Der Erfahrungsbericht für den Zeitraum September 2009 bis Januar 2011 dient zur Kenntnis.
Das Handyparken ist zu den bisherigen vertraglich vereinbarten Konditionen mit dem bisherigen Anbieter auf Dauer fortzuführen sowie eine Ausweitung auf folgenden Bereich vorzunehmen:
Ausweitung des Handyparkens auf die Parkplätze Güterbahnhof und Altstadt mit insgesamt rd. 250 Stellplätzen sowie auf den Bereich der Universitätskliniken, wie beispielsweise die Universitätsstraße, den Bohlenplatz, die Anlagenstraße sowie die Loschgestraße mit insgesamt 28 Parkscheinautomaten und rd. 450 Stellplätzen (vgl. beil. Plan).
Der Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 21.9.2010, Nr. 091/2010 und die Beschlusskontrolle gem. StR-Beschluss vom 27.5.2009 sind damit abschließend bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Durch die Erweiterung des Handyparkens soll das Parken auf den Parkplätzen Güterbahnhof und Altstadt sowie im Bereich der Universitätskliniken einfacher und bürgerfreundlicher werden.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Durch die Erweiterung des Handyparkens auf zusätzliche Parkplätze.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Durch entsprechende Kennzeichnungen auf den Parkplätzen sowie durch Öffentlichkeitsarbeit, Promotion und Marketing.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
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Sachkosten: |
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Personalkosten
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Folgekosten |
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Korrespondierende
Einnahmen |
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bei
Sachkonto: |
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Haushaltsmittel sind im Budget vorhanden.
Die jährlichen Kosten müssen aus den laufenden Einnahmen aus Parkgebühren beglichen
werden.
Sachbericht / Erfahrungsbericht:
In der Sitzung am 27. Mai 2009 beschloss der Stadtrat
mehrheitlich, auf dem Parkplatz Innenstadt, im Parkhaus Innenstadt sowie auf
dem Parkplatz Theaterplatz das registrierungsfreie Handyparken eines Erlanger
Anbieters einzuführen.
Nach einer problemlosen und von enger Zusammenarbeit geprägten
Vorbereitungsphase konnte das Handyparken im September 2009 in Betrieb gehen.
Seit Inbetriebnahme des Handyparkens zahlten insgesamt 85955 Personen die anfallenden Parkgebühren per Handy (8300 auf dem Parkfeld 3, 56724 auf den Parkfeldern 1, 2 und 4 des Parkplatzes Innenstadt, 5464 im Parkhaus Innenstadt sowie 15467 auf dem Parkplatz Theaterplatz). Diese Zahlen belegen eine sehr gute Nutzungsrate der Handyparker gegenüber den Gesamteinnahmen zwischen 7 % und 14 %. Insbesondere bei der Bezahlung von 4-Wochenparkscheinen ist die Tendenz, die Parkgebühren per Handy zu entrichten, überdurchschnittlich groß. So werden im Monat zwischen 70 und 100 Langzeitparkscheine auf dem Parkplatz Innenstadt per Handy gelöst.
Die über Handys beglichenen Parkgebühren wurden der Stadt Erlangen bisher ohne Probleme jeweils zeitnah überwiesen. Die Abrechnungen des Vormonats wurden jeweils per Mail wenige Tage nach Ablauf des Monats übersandt. Da die Verwaltung ebenso wie der Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung durch das Unternehmen einen Zugriff auf eine spezielle Internetplattform erhalten hat, konnten die Abrechnungen genau überprüft werden. Bislang wurden keine Unregelmäßigkeiten festgestellt.
In der Metropolregion ist das registrierungsfreie Handyparksystem bisher in Erlangen und in Fürth sowie neuerdings auch auf dem Flughafen Nürnberg im Einsatz. Die Stadt Nürnberg prüft ebenfalls die Einführung des Handyparkens.
Aufgrund der durchweg positiven Zusammenarbeit empfiehlt die Verwaltung, die Zusammenarbeit mit dem Unternehmen, das mittlerweile seinen Betriebssitz nach Erlangen-Tennenlohe verlegt hat (früher Bubenreuth), auf Dauer fortzuführen.
Optimierung der
Tarifmodelle:
Mit Schreiben an den Oberbürgermeister vom 21. September vorigen Jahres beantragt die CSU-Stadtratsfraktion eine Optimierung der Tarifmodelle (bedeutet Vereinheitlichung der zulässigen Parkzeiten).
Die Verwaltung hat im Zusammenhang mit der vom Stadtrat beschlossenen Erhöhung der Parkgebühren und der damit verbundenen technischen Umstellung der betroffenen Parkscheinautomaten an insgesamt 23 Geräten eine Änderung der zulässigen Parkzeit vorgenommen. Aufgrund dieser Änderungen besteht bei der überwiegenden Mehrzahl der insgesamt rd. 100 Parkscheinautomaten nunmehr eine Höchstparkdauer von 3 Stunden. Nicht angetastet wurden die vom zuständigen Ausschuss seiner Zeit beschlossenen anderweitigen Höchstparkzeiten u.a. in der Hauptstraße, Heuwaagstraße, Goethestraße, Inneren Brucker Straße und Friedrichstraße.
Ausweitung des
Handyparkens:
Die Verwaltung schlägt vor, dass Handyparken mit dem in Erlangen bereits tätigen Anbieter fortzuführen sowie eine Erweiterung des Handyparkens auf die Parkplätze Güterbahnhof und Altstadt sowie auf den Bereich der Universitätskliniken (vgl. beil. Plan) vorzunehmen.
Die Ausweitung des Handyparkens auf das gesamte Stadtgebiet kann von der Verwaltung nicht befürwortet werden, da trotz Optimierung der Parkzeiten immer noch verschiedene Parkscheinautomaten vorhanden sind, bei denen besondere Tarifstrukturen wie beispielsweise Höchstparkzeiten von 30 Minuten oder einer Stunde angeboten werden. Hier wäre die Einrichtung mehrerer neuer kostenpflichtiger Kurzwahlnummern erforderlich, die das Handyparken für den Nutzer unübersichtlich machen würde.
Kosten:
Auf die in der nichtöffentlichen Vorlage (Mitteilung zur Kenntnis, Vorlage-Nr. 321/034/2011) dargelegten Kosten wird verwiesen.
Anlagen:
Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 21.9.2010, Nr. 091/2010
Diagramm „Anzahl Handyparker“
Plan des vorgeschlagenen „Erweiterungsgebietes Universitätskliniken“