Betreff
Betriebsbeauftrager für Gewässerschutz (GSB) GSB-Bericht 2010
Vorlage
EBE/003/2011
Aktenzeichen
VI/EBE/FWA
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Sachbericht des Gewässerschutzbeauftragten für das Jahr 2010 hat den Mitgliedern des BWA zur Kenntnis gedient.


Gemäß den Bestimmungen des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz-WHG) § 64 sowie des Bayerischen Wassergesetzes (BayWG) Art. 38 haben Gewässerbenutzer, die an einem Tag mehr als 750 m3 Abwasser einleiten dürfen, einen oder mehrere Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz (Gewässerschutzbeauftragte) zu bestellen.

Der Gewässerschutzbeauftragte hat die Aufgaben (§ 65 WHG), die Umsetzung der gesetzlichen Vorschriften in den Betrieben und Kommunen zu überwachen, beratende Funktionen auszuüben und einen jährlichen schriftlichen Bericht an den Gewässerbenutzer zu erstellen.

Die Bestellung des Unterzeichners erfolgte mit Schreiben vom 06. Februar 2003 entsprechend den Aufgaben nach § 21 b WHG a. F. mit Wirkung zum 01. April 2003.

 

Im Vollzug des v.g. konnten im Wirtschaftsjahr 2010, d.h. vom 01.01.2010 bis 31.12.2010, keine Verstöße des Benutzers bezüglich der gemäß Wasserrecht obliegenden Pflichten festgestellt werden.

 

Die Ergebnisse der Eigenüberwachung sowie die Betriebswerte 2010 sind in den Anlagen 1 und 2 dargestellt.

 

Der für das Jahr 2010 ermittelte Fremdwasseranteil liegt mit 14,69 % geringfügig über dem Vorjahreswert von 13,18 % (in 2008 14,27 %) und somit weiter deutlich unter der 25 %-Grenze gemäß Wasserrecht.

 

Bezüglich der Zielsetzungen und geplanten Maßnahmen hinsichtlich der weiteren Steigerung der Umweltleistung wird auf die Seiten 42 – 45 der Umwelterklärung 2010 verwiesen, die den
BWA-Mitgliedern bereits im Rahmen der Sitzung am 05.04.2011 zur Kenntnis gegeben wurde.

 


Anlagen:        Jahresbericht Eigenüberwachung WWA

                        Jahresbericht Betriebswerte ARA