Die Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für die Feldgeschworenen der Stadt Erlangen (Entwurf vom 02.03.2011, Anlage 1) wird beschlossen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Das
kommunale Ehrenamt des Feldgeschworenen hat in den fränkischen Landesteilen
Bayerns eine lange Tradition. Die Mitwirkung angesehener Gemeindebürger bei der
Sicherung der Grundstücksgrenzen ist ein Beispiel für funktionierende
bürgernahe Verwaltung. Die Feldgeschworenen beziehen kein Gehalt, sie erhalten
aber für ihre Tätigkeit Gebühren, deren Höhe sich nach einer von den kreisfreien
Städten bzw. Landkreisen zu erlassenden Gebührenordnung richtet. Dem
Feldgeschworenen entsteht durch den Zeitaufwand ein Verdienstausfall, der
angemessen entschädigt werden soll.
Der
Obmann der Feldgeschworenen der Stadt Erlangen regt nun eine Erhöhung der
Gebühr mit Schreiben vom 15.12.2010 an.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Änderung der Gebührenordnung für die Feldgeschworenen der Stadt Erlangen gemäß Anlage 1.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Die
letzte Gebührenerhöhung in Erlangen trat zum 1.1.2002 im Zuge der Anpassungen
des Erlanger Stadtrechts an die Euro-Umstellung in Kraft. Die Erhöhung erfolgte
von 9,20 €/h auf 10,- €/h.
Ein
Vergleich mit den Feldgeschworenengebühren bei anderen kreisfreien Städten und
auch Landkreisen ergab folgendes Ergebnis: Die Gebühren bei den kreisfreien
Städten bewegen sich innerhalb einer Spanne von 10,- €/h bis 14,50 €/h und die
der Landkreise von 9,- €/h bis 12,- €/h. Im interkommunalen Vergleich liegen
die Gebühren in den Städten Nürnberg und Fürth jeweils bei 12,- €/h, ebenso im
Landkreis Nürnberger Land.
Die
Verwaltung hält daher eine Erhöhung der Feldgeschworenengebühr für die Stadt
Erlangen auf 12,- €/h für angemessen.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
ca. €
500,- pro Jahr |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst 230090 / KTr diverse / Sk diverse
sind nicht vorhanden
Anlagen: