Betreff
Innenstadtentwicklung Erlangen Prioritätenliste für Maßnahmen im öffentlichen Raum (Straßen, Wege, Plätze) Aktualisierung Januar 2011
Vorlage
610.3/015/2011
Aktenzeichen
VI/61 T. 1360
Art
Beschlussvorlage

Die „Prioritätenliste für Maßnahmen im öffentlichen Raum (Straßen, Wege, Plätze) – Aktualisierung Januar 2011“ ersetzt die bisherige Prioritätenliste, die im Mai 2006 beschlossen wurde. Mit der Überarbeitung dieser Liste und der vorliegenden Aktualisierung wurde auf veränderte Sachverhalte reagiert. Sie ist Bestandteil des Integrierten Handlungskonzeptes der Innenstadtentwicklung im Rahmen des Bund-Länder-Städtebauförderungsprogrammes II „Soziale Stadt“. Sie bildet die Grundlage für die zukünftigen Haushaltsanmeldungen und Mittelbereitstellungen im historischen Innenstadtbereich.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die „Prioritätenliste für Maßnahmen im öffentlichen Raum (Straßen, Wege, Plätze) - Aktualisierung Januar 2011“ bildet die Grundlage für zukünftige Haushaltsanmeldungen und Mittelbereitstellungen für den historischen Innenstadtbereich Erlangens. Sie definiert die wichtigsten Bausteine und schlägt in Abhängigkeit vom baulich-technischen, funktionalen und verkehrlichen Zustand der Straßenräume und öffentlichen Plätze eine Priorisierung der Mittelbereitstellung und Umsetzung vor.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

In der beiliegenden Übersicht “ Innenstadtentwicklung Erlangen, Prioritätenliste für Maßnahmen im öffentlichen Raum (Straßen, Wege, Plätze) – Aktualisierung Januar 2011“ werden alle Bereiche nach ihrer Priorität vorgestellt. Daran anschließend sind in einer Gesamtaufstellung die geplanten Maßnahmen mit dem geschätzten Kosten- und Zeitrahmen aufgelistet und in einem Übersichtslageplan gekennzeichnet.

 

Für die nächsten Jahre ist somit die Umgestaltung folgender Straßenräume und Plätze  vorgesehen:

1. Südliche Stadtmauerstraße (Teilbereich zwischen Haupt- und
Goethestraße)                                                                                    Realisierung 2011

2. Dreikönigstraße                                                                                  Realisierung 2012

3. Wasserturmstraße mit dem Vorplatz Markgrafentheater                  Realisierung 2013

4. Bismarckstraße und Lorlebergplatz                                                   Realisierung 2013

 

ferner

5. Unterführung Bahn und Innere Brucker Straße sowie Westliche Stadtmauerstraße
(südlicher Teil) und Südliche Stadtmauerstraße (westlicher Teil)

6. Unterführung Bahn (Gerbereitunnel) sowie Paulistraße (westlicher Teil) und
Teilbereich der Westlichen Stadtmauerstraße

7. Schuhstraße (nördlicher Teil) und Teilbereich der Friedrichstraße zwischen
Schuhstraße und Weiße Herzstraße

8. Hugenottenplatz (westlicher Teil) mit Richard-Wagner-Straße und Calvinstraße

9. Theaterplatz

10. Zollhausplatz und Luitpoldstraße

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die Aktualisierung der im Mai 2006 beschlossenen Prioritätenliste wurde erforderlich, da inzwischen die Umgestaltungen der Apfel- und Halbmondstraße sowie der Goethe- und Heuwaagstraße abgeschlossen sind. Zudem haben sich Rahmenbedingungen wie z.B. geplante Hochbauvorhaben verändert, die die Prioritätenliste beeinflussen. Aus diesem Grund wurde in Zusammenarbeit mit dem Amt 66, ESTW und EBE die bisherige Prioritätenliste überprüft und die aktualisierte Prioritätenliste als zukünftiges Planungsinstrument vorgeschlagen. Aus Gründen der Kostenreduzierung wurde besonderer Wert auf die Nutzung von Synergieeffekten gelegt: geplante Maßnahmen wie Kanal- oder Gasleitungsauswechslungen sowie nötige Erneuerungen von Straßenbelägen sollen, wo möglich, mit Umgestaltungsmaßnahmen gekoppelt werden. Die Reihenfolge der Maßnahmen ist nicht starr und kann auf kurzfristige Änderungen der Rahmenbedingungen reagieren.

Im Sinne des integrierten Handelns im Stadterneuerungsprozess ist neben der Sanierung von Einzelbauwerken wie z.B. Bürgerpalais Stutterheim, E-Werk und Frankenhof die Aufwertung des öffentlichen Raumes eine Grundvoraussetzung für den Verbleib im Bund-Länder-Städtebauförderprogramm II „Soziale Stadt“. Für alle genannten Maßnahmen ist die Beantragung von Fördermitteln aus diesem Programm vorgesehen.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

Beantragung von Fördermitteln des Bund-Länder-Städtebauförderprogrammes II „Soziale Stadt“

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen:        Innenstadtentwicklung Erlangen, Prioritätenliste für Maßnahmen im öffentlichen Raum (Straßen, Wege, Plätze) – Aktualisierung 2011