Betreff
Radwegefurt Güterbahnhofstraße in die Goethestraße SPD-Fraktionsantrag Nr. 157/2009 vom 14.05.2009
Vorlage
613/050/2011
Aktenzeichen
VI/61 T.1327
Art
Beschlussvorlage

Unter der Vorraussetzung, dass keine zuschussrechtlichen Einwendungen existieren, wird die Verwaltung beauftragt, die Radwegebenutzungspflicht für die Güterbahnhofstraße aufzuheben. Der Fraktionsantrag der SPD Nr.157/2009 gilt hiermit als abschließend behandelt.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die Radverkehrsführung von der Güterbahnhofstraße in die Goethestraße soll sicherer gestaltet werden.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Durch eine Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht ist es dem Radfahrer möglich, die Güterbahnhofstraße zu benutzen und somit die separat signalisierte Radfurt zu vermeiden. Aktuell erfolgt allerdings eine Klärung beim Zuschussgeber, ob eine Wegnahme der Benutzungspflicht zu zuschussrechtlichen Konsequenzen führen könnte.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Schon die ersten Straßenplanentwürfe aus dem Jahre 2002 sehen für die Güterbahnhofstraße einen Bordsteinradweg vor. Diese Planungen wurden in den damaligen Ausschüssen so beschlossen und im Anschluss auch umgesetzt. Bedingt durch die vorhandene Busspur in der Güterbahnhofstraße, die Haltestelle im unmittelbaren Knotenpunktsbereich und die Radwegefurt kommt es zu einer Kulmination von Verkehrsströmen im Bereich der Signalisierung. Bei der turnusmäßig stattfindenden Unfallkommission war dieser Knotenpunkt, seit dem erfolgten Umbau, immer unauffällig. Es kam zu keiner Häufung von Unfällen.

 

Eine Führung des Radfahrers auf der Straße mittels eines Radfahrstreifens, analog der Planungen in der Henkestraße und der Gebbertstraße, wäre gemäß den neuesten Richtlinien (ERA 2010) prinzipiell möglich. Allerdings müsste dafür die gesamte Güterbahnhofstraße umgebaut werden. Da der Ausbau erst im Jahre 2007 mittels Zuschussgeldern erfolgt ist, wäre eine solch umfangreiche Baumaßnahme erst frühestens ab dem Jahre 2017 möglich.

 

Eine alternative Aufleitung des Radfahrers im unmittelbaren Knotenpunktsbereich mittels Aufstelltaschen ist aufgrund der Haltestellenlage, der Busspur und des gesonderten Busanforderungssystems für die Lichtsignalanlage nicht möglich.

 

Generell möglich wäre eine Vorsignalisierung für den Busverkehr. Dies würde zu einer Entzerrung der Verkehrsströme im Knotenpunktsbereich führen. Allerdings ist es dafür nötig, die Haltestelle in der Güterbahnhofstraße in einen Bereich zu verschieben, der momentan zur Anlieferung der Arcaden benötigt wird. Zusätzlich müssten Erweiterungen an der Signalanlage und bauliche Anpassungen im Straßenraum erfolgen. Auch diese Maßnahme erscheint aufgrund des hohen finanziellen Aufwandes vorerst nicht umsetzbar.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      
                  bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        
             sind nicht vorhanden

 


Anlagen:       

Anlage 1:        Kreuzungsbereich Güterhallenstraße / Güterbahnhofstraße

Anlage 2:        Fraktionsantrag der SPD Nr. 157/2009