Betreff
Auswahl der InterviewerInnen für den Zensus 2011, hier: Antrag der Fraktion Grüne Liste Nr. 017/2011 vom 24.02.2011
Vorlage
30-R/027/2011
Aktenzeichen
OBM/DS/30
Art
Beschlussvorlage

Der Sachbericht der städtischen Datenschutzbeauftragten wird zur Kenntnis genommen. Der Antrag Nr. 017/2011 der Fraktion Grüne Liste ist damit abschließend bearbeitet.


Die Fraktion Grüne Liste beantragt die Einholung einer Stellungnahme um der Problematik zu begegnen, dass Interviewerinnen und Interviewer aufgrund der erteilten Auskünfte in Konflikt mit ihren sonstigen beruflichen Tätigkeiten geraten könnten.

 

Unter www.statistik.bayern.de/statistik/zensus hat das Bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung umfassende Informationen zur Durchführung des Zensus 2011 eingestellt, auch zur Auswahl der Interviewerinnen und Interviewer.
Diese Vorgaben werden auch von der Erlanger Erhebungsstelle eingehalten.
Im Einzelfall liegt die Entscheidung, ob ein Interessenkonflikt zu befürchten ist, im Ermessen der Erhebungsstellenleitung. Fachlicher Rat der städtischen Datenschutzbeauftragten, des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz oder des Landesamts für Statistik und Datenverarbeitung kann eingeholt werden.

 

Um solche Konflikte zu vermeiden, gibt es bereits die Vorgabe, dass zwar „Bund und Länder“ auf Ersuchen Bedienstete für das Ehrenamt „Interviewer“ benennen sollen, dass aber Personal aus den Einwohnermeldeämtern, Steuerämtern, Ausländerämtern, Sozialämtern, Sozialdienst der Jugendämter, Arbeitsämtern, Polizeidienst nicht eingesetzt werden soll. Auch auf den Einsatz von Versicherungsvertretern, GEZ-Mitarbeitern, Marktforschungsleuten soll verzichtet werden. Die Aufzählung ist nicht abschließend. GeWoBau-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden in Erlangen nicht in Quartieren mit GeWoBau-Wohnungen eingesetzt werden.

 

Die unter Einhaltung der Vorgaben ausgewählten Interviewerinnen und Interviewer werden auf die Wahrung des Statistikgeheimnisses verpflichtet, über die Beachtung des Datenschutzes belehrt und insgesamt geschult.
Wegen der Einhaltung dieser strengen Vorgaben wird es als sinnvoll angesehen, Interviewerinnen und Interviewer einzusetzen, die sich bereits in vergleichbaren Ämtern bewährt haben, also Mitarbeiter aus der Stadtverwaltung und den städtischen Töchtern oder mit Erfahrungen aus Wahlehrenämtern.

 

Vom Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz wurde eine Stellungnahme eingeholt. Das aufgezeigte Vorgehen wurde unter Hinweis auf Gesetzestexte bestätigt.




Die Verwaltung versichert jedenfalls, dass alles getan wird, um erkennbare Konflikte bei der Durchführung des Zensus 2011 zu vermeiden. 


Anlagen:        Antrag der Fraktion Grüne Liste Nr. 017/2011 vom 24.02.2011