Betreff
Satzung zur Regelung des ergänzenden Auswahlverfahrens der Stadt Erlangen für die Einstellung von Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärtern (Auswahlverfahrenssatzung - AuswVs)
Vorlage
111/045/2011
Aktenzeichen
OBM/ZV/11
Art
Beschlussvorlage

Die Satzung zur Regelung des ergänzenden Auswahlverfahrens der Stadt Erlangen für die Einstellung von Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärtern (Auswahlverfahrenssatzung, AuswVS) wird hiermit beschlossen.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Es soll die formell-gesetzliche Ermächtigung des Art. 22 Leistungslaufbahngesetz (LlbG) umgesetzt werden, bei Bewerberinnen/Bewerbern für den Vorbereitungsdienst der Qualifikationsebenen zwei und drei die persönliche Eignung im Rahmen eines ergänzenden Auswahlverfahrens zu prüfen.

 

Dadurch wird eine zukunfts- und bedarfsorientierte Personalauswahl entsprechend der sich stetig wandelnden Anforderungen im Hinblick auf Sozial-, Persönlichkeits- und Methodenkompetenz sichergestellt.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die zu beschließende Satzung bildet Grundlage für die Anwendung des ergänzenden Auswahlverfahrens bei Regelbewerberinnen und Regelbewerbern für den Vorbereitungsdienst für die zweite und dritte Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

In Abstimmung mit dem Landespersonalausschuss wurde das in Erlangen angestrebte Auswahlverfahren festgelegt. Der LPA hat mit Beschluss vom 9.12.2011 seine Zustimmung zum vorgesehenen Verfahren erteilt. Als Umsetzungsgrundlage bedarf es des Satzungserlasses.






4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Haushaltsmittel

                   werden nicht benötigt


 

 

Anlage:         

Satzung zur Regelung des ergänzenden Auswahlverfahrens der Stadt Erlangen für die Einstellung von Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärtern