremienbeschluss erforderlich ist, hat zu unnötigem Verwaltungsaufwand
geführt. Zum Zeitpunkt des Beschlusses waren in der Regel beinahe alle
Nachträge ohnehin schon beauftragt, sodass der Beschluss einen rein
deklaratorischen Charakter hatte. Sachgerechter erscheint es deshalb, bei der
Beauftragung von Nachträgen die allgemeinen Regeln zu Vergabebefugnissen
anzuwenden. Statt der bisherigen 20%-Regelung soll bei einer Erhöhung des
ursprünglichen Auftrags um jeweils 20% jeweils der Stadtrat oder
Ausschuss informiert werden (mittels MzK). So ist es dem Stadtrat möglich, die
Kostenentwicklung bei einem Bauvorhaben zu überwachen und ggf. einzugreifen.
Eine ausführliche Gegenüberstellung der alten und neuen Fassung der Vergaberichtlinien in Form einer Synopse liegt in der Anlage 2 bei.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Die neuen Vergaberichtlinien sollen am 01.05.2011 in Kraft treten und die Vergaberichtlinien vom 01.08.2007 ersetzen.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Anlage 1: Entwurf der Vergaberichtlinien
Anlage 2: Synopse