Betreff
Fortschreibung der Bedarfsplanung für Kindertagesstätten 2011 - Betreuung für Kinder im Alter von unter drei Jahren und im Kindergartenalter
Vorlage
51/033/2011
Aktenzeichen
IV/51/JHP/KSY-T.2845
Art
Beschlussvorlage
  • Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

  • Zur Deckung des Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz für Kinder im Alter von unter drei Jahren wird in Erlangen mittelfristig eine Versorgungsquote von 45% - 50% verwirklicht.

 

  • Die Verwaltung wird beauftragt den Grad der Bedarfsdeckung kontinuierlich zu überprüfen, über die Ergebnisse regelmäßig zu berichten und entsprechende Maßnahmen vorzuschlagen.

 

  • Die Bedarfsplanung wird regelmäßig fortgeschrieben.

 

  • Die Verwaltung wird gebeten, die notwendigen Mittel in den Haushalten der Folgejahre anzumelden.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Das SGB VIII normiert als generelle bundeseinheitliche Regelung in den §§ 22 ff die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und der Kindertagespflege einschließlich seiner Planung. Dabei wird dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Gesamt-Planungsverantwortung zugewiesen, wobei als Ziel ein bedarfsgerechtes Angebot zu verwirklichen ist.

 

§ 24 SGB VIII legt fest:

(1) „Ein Kind hat vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt Anspruch auf den Besuch einer Tageseinrichtung. Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben darauf hinzuwirken, dass für diese Altersgruppe ein bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagsplätzen oder ergänzend Förderung in Kindertagespflege zur Verfügung steht.

 

(2) Für Kinder im Alter unter drei Jahren und im schulpflichtigen Alter ist ein bedarfsgerechtes Angebot an Plätzen in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege vorzuhalten.“

 

 

Seit dem 1. Oktober 2010 sind die Träger der öffentlichen Jugendhilfe verpflichtet, mindestens ein Angebot vorzuhalten, das eine Förderung aller Kinder ermöglicht, deren Erziehungsberechtigte

a) einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder eine Erwerbstätigkeit aufnehmen,

b) sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, in der Schulausbildung oder Hochschulausbildung befinden oder

c) Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des Zweiten Buches erhalten;“

Dies bedeutet, dass bereits jetzt für o. g. Personenkreis ein bedingter Rechtsanspruch besteht.

Ab dem 01.08.2013 fallen für Kinder, die das erste Lebensjahr vollendet haben, diese einschränkenden Bedingungen weg. Für diese gilt ab diesem Zeitpunkt ein unbedingter Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz wie er bereits jetzt für Kinder im Kindergartenalter vorliegt.

 

Mit Beschluss des Stadtrates vom 30.04.2009 wurden für Erlangen Ausbauziele zur Sicherstellung eines bedarfsgerechten Ausbaus der Kindertagesbetreuung für Kinder im Alter von unter drei Jahren festgelegt. Das Ausbauziel von 35% zum 31.08.2013 orientiert sich hierbei am vom Bundesfamilienministerium genannten bundesweiten Durchschnittswert. Die gesetzlichen Vorgaben beziehen sich jedoch nicht - wie von der Öffentlichkeit häufig wahrgenommen - auf diesen konkreten Zielwert, sondern grundsätzlich auf ein dem Bedarf angemessenes Angebot. Dieses kann von Kommune zu Kommune sehr unterschiedlich sein. Aufgabe der Jugendhilfeplanung ist es, den Bedarf zu ermitteln, die notwendigen Vorhaben rechtzeitig und ausreichend zu planen sowie die Bedarfslage fortlaufend zu überprüfen und regelmäßig darüber Bericht zu erstatten.

 

Diesem Berichtsauftrag wurde mit der Vorlage des „Berichts zur Quantitativen Versorgungssituation der Kindertagesbetreuung“ (2008) sowie mit dessen Fortschreibung (2009) nachgekommen. Aufbauend auf diesen Informationen hat die Jugendhilfeplanung unter Beteiligung aller Erlanger Einrichtungen der Kindertagesbetreuung, verschiedener Elternbefragungen und überregionaler Studien nun eine Aktualisierung des mittelfristigen Bedarfs an Kindertagesbetreuungsplätzen in Erlangen für Kinder im Alter von unter drei Jahren sowie im Kindergartenalter vorgenommen. Die Bedarfsermittlung für Kinder im Grundschulalter wird voraussichtlich im Mai des laufenden Jahres abgeschlossen und den Gremien vorgelegt werden können.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Detaillierte Informationen zur erhobenen Datenlage sowie ausführliche Informationen zur Vorgehensweise bei der Bedarfsermittlung durch die Jugendhilfeplanung können dem Bericht: „Kindertagesbetreuung in Erlangen – Bedarfsplan 2011. Teilplan für Kinder im Alter von unter drei Jahren und Kindergartenalter“ entnommen werden.

 

Für den Bereich der Kindertagesbetreuung im Alter von unter drei Jahren (U3) wird für Erlangen eine Versorgungsquote von 45% - 50% als bedarfsangemessen festgestellt. Dies entspricht einer Zahl von insgesamt 1290 bis 1420 Plätzen in Krippen oder in der Kindertagespflege. Nach Abschluss der bereits beschlossenen, bzw. auf den Priorisierungslisten 2010 und 2011 aufgenommenen Projekte ergibt sich somit stadtweit bis 2013 ein zusätzlicher Bedarf von 265 bis 390 noch zu schaffenden Plätzen. (siehe Anlage 1).

 

Es muss darauf hingewiesen werden, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt langfristige seriöse Prognosen nicht möglich sind. Die Dynamik in diesem Bereich ist enorm groß; welcher Bedarf an U3-Plätzen in Erlangen in fünf bis zehn Jahren (oder gar länger) vorliegen wird, kann heute bestenfalls geraten werden. Eine kontinuierliche Evaluation und Fortschreibung der Bedarfsplanung ist somit die einzige fachlich vertretbare Vorgehensweise bei dieser Problematik. Im Zuge der Fortschreibung dieses Prozesses wird es auch möglich werden, die sich heute noch in Form eines Bedarfskorridors ausdrückenden Unsicherheiten weiter einzuengen und auf genaue Werte zu konkretisieren.

 

Für den Kindergartenbereich hält Erlangen schon heute ein Betreuungsangebot vor, das in der Lage ist, eine Vollversorgung an Kindergartenplätzen zu gewährleisten. Der Bedarfsplan 2011 zeigt, dass die Versorgungsquote im Kindergartenbereich bei derzeit 103 % liegt. Neuschaffungen von Betreuungsplätzen für diese Altersgruppe werden deshalb in den nächsten Jahren nur punktuell erfolgen. Die Verschiebungen der Kinderzahlen in bzw. zwischen den einzelnen Stadtteilen werden in den kommenden Jahren - zur Sicherung einer wohnortnahen Versorgung - eine Reihe von Anpassungen der lokalen Platzzahlenverhältnisse notwendig machen. Die Verwaltung wird dies im Rahmen von anstehenden Generalsanierungen bzw. im Rahmen von Projekten realisieren, die als Teil des Krippenausbaus umgesetzt werden (siehe Anlage 2).

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

4.      Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Finanzielle Auswirkungen im U3-Bereich

Der Ausbau von Betreuungsplätzen für Kinder im Alter unter drei Jahren wird befristet bis 2013 durch ein Sonderprogramm des Bundes und des Freistaats Bayern unterstützt. Die Fördermittel werden nach der Richtlinie zur Förderung von Investitionen im Rahmen des Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung 2008-2013“ gewährt. Danach erhält die Stadt Erlangen derzeit 70,4% der förderfähigen Kosten einer Baumaßnahme, die zur Schaffung zusätzlicher U3-Plätze dient, sowie bis zu 1.250,00 € pro Platz für die Ausstattung der Krippen.

Bei Baumaßnahmen freier Träger wird die staatliche Zuwendung an den Bauherrn weitergereicht. Zusätzlich besteht für die Stadt die Verpflichtung, sich an den Kosten zu beteiligen. Bei freien Trägern beläuft sich diese Beteiligung in der Regel auf die Hälfte der - nach Abzug der staatlichen Förderung - verbleibenden Gesamtkosten.

I.      Nach der aktuellen Bedarfseinschätzung der Jugendhilfeplanung fehlen noch ca. 265 bis 390 Plätze, um in Erlangen ein bedarfsdeckendes Angebot vorzuhalten. Die Neuschaffung der Plätze belastet den städtischen Haushalt im investiven Bereich mit ca. 8,8 Mio. bis 12,8 Mio. (Ansatz 400.000,- € pro Gruppe). Die entsprechende IP-Nr. 365D.880 (Zuschüsse Kita freie Träger) enthält laut Investitionsprogramm 2010-2014 aktuell 10,1 Mio. €, die in den kommenden Jahren zur Bezuschussung der fehlenden Gruppen herangezogen werden können.

II.    Die staatliche Refinanzierung dürfte ca. 6,2 Mio. bis 9,0 Mio. € betragen (Ansatz 280.000,- € pro Gruppe). Für die Stadt verbleibt somit eine Netto-Mehrbelastung von ca. 2,6 Mio. bis 3,8 Mio. €.

III.  Gehen die notwendigen Plätze nicht bis 31.12.2013 in Betrieb, können die sehr hohen Fördermittel nach dem Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2008-2013 nicht mehr in Anspruch genommen werden. Dann fielen auch diese Baumaßnahmen in die wesentlich niedrigere Investitionskostenförderung für Kindertageseinrichtungen nach Art. 27 BayKiBiG i. V. m. Art. 10 FAG.

IV. Betriebskosten: Unter der Annahme, dass die fehlenden 265 bis 390 Krippenplätze von freien Trägern geschaffen werden, entsteht für die Stadt eine zusätzliche Belastung des Ergebnishaushaltes in Höhe von ca. 1,8 Mio. bis 2,6 Mio. € pro Jahr für die Bezuschussung der Betriebskosten (Ansatz 80.000,- € pro 12 Plätze). Die staatliche Refinanzierung erfolgt hier zu 50%.

V.   Finanzielle Auswirkungen im Kindergarten-Bereich

Um-, Neu- und Erweiterungsbauten für Kindergärten werden nach Art. 27 BayKiBiG i. V. m. Art. 10 FAG gefördert. Für die nächsten Jahre haben drei freie Träger Baumaßnahmen im Kindergartenbereich angezeigt:

§         Generalsanierung des evangelischen Kindergartens St. Johannes, Schallershofer Str. 26 (Alterlangen)

§         Generalsanierung des Katholischen Kindergartens Heilige Familie, Saidelsteig 33 (Tennenlohe)

§         Neubau für den Montessori-Kindergarten „Eidechsen“ in der Naturbadstraße (Dechsendorf)

Hierfür wird nach jetziger Grobschätzung mit einem Zuschussbedarf von ca. 2,5 Mio. € gerechnet.

 

Ferner steht die Generalsanierung des

§      städtischen Kindergartens „Flohkiste“, Hans-Sachs-Str. 2 in Alterlangen an.

            Es wird mit Gesamtkosten in Höhe von ca. 0,6 Mio. € gerechnet.

 

Insgesamt dürfte für die vier Baumaßnahmen mit einer staatlichen Refinanzierung von ca. 1,0 Mio. gerechnet werden.

 Eine Aufstellung der Investitions- und Folgekosten sowie der korrespondierenden Ein-
 nahmen ist der Anlage 3 zu entnehmen. Dort ist auch die Differenz von „Soll“ und „ver-
 anschlagt“ zu ersehen.

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht ausreichend vorhanden


 

 

 

 

Anlagen: