Die Verwaltungsanweisung gemäß Stadtratsbeschluss vom 30.07.2009 (Anlage) gilt auch nach Beendigung der vergaberechtlichen Ausnahmeregelungen („Konjunkturpaket II“) fort.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Durch die Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung vom 03. März 2009 zur Umsetzung des zweiten Konjunkturpakets des Bundes sind Beschränkte Ausschreibungen und Freihändige Vergaben zeitlich begrenzt bis zum 31.12.2010 in erweitertem Umfang ermöglicht worden. Im Rahmen dieser Verfahren ist es rechtlich zwingend geboten, auch nicht ortsansässige Unternehmen angemessen zu beteiligen. Damit dies nicht zu einer unnötigen Schwächung des örtlichen Handwerks führt, hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 30.07.2009 beschlossen, dass die Verwaltung angewiesen wird, für die Dauer des Konjunkturpakets II bei Vergabeverfahren – insbesondere bei Beschränkten Ausschreibungen und Freihändigen Vergaben – ortsansässige Unternehmen im Rahmen des gesetzlich Möglichen zu berücksichtigen.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Da sich diese Regelung in der Praxis bewährt hat, soll sie über die Dauer des Konjunkturpakets II hinaus verlängert werden.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Es soll weiterhin entsprechend dem Beschluss des Stadtrats vom 30.07.2009 auf die verstärkte Berücksichtigung ortsansässiger Unternehmen hingewirkt werden.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
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Sachkosten: |
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Personalkosten
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Korrespondierende
Einnahmen |
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bei
Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: