Betreff
Bürgerfragestunde zur Bebauung des Exerzierplatzes
Vorlage
30-R/025/2011
Aktenzeichen
III/30
Art
Beschlussvorlage

Mit den nachstehenden Ausführungen sind die Fragen von Herrn Johannes Pöhlmann beantwortet.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Auf die von Herrn Pöhlmann mit E-Mail vom 21.02.2011 gestellten Fragen wird wie folgt geantwortet:

 

1. Besteht die reale Möglichkeit von Schadensersatzansprüchen gegen die Stadt, wenn der Bebauungsplan 380 nicht beschlossen wird?

 

Die Stadtverwaltung schätzt die Wahrscheinlichkeit, in diesem Fall Schadensersatzansprüchen ausgesetzt zu sein, als sehr gering ein.

 

2. Wenn die Frage 1 bejaht wird: auf welche Urteile bzw. Rechtskommentare stützt sich diese Einschätzung?

 

Entfällt.

 

3. Wenn Frage 1 aufgrund vorher eingegangener Verpflichtungen bejaht wird: wer ist die wann eingegangen, wann wurde diese vom Stadtrat genehmigt?

 

Entfällt.

 

4. Wenn Frage 1 aufgrund von Äußerungen von Mitarbeitern der Stadtverwaltung an einen Bauinteressenten bejaht wird: Was wurde von wem in diesem Sinn geäußert, und warum bindet das die Stadt rechtlich?

 

Entfällt.

 

5. Wurde vom Oberbürgermeister oder einem berufsmäßigen Stadtrat einem Mitglied des Stadtrates gegenüber die Möglichkeit solcher Schadensersatzansprüche bejaht?

 

Soweit bekannt nein.

 

6. Trifft es zu, dass mit einem Bebauungsplan parallel eine Änderung des Flächennutzungsplans möglich ist, sodass die Beplanung einer Alternativfläche ggf. beschleunigt werden könnte?

 

§ 8 Abs. 3 BauGB sieht in der Tat ein sogenanntes Parallelverfahren vor.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Herr Pöhlmann hat sich mit der ausschließlich schriftlichen Beantwortung seiner Fragen einverstanden erklärt und auf mündliche Zusatzfragen verzichtet.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen: