Die Verwaltung wird beauftragt, auf dem städtischen Grundstück Killinger Straße, Fl. Nr. 2846, eine Bebauung mit öffentlichen Krippenplätzen voranzubringen, in dem
1. die notwendigen vorbereitenden Untersuchungen durchgeführt werden,
2. die Auffüllung des Grundstücks beauftragt wird,
- eine Ausschreibung für die Bau- und Betriebsträgerschaft durch einen freien Träger durchgeführt wird
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Im Rahmen des Krippenausbaus
wird das städtische Grundstück benötigt, um den Bedarf an Betreuungsplätzen für
Kinder im Alter unter 3 Jahren im Planungsbezirk B – Alterlangen zu decken.
Eine Erweiterung der
städtischen Kindertageseinrichtung „Flohkiste“ ist aus planungs-rechtlichen
Gründen nicht möglich. Darüber hinaus gibt es derzeit nur einen freien Träger,
der beabsichtigt, in diesem Planungsbezirk Krippenplätze - verbunden mit einer
General-sanierung des Kindergartens - zu errichten.
Nach der aktuellen
Einschätzung der Jugendhilfeplanung werden im Planungsbezirk B – Alterlangen
noch ca. drei weitere öffentliche Gruppen benötigt, um den für diesen
Planungsbezirk vorgesehenen Bedarfskorridor von 40 bis 45 % zu erreichen.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Überlassung in Erbpacht oder Verkauf des Grundstücks an einen Bau- und Betriebsträger
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Das Grundstück Killingerstr.
mit der Fl. Nr. 2846, im Eigentum der Stadt Erlangen, ist als
Gemeinbedarfsfläche für Kindertagesbetreuung ausgewiesen und wird derzeit als
Spielwiese von Abt. 412 genutzt. Im Rahmen des Krippenausbaus wird das
städtische Grundstück benötigt, um den Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder
im Alter unter 3 Jahren im Planungsbezirk B – Alterlangen zu decken.
Es ist angedacht, nach dem
Subsidiaritätsprinzip vorrangig freien Trägern Errichtung und Betrieb der
Kindertageseinrichtung zu überlassen. Um eine entsprechende Interessensbekundung
mit anschließender Ausschreibung erstellen zu können, wurde Kontakt mit
verschiedenen Ämtern aufgenommen, um Kenntnis über eventuell vorhandene
Auflagen, Einschränkungen oder Schwierigkeiten bei der Bebauung dieses
Grundstücks zu erlangen.
Dabei haben sich die
folgenden Sachverhalte ergeben:
·
Amt für
Stadtentwicklung und Stadtplanung (Abt. 611)
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des 2. Deckblattes zum Bebauungsplan Nr. 194, welches eine Fläche für Gemeinbedarf (konkret: Kindergarten, Gemeinschaftshaus) festsetzt. Weiter ist eine überbaubare Grundstücksfläche durch Baugrenzenfestsetzung definiert. Planungsrechtlich ist die Errichtung einer Kinderkrippe auf diesem Grundstück unbedenklich und zulässig. Besonders hinzuweisen ist bei diesem Standort darauf, dass er aufgrund seiner Höhenlage üNN im Überschwemmungsgebiet der Regnitz liegt und besondere konstruktive Maßnahmen (z.B. Geländeauffüllung) erfordert.
·
Wasserwirtschaftsamt
Nürnberg
Lt. Schreiben vom 08.12.2010 besteht grundsätzlich
Einverständnis mit der Bebauung unter der Auflage, eine Auffüllung so weit
vorzunehmen, dass bei Hochwasser kein Wasser auf das Grundstück fließen kann.
Ein Ausgleich für den verloren gegangenen Rückhalteraum ist nicht erforderlich.
· Amt für Umweltschutz und Energiefragen (Amt 31)
Auf
dem Grundstück befinden sich zwei Altablagerungen. Im nördlichen Bereich setzt
sich die Ablagerung (Nr. 18) überwiegend aus Bauschutt und Bodenaushub
zusammen. Die Mächtigkeit der Ablagerung beträgt in dem Abschnitt ca.1-2 m. Die
Altablagerung im südlichem Bereich (Nr. 21f) setzt sich laut der historischen
Recherche möglicherweise aus
Siedlungsabfällen (unter anderem Kühlschränke) und Bauschutt zusammen. Das Volumen
beträgt ca. 450 m³, die Mächtigkeit ca. 2m. Bei der Nutzung der Freiflächen als
Kinderspielplatz und für die Bebauung ist daher darauf zu achten, dass die
Kriterien des BodSchG - Wirkungspfad Boden-Mensch erfüllt werden. Folglich ist
eine Untersuchung des Untergrunds durch einen Sachverständigen vorab
durchzuführen. Erst nach der Untersuchung kann festestellt werden, ob und in
welchem Umfang Sanierungsmaßnahmen für die vorgesehene Nutzung notwendig sind.
Die erforderlichen Bodenuntersuchungen können
bis zu 10.000,- € betragen.
·
Amt für Gebäudemanagement
(Abt. 242)
Es liegt eine Kostenschätzung des Amtes für
Gebäudemanagement für die Auffüllung des Geländes in Höhe von 70.000,- € vor,
wobei Abweichungen in Höhe von bis zu 30% eintreten können.
·
Spielplatzbüro (Abt. 412)
Bislang
wird die Fläche als Bolzplatz/Spielwiese und im Winter als Rodelhügel von Kleinkindern
genutzt. Grundsätzlich bestehen keine Einwände, hier eine Kindertageseinrichtung
unterzubringen. Es
wird vorgeschlagen, die benachbarten Flächen 2846/2 und 2849 in die
Gesamtbetrachtung aufzunehmen und für alle drei Flächen ein Gesamtkonzept zu
entwickeln.
Mit dem Spielplatz Goldberglein steht im Ortsteil Erlenfeld eine attraktive
Fläche als Spielplatz für Kleinkinder und Schulkinder zur Verfügung, die in den
nächsten Jahren saniert werden soll. Der ebenfalls im Erlenfeld auf der Fläche
2846/2 liegende Spielplatz ist von untergeordneter Bedeutung. Es ist zumindest
denkbar, diesen aufzugeben, da kein dringender Bedarf erkennbar ist. Bedarf
besteht aber für eine Ballspielfläche bzw. Spielwiese für kleinere Kinder, für
die der Weg zu den größeren Bolzplätzen an den Regnitzwiesen bei der
Minigolfanlage zu weit ist. Daher sollte bei einer Bebauung des Grundstücks
2846 mit einer Kindertageseinrichtung eine öffentliche Spielwiese berücksichtigt
werden.
Eine Aufschüttung des Geländes wäre zu begrüßen, da das Ballspielen auf der
bisherigen Wiese nur bei längeren Trockenperioden möglich ist. Bei der
Detailplanung wäre zudem zu prüfen, ob weiterhin ein Rodelhügel für Kleinkinder
berücksichtigt werden könnte.
· Liegenschaftsamt (Amt 23)
Im Rahmen der
Ausschreibungsvorbereitung muss die Frage der Grundstücksüberlassung (Kauf oder
Erbbaurecht) und die vertragliche Gestaltung geklärt werden, da dies
Auswirkungen auf eine evtl. Vergabepflicht hat.
Für freie Träger als
eventuelle künftige Betreiber scheint ein Grundstückskauf (mit weiteren Kosten
für Untersuchungen und Vorarbeiten) nicht attraktiv, weil diese Kosten nicht
förderfähig sind und als Eigenmittel aufzubringen wären.
Auch wenn sich kein freier
Träger findet, hätte die Stadt die Kosten für die vorbereitenden Untersuchungen
und Vorarbeiten zu tragen. Denn dann müsste die Stadt als Bau- und/oder
Betriebsträger auftreten.
Um den Krippenausbau in
Alterlangen voranzutreiben, wird vorgeschlagen, diese Kosten vorab zu
investieren und ggf., wenn möglich, in die Berechnung des Verkaufspreises bzw.
Erbpachtzinses einzukalkulieren.
Für die erforderlichen Bodenuntersuchungen und die
Auffüllung des Geländes scheint insgesamt ein Kostenansatz in Höhe von ca.
100.000,- € angemessen.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
ca. 100.000,- € |
bei
IP-Nr.: 365D.880 |
Sachkosten: |
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Personalkosten
(brutto): |
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Folgekosten |
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Korrespondierende
Einnahmen |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IP-Nr. 365D.880 (Zuschüsse Kita – freie Träger)
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: