Betreff
Krippenausbau auf dem städtischen Grundstück Killinger Str. Fl. Nr. 2846
Vorlage
512/033/2011
Aktenzeichen
IV/512/FUE T. 1785
Art
Beschlussvorlage

Die Verwaltung wird beauftragt, auf dem städtischen Grundstück Killinger Straße, Fl. Nr. 2846, eine Bebauung mit öffentlichen Krippenplätzen voranzubringen, in dem

 

1.      die notwendigen vorbereitenden Untersuchungen durchgeführt werden,

2.      die Auffüllung des Grundstücks beauftragt wird,

  1. eine Ausschreibung für die Bau- und Betriebsträgerschaft durch einen freien Träger durchgeführt wird

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Im Rahmen des Krippenausbaus wird das städtische Grundstück benötigt, um den Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder im Alter unter 3 Jahren im Planungsbezirk B – Alterlangen zu decken.

Eine Erweiterung der städtischen Kindertageseinrichtung „Flohkiste“ ist aus planungs-rechtlichen Gründen nicht möglich. Darüber hinaus gibt es derzeit nur einen freien Träger, der beabsichtigt, in diesem Planungsbezirk Krippenplätze - verbunden mit einer General-sanierung des Kindergartens - zu errichten.

Nach der aktuellen Einschätzung der Jugendhilfeplanung werden im Planungsbezirk B – Alterlangen noch ca. drei weitere öffentliche Gruppen benötigt, um den für diesen Planungsbezirk vorgesehenen Bedarfskorridor von 40 bis 45 % zu erreichen.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Überlassung in Erbpacht oder Verkauf des Grundstücks an einen Bau- und Betriebsträger

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Das Grundstück Killingerstr. mit der Fl. Nr. 2846, im Eigentum der Stadt Erlangen, ist als Gemeinbedarfsfläche für Kindertagesbetreuung ausgewiesen und wird derzeit als Spielwiese von Abt. 412 genutzt. Im Rahmen des Krippenausbaus wird das städtische Grundstück benötigt, um den Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder im Alter unter 3 Jahren im Planungsbezirk B – Alterlangen zu decken.

Es ist angedacht, nach dem Subsidiaritätsprinzip vorrangig freien Trägern Errichtung und Betrieb der Kindertageseinrichtung zu überlassen. Um eine entsprechende Interessens­be­kun­dung mit anschließender Ausschreibung erstellen zu können, wurde Kontakt mit verschiedenen Ämtern aufgenommen, um Kenntnis über eventuell vorhandene Auflagen, Einschränkungen oder Schwierigkeiten bei der Bebauung dieses Grundstücks zu erlangen.

Dabei haben sich die folgenden Sachverhalte ergeben:

 

·         Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung (Abt. 611)

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des 2. Deckblattes zum Bebauungsplan Nr. 194, welches eine Fläche für Gemeinbedarf (konkret: Kindergarten, Gemeinschaftshaus) festsetzt. Weiter ist eine überbaubare Grundstücksfläche durch Baugrenzenfestsetzung definiert. Planungsrechtlich ist die Errichtung einer Kinderkrippe auf diesem Grundstück unbedenklich und zulässig. Besonders hinzuweisen ist bei diesem Standort darauf, dass er aufgrund seiner Höhenlage üNN im Überschwemmungsgebiet der Regnitz liegt und besondere konstruktive Maßnahmen (z.B. Geländeauffüllung) erfordert.

·         Wasserwirtschaftsamt Nürnberg

Lt. Schreiben vom 08.12.2010 besteht grundsätzlich Einverständnis mit der Bebauung unter der Auflage, eine Auffüllung so weit vorzunehmen, dass bei Hochwasser kein Wasser auf das Grundstück fließen kann. Ein Ausgleich für den verloren gegangenen Rückhalteraum ist nicht erforderlich.

·         Amt für Umweltschutz und Energiefragen (Amt 31)

Auf dem Grundstück befinden sich zwei Altablagerungen. Im nördlichen Bereich setzt sich die Ablagerung (Nr. 18) überwiegend aus Bauschutt und Bodenaushub zusammen. Die Mächtigkeit der Ablagerung beträgt in dem Abschnitt ca.1-2 m. Die Altablagerung im südlichem Bereich (Nr. 21f) setzt sich laut der historischen Recherche  möglicherweise aus Siedlungsabfällen (unter anderem Kühlschränke) und Bauschutt zusammen. Das Volumen beträgt ca. 450 m³, die Mächtigkeit ca. 2m. Bei der Nutzung der Freiflächen als Kinderspielplatz und für die Bebauung ist daher darauf zu achten, dass die Kriterien des BodSchG - Wirkungspfad Boden-Mensch erfüllt werden. Folglich ist eine Untersuchung des Untergrunds durch einen Sachverständigen vorab durchzuführen. Erst nach der Untersuchung kann festestellt werden, ob und in welchem Umfang Sanierungsmaßnahmen für die vorgesehene Nutzung notwendig sind.
Die erforderlichen Bodenuntersuchungen können bis zu 10.000,- € betragen.

·         Amt für Gebäudemanagement (Abt. 242)

Es liegt eine Kostenschätzung des Amtes für Gebäudemanagement für die Auffüllung des Geländes in Höhe von 70.000,- € vor, wobei Abweichungen in Höhe von bis zu 30% eintreten können.

·         Spielplatzbüro (Abt. 412)

Bislang wird die Fläche als Bolzplatz/Spielwiese und im Winter als Rodelhügel von Kleinkindern genutzt. Grundsätzlich bestehen keine Einwände, hier eine Kindertageseinrichtung unterzubringen. Es wird vorgeschlagen, die benachbarten Flächen 2846/2 und 2849 in die Gesamtbetrachtung aufzunehmen und für alle drei Flächen ein Gesamtkonzept zu entwickeln.
Mit dem Spielplatz Goldberglein steht im Ortsteil Erlenfeld eine attraktive Fläche als Spielplatz für Kleinkinder und Schulkinder zur Verfügung, die in den nächsten Jahren saniert werden soll. Der ebenfalls im Erlenfeld auf der Fläche 2846/2 liegende Spielplatz ist von untergeordneter Bedeutung. Es ist zumindest denkbar, diesen aufzugeben, da kein dringender Bedarf erkennbar ist. Bedarf besteht aber für eine Ballspielfläche bzw. Spielwiese für kleinere Kinder, für die der Weg zu den größeren Bolzplätzen an den Regnitzwiesen bei der Minigolfanlage zu weit ist. Daher sollte bei einer Bebauung des Grundstücks 2846 mit einer Kindertageseinrichtung eine öffentliche Spielwiese berücksichtigt werden.
Eine Aufschüttung des Geländes wäre zu begrüßen, da das Ballspielen auf der bisherigen Wiese nur bei längeren Trockenperioden möglich ist. Bei der Detailplanung wäre zudem zu prüfen, ob weiterhin ein Rodelhügel für Kleinkinder berücksichtigt werden könnte.

·         Liegenschaftsamt (Amt 23)

Im Rahmen der Ausschreibungsvorbereitung muss die Frage der Grundstücksüberlassung (Kauf oder Erbbaurecht) und die vertragliche Gestaltung geklärt werden, da dies Auswirkungen auf eine evtl. Vergabepflicht hat.

Für freie Träger als eventuelle künftige Betreiber scheint ein Grundstückskauf (mit weiteren Kosten für Untersuchungen und Vorarbeiten) nicht attraktiv, weil diese Kosten nicht förderfähig sind und als Eigenmittel aufzubringen wären.

Auch wenn sich kein freier Träger findet, hätte die Stadt die Kosten für die vorbereitenden Untersuchungen und Vorarbeiten zu tragen. Denn dann müsste die Stadt als Bau- und/oder Betriebsträger auftreten.

Um den Krippenausbau in Alterlangen voranzutreiben, wird vorgeschlagen, diese Kosten vorab zu investieren und ggf., wenn möglich, in die Berechnung des Verkaufspreises bzw. Erbpachtzinses einzukalkulieren.

Für die erforderlichen Bodenuntersuchungen und die Auffüllung des Geländes scheint insgesamt ein Kostenansatz in Höhe von ca. 100.000,- € angemessen.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

ca. 100.000,- €

bei IP-Nr.: 365D.880

Sachkosten:

 

 

Personalkosten (brutto):

 

 

Folgekosten

 

 

Korrespondierende Einnahmen

 

 

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IP-Nr. 365D.880 (Zuschüsse Kita – freie Träger)     

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen: