Betreff
Zuschuss an Turnerbund 1888 - Mietvertrag Kraftraum
Vorlage
52/077/2011
Art
Beschlussvorlage

Dem Vorschlag der Verwaltung zur Bezuschussung der Kraftraummiete für den TB 1888 Erlangen wird gefolgt und einer Bezuschussung in der aufgezeigten Form zugestimmt.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Unterstützung des leistungsorientierten Schwimmsports

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Bezuschussung der Kraftraummiete des TB 1888 Erlangen im Röthelheimbad

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Analog zu den Krafträumen der Sporthallen, soll der Verein mit 1,50 € pro Stunde zzgl. Nebenkosten an den Mietkosten beteiligt werden. Die Differenz zur angesetzten Miete wird vom Sportamt als Zuschuss geleistet.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

2.796 €

bei Sachkonto: 530101

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

X               sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk  520090/ 42110052/530101

                   sind nicht vorhanden


Sachbericht:

Vor der Betriebsführung der Erlanger Bäder wurde den Leistungsschwimmern der SSG 1981 Erlangen (SG Siemens Erlangen, Schwimmverein Erlangen, TB 1888 Erlangen) ein behelfsmäßiger Kraftraum im Röthelheimbad zur Verfügung gestellt. Im Zuge der Sanierung des Röthelheimbades wurde ein neuer Kraftraum gebaut, der nun durch die Erlanger Stadtwerke an den TB 1888 Erlangen vermietet werden soll. Ein Antrag zur Bezuschussung der Miete liegt dem Sportamt vor.

Die Sportförderrichtlinien sehen keine konkrete Vorgabe für eine derartige Förderung vor, so dass nach A. 3 Zuständigkeit der Sportbeirat und der Sportausschuss durch eine Sonderregelung über eine Bezuschussung befinden können.

Die Sportverwaltung schlägt daher folgende Regelung für eine Förderung vor. Da für Krafträume in den Großsporthallen eine Gebührenregelung von 1,50 Euro/Stunde für Sportvereine gilt, kann der TB 1888 Erlangen analog mit diesem Betrag bei der Miete für den Kraftraum im Röthelheimbad beteiligt werden. Die Differenz zum monatlichen Mietbetrag von 350 € soll dem Verein als Zuschuss gewährt werden. Bei einer wöchentlichen Belegung von 19,5 Stunden und einer 4 wöchigen Ferienzeit ergibt sich ein Betrag von 117 € Kosten für den Verein im Monat. Damit errechnet sich ein Zuschussbetrag von 233 € monatlich. Die Nebenkosten trägt wie bisher der Verein.