Betreff
Änderung der Gebührenordnung für die Feldgeschworenen der Stadt Erlangen
Vorlage
30-R/024/2011
Aktenzeichen
III/30
Art
Beschlussvorlage

Die Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für die Feldgeschworenen der Stadt Erlangen (Entwurf vom 02.03.2011, Anlage 1) wird beschlossen.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Das kommunale Ehrenamt des Feldgeschworenen hat in den fränkischen Landesteilen Bayerns eine lange Tradition. Die Mitwirkung angesehener Gemeindebürger bei der Sicherung der Grundstücksgrenzen ist ein Beispiel für funktionierende bürgernahe Verwaltung. Die Feldgeschworenen beziehen kein Gehalt, sie erhalten aber für ihre Tätigkeit Gebühren, deren Höhe sich nach einer von den kreisfreien Städten bzw. Landkreisen zu erlassenden Gebührenordnung richtet. Dem Feldgeschworenen entsteht durch den Zeitaufwand ein Verdienstausfall, der angemessen entschädigt werden soll.

Der Obmann der Feldgeschworenen der Stadt Erlangen regt nun eine Erhöhung der Gebühr mit Schreiben vom 15.12.2010 an.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Änderung der Gebührenordnung für die Feldgeschworenen der Stadt Erlangen gemäß Anlage 1.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die letzte Gebührenerhöhung in Erlangen trat zum 1.1.2002 im Zuge der Anpassungen des Erlanger Stadtrechts an die Euro-Umstellung in Kraft. Die Erhöhung erfolgte von 9,20 €/h auf 10,- €/h.

Ein Vergleich mit den Feldgeschworenengebühren bei anderen kreisfreien Städten und auch Landkreisen ergab folgendes Ergebnis: Die Gebühren bei den kreisfreien Städten bewegen sich innerhalb einer Spanne von 10,- €/h bis 14,50 €/h und die der Landkreise von 9,- €/h bis 12,- €/h. Im interkommunalen Vergleich liegen die Gebühren in den Städten Nürnberg und Fürth jeweils bei 12,- €/h, ebenso im Landkreis Nürnberger Land.

Die Verwaltung hält daher eine Erhöhung der Feldgeschworenengebühr für die Stadt Erlangen auf 12,- €/h für angemessen.

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

ca. € 500,- pro Jahr

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst 230090 /  KTr diverse /  Sk diverse

                   sind nicht vorhanden


Anlagen: