Betreff
Fraktionsantrag Nr. 020/2011 der Fraktion der Grünen Liste zum Bebauungsplan 380 Staudtstraße vom 12.03.2011
Vorlage
PRP/018/2011
Art
Beschlussvorlage

Mit den nachstehenden Antworten ist der o. a. Fraktionsantrag bearbeitet.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

 

Folgende Antworten zu den im Antrag gestellten Fragen:

1a) Derzeit liegen keine konkreten Planungen für eine Bebauung vor. Ein Teil der Fläche soll nach Auskunft des Staatlichen Bauamtes zur Verbesserung der universitätsinternen Verkehrserschließung herangezogen werden.

 

1 b) Siehe oben.

 

1 c) Nein.

 

2) Nein. Die Erschütterungen sind umso geringer, je weiter ein Gebäude von der Quelle der Erschütterungen entfernt ist.

 

3) Das Grundstück wurde vom damaligen Grundstückeigentümer - der Bundesrepublik Deutschland - direkt an den Freistaat Bayern veräußert. Derzeit liegen der Stadt Erlangen keine Informationen bezüglich der vertraglichen Vereinbarungen insbesondere hinsichtlich etwaiger Abgaben vor.

 

4) Die Darstellung Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Sportplatz“ bzw. „Festplatz“ entlang der Hartmannstraße (FNP 2003) widerspricht der Darstellung Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Universität“. Eine andere Nutzung als die dargestellte erfordert zunächst die Änderung des FNP mit dem entsprechenden Bauleitplanverfahren. Es wird darauf hingewiesen, dass für die dort dann entfallenden Nutzungen Alternativstandorte erforderlich sind. Im Übrigen sind die vorgenannten Grünflächen östlich der Hartmannstraße Teil des Biotop ER-0214-001 und entsprechend im Arten- und Biotopschutzprogramm der Stadt Erlangen von 1992 dargestellt.

 

5) Die Erschließungsanlagen (z.B. die künftige Staudtstraße) werden so ausgelegt, dass eine spätere Erschließung durch den ÖPNV gegeben ist. Zur Verbesserung des ÖPNV / Busangebots wurde bereits der Takt der Linie 30 E verdichtet. Mit Fortschreibung des Nahverkehrsplanes wird u.a. auch die Busanbindung von Norden untersucht. Hinweis: Weitere Ausführungen hierzu in der UVPA-Vorlage vom 08.02.2011 zum BPlan 380 S 179.

 

6) Ja.

 

6 a und b) Einer Alternativprüfung, nach den Vorgaben des novellierten Naturschutzgesetzes gem. § 15 Abs. 1 BNatSchG wurde entsprochen. Nach der bundesrechtlichen Regelung ist zu prüfen, ob Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft vermeidbar sind, wenn „zumutbare Alternativen“ gegeben sind. Insoweit wurde bei der Planung berücksichtigt, den mit dem Eingriff verfolgten Zweck mit geringeren Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu erreichen. Die Zumutbarkeit ist nicht gegeben, wenn für das Baugebiet bzw. die Vorhaben z. B. keine örtliche und funktionale Verbindung zu den bestehenden Universitätseinrichtungen gegeben ist.
Hinweis: Weitere Ausführungen hierzu in der UVPA-Vorlage vom 08.02.2011 zum BPlan 380 S 142 ff.

 

7) Der Osten der Stadt Erlangen ist sehr gut mit Freiflächen versorgt. Neben den das Gebiet umgebenden größeren Natur- und Landschaftsräumen wie das Schwabachtal, der Sebalder Reichswald und die Brucker Lache stehen folgende naturnah gestaltete Flächen über 0,5ha der Bevölkerung unter Anderem zur Verfügung:

 

Freianlage an der Paul-Gordan-Straße (ca. 0,8 ha), Freibereich nördlich Exerzierplatz mit Rodelhügel (ca. 2 ha), Freibereich entlang des Röthelheimgrabens (ca. 1,5 ha), Ohmplatz (ca. 2,2 ha), Theodor-Heuss-Anlage (ca. 1,3 ha), Zentraler Grünzug im Röthelheimpark (ca. 5 ha).

 

Neben den vorgenannten größeren Flächen bestehen zahlreiche weitere, kleinere Flächen sowie Flächen mit einem stärkeren parkähnlichen Charakter sowie Spielflächen.

 

8 a) Ja. Für die Sonderbaufläche „Universität“ liegen verschiedene Anfragen zur Bebaubarkeit vor. Den Bauinteressenten wurde jeweils der aktuelle Stand des Bauleitplanverfahrens mitgeteilt.

 

8 b) Nein.

 

8 c) Nein.

 

8 d) Die Ausschreibung eines nicht offenen Realisierungswettbewerbs bedarf keiner Genehmigung durch die Stadt Erlangen.

 

9) Der Bebauungsplan 380 „Universität Staudtstraße“ setzt für den Planbereich ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Universität“ gemäß § 11 BauNVO fest.

Es dient vorwiegend der Unterbringung von universitären und universitätsbezogenen Anlagen (vgl. Ziffer 1 der Festsetzungen zum Bebauungsplan). Dies bedeutet unter anderem, dass innerhalb des Planbereichs alle Nutzungen zugelassen werden sollen, welche im Rahmen des universitären Betriebes der Friedrich-Alexander-Universität im Standort Erlangen erforderlich sind bzw. künftig sein können. Dies können insbesondere Institutsgebäude, Hörsäle aber auch angelagerte Nutzungen sein wie: Anlagen der ärztlichen Versorgung im Rahmen des Universitätsklinikums, Studentenwohnheime, Betriebskindergärten der Universität, etc.

Hinweis: Weitere Ausführungen hierzu in der UVPA-Vorlage vom 08.02.2011 zum BPlan 380 S 148/149.

 

 

 

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen:        Fraktionsantrag der Fraktion der Grünen Liste Nr. 020/201