Betreff
17. Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan 2003 für den Teilbereich - Nördlich der Häuslinger Straße -, hier: Änderungsbeschluss
Vorlage
611/071/2011
Aktenzeichen
VI/61 T. 1335
Art
Beschlussvorlage

Für den Teilbereich Nördlich der Häuslinger Straße – ist zwischen der Häuslinger Straße, dem zukünftigen Adenauerring, dem zukünftigen zweiten Bauabschnitt des Nahversorgungszentrums Büchenbach (BP 409 II. BA) und dem Wohnbaugebiet 410 – Häuslinger Wegäcker Ost – der Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan 2003 (FNP 2003) nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) zu ändern und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden durchzuführen.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Mit der 17. Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan 2003 (FNP 2003) soll der hohen Nachfrage nach neuen Wohnbauflächen entsprochen werden.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Der FNP 2003 soll geändert werden, um diesen an das Ergebnis des städtebaulichen und landschaftsplanerischen Ideenwettbewerbes von 2009 anzupassen. Hiermit werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausweisung weiterer Wohngebiete im Zuge der Umsetzung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme „Erlangen – West II“ geschaffen.

Die FNP- Änderung erfolgt im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

a) Änderung

Der Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss (UVPA) beschließt die Änderung des FNP 2003 für den Teilbereich – Nördlich der Häuslinger Straße – nach den Vorschriften des BauGB.

 

b) Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB soll in der Form durchgeführt werden, dass der Planvorentwurf mit Begründung einen Monat im Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung zur Einsicht bereitgehalten wird.

 

 

 

c) Frühzeitige Behördenbeteiligung

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange soll gleichzeitig mit der Unterrichtung der Öffentlichkeit durchgeführt werden.

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen:        Geltungsbereich der 17. FNP-Änderung