Mit den nachstehenden Antworten ist der o. a. Fraktionsantrag bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Folgende Antworten zu den im
Antrag gestellten Fragen:
1a) Derzeit liegen keine konkreten Planungen für eine Bebauung vor. Ein
Teil der Fläche soll nach Auskunft des Staatlichen Bauamtes zur Verbesserung
der universitätsinternen Verkehrserschließung herangezogen werden.
1 b) Siehe oben.
1 c) Nein.
2) Nein. Die Erschütterungen sind umso geringer, je weiter
ein Gebäude von der Quelle der Erschütterungen entfernt ist.
3) Das Grundstück wurde vom damaligen Grundstückeigentümer -
der Bundesrepublik Deutschland - direkt an den Freistaat Bayern veräußert. Derzeit
liegen der Stadt Erlangen keine Informationen bezüglich der vertraglichen
Vereinbarungen insbesondere hinsichtlich etwaiger Abgaben vor.
4) Die Darstellung Grünfläche mit der Zweckbestimmung
„Sportplatz“ bzw. „Festplatz“ entlang der Hartmannstraße (FNP 2003)
widerspricht der Darstellung Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung
„Universität“. Eine andere Nutzung als die dargestellte erfordert zunächst die
Änderung des FNP mit dem entsprechenden Bauleitplanverfahren. Es wird darauf
hingewiesen, dass für die dort dann entfallenden Nutzungen Alternativstandorte
erforderlich sind. Im Übrigen sind die vorgenannten Grünflächen östlich der
Hartmannstraße Teil des Biotop ER-0214-001
und entsprechend im Arten- und Biotopschutzprogramm der Stadt Erlangen von 1992
dargestellt.
5) Die
Erschließungsanlagen (z.B. die künftige Staudtstraße) werden so ausgelegt, dass
eine spätere Erschließung durch den ÖPNV gegeben ist. Zur Verbesserung des ÖPNV
/ Busangebots wurde bereits der Takt der Linie 30 E verdichtet. Mit Fortschreibung
des Nahverkehrsplanes wird u.a. auch die Busanbindung von Norden untersucht.
Hinweis: Weitere Ausführungen hierzu in der UVPA-Vorlage vom 08.02.2011 zum
BPlan 380 S 179.
6) Ja.
6 a und b) Einer Alternativprüfung, nach den Vorgaben
des novellierten Naturschutzgesetzes gem. § 15 Abs. 1 BNatSchG wurde
entsprochen. Nach der bundesrechtlichen Regelung ist zu prüfen, ob
Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft vermeidbar sind, wenn „zumutbare
Alternativen“ gegeben sind. Insoweit wurde bei der Planung berücksichtigt, den
mit dem Eingriff verfolgten Zweck mit geringeren Beeinträchtigungen von Natur
und Landschaft zu erreichen. Die Zumutbarkeit ist nicht gegeben, wenn für das
Baugebiet bzw. die Vorhaben z. B. keine örtliche und funktionale Verbindung zu
den bestehenden Universitätseinrichtungen gegeben ist.
Hinweis: Weitere Ausführungen hierzu
in der UVPA-Vorlage vom 08.02.2011 zum BPlan 380 S 142 ff.
7) Der Osten der Stadt Erlangen ist sehr gut mit Freiflächen
versorgt. Neben den das Gebiet umgebenden größeren Natur- und Landschaftsräumen
wie das Schwabachtal, der Sebalder Reichswald und die Brucker Lache stehen
folgende naturnah gestaltete Flächen über 0,5ha der Bevölkerung unter Anderem
zur Verfügung:
Freianlage an der Paul-Gordan-Straße (ca. 0,8 ha),
Freibereich nördlich Exerzierplatz mit Rodelhügel (ca. 2 ha), Freibereich
entlang des Röthelheimgrabens (ca. 1,5 ha), Ohmplatz (ca. 2,2 ha),
Theodor-Heuss-Anlage (ca. 1,3 ha), Zentraler Grünzug im Röthelheimpark (ca. 5
ha).
Neben den vorgenannten größeren Flächen bestehen zahlreiche
weitere, kleinere Flächen sowie Flächen mit einem stärkeren parkähnlichen
Charakter sowie Spielflächen.
8 a) Ja. Für die Sonderbaufläche „Universität“ liegen
verschiedene Anfragen zur Bebaubarkeit vor. Den Bauinteressenten wurde jeweils
der aktuelle Stand des Bauleitplanverfahrens mitgeteilt.
8 b) Nein.
8 c) Nein.
8 d) Die Ausschreibung eines nicht offenen
Realisierungswettbewerbs bedarf keiner Genehmigung durch die Stadt Erlangen.
9) Der
Bebauungsplan 380 „Universität Staudtstraße“ setzt für den Planbereich ein
Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Universität“ gemäß § 11 BauNVO fest.
Es dient vorwiegend der Unterbringung von universitären und
universitätsbezogenen Anlagen (vgl. Ziffer 1 der Festsetzungen zum
Bebauungsplan). Dies bedeutet unter anderem, dass innerhalb des Planbereichs
alle Nutzungen zugelassen werden sollen, welche im Rahmen des universitären
Betriebes der Friedrich-Alexander-Universität im Standort Erlangen erforderlich
sind bzw. künftig sein können. Dies können insbesondere Institutsgebäude,
Hörsäle aber auch angelagerte Nutzungen sein wie: Anlagen der ärztlichen
Versorgung im Rahmen des Universitätsklinikums, Studentenwohnheime,
Betriebskindergärten der Universität, etc.
Hinweis: Weitere Ausführungen hierzu in der UVPA-Vorlage vom 08.02.2011
zum BPlan 380 S 148/149.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
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bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Fraktionsantrag der Fraktion der Grünen Liste Nr. 020/201