Betreff
Überwachung des Durchfahrtsverbotes Bahnhofplatz Erlangen, Protokollvermerk aus der 1. Sitzung des UVPA 25.01.2011
Vorlage
321/032/2011
Aktenzeichen
III/32/HRG
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


In der Sitzung des UVPA am 25.01.2011 wurde die Stellungnahme des Bay. Staatsministeriums des Inneren zur Kenntnis gegeben, nach der die kommunalen Überwachungsbehörden keine Befugnis haben, Durchfahrtsverbote kontrollieren zu können. Vorausgegangen war eine Anfrage hierzu von Frau MdL Weikert an den Bay. Staatsminister des Inneren Herrn Herrmann. Die MzK wurde als Tagesordnungspunkt mit dem Zwischenergebnis behandelt, dass Frau Wüstner (Referat für Recht, Ordnung und Umweltschutz) die Angelegenheit mit dem neuen Leiter der Polizeiinspektion Herr Blöchl nochmals erörtert und im UVPA am 15.03. 2011 über das Ergebnis berichtet.

Die Thematik wurde daraufhin in der letzten Sicherheitsrunde mit der Polizei am 27.01.2011 und in einem weiteren Gespräch am 17.02.2011 zur Verkehrssituation in der Goethestraße intensiv erörtert. Herr Blöchl bestätigte nochmals die gegenwärtige Sach- und Rechtslage, wonach die Überwachung des Durchfahrtsverbots am Bahnhofplatz ausschließlich in der Zuständigkeit der Polizei liegt. Herr Blöchl sicherte jedoch zu, dass auch künftig polizeiliche Kontrollen im Rahmen der personellen Möglichkeiten stattfinden werden.

Auch hinsichtlich der bereits mehrfach geprüften Frage der Überwachung des Durchfahrtsverbotes durch stationäre Anlagen hat Herr Blöchl nochmals bestätigt, dass derartige Einrichtungen in Bayern rechtlich nicht zulässig sind.