Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 409_BA II
der Stadt Erlangen
– Nahversorgungszentrum Büchenbach-West – mit integriertem
Grünordnungsplan in der Fassung vom 15.03.2011 mit Begründung wird gebilligt
und ist gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB ist durchzuführen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Der Investor, die Fa. TBB TenBrinkeBayern aus Burglengenfeld, hat Anfang 2010 in Zusammenarbeit mit der Stadt Erlangen den anonymen Realisierungswettbewerb „Erweiterung Nahversorgungszentrum Büchenbach-West“ zur Errichtung eines Lebensmittelvollsortimenters, eines Dienstleistungszentrums mit gesundheitsnahen Einrichtungen (Arztpraxen und Therapieräumen) und ergänzenden Läden sowie der zugehörigen Stellplatzanlage durchgeführt.
Im UVPA vom 27.04.2010 wurde
beschlossen, dass die Wettbewerbsarbeit 1001 von Franke +
Vor diesem Hintergrund bildet der vorhabenbezogene Bebauungsplans Nr. 409_BA II der Stadt Erlangen – Nahversorgungszentrum Büchenbach-West – mit integriertem Grünordnungsplan, dessen Einleiten der Vorhabenträger mit Schreiben vom 12.07.2010 beantragt hat, eine geeignete Maßnahme, die Einkaufs- und Dienstleistungssituation in Büchenbach-West zeitnah zu verbessern.
Mit dem Bebauungsplans Nr. 409_BA II werden überdies Teilbereiche der angrenzenden Bebauungspläne Nr. 409_BA I - Nahversorgungszentrum Büchenbach-West (Umbau des provisorischen Marktplatzes), Nr. 410 – Häuslinger Wegäcker Ost (Änderung des bisher geplanten Kreisverkehrs) und Nr. 421 – Ringschluss Adenauerring Teil Nord (Anpassung des Kreuzungsanschlusses) mit einbezogen und geändert.
Der Teilbereich des östlich angrenzenden Bebauungsplanes Nr. 405 – Straßäcker Büchenbach – wird gegenüber dem Einleitungsbeschluss wieder aus dem Geltungsbereich herausgenommen, da hier keine weiteren Anpassungen beim Endausbau Mönaustraße und Anpassung der bestehenden Busbuchten nötig sind.
b) Geltungsbereich
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes umfasst die Flächen / Teilflächen südlich des 1. Bauabschnittes des bestehenden Nahversorgungszentrums, westlich der Mönaustraße, nördlich der späteren Bebauung des Baugebietes 411 und östlich des noch zu erstellenden Nordteil des Adenauerringes. Im Einzelnen sind dies Teilflächen der Grundstücke mit den Flst. Nrn. 576, 606/168, 609/3, 626, 697 und 700 - Gemarkung Büchenbach - mit einer Gesamtgröße von ca. 2,1 ha.
Der Bereich des Vorhabens- und
Erschließungsplans hat sich hinsichtlich des Grundstückzuschnittes gegenüber
dem Aufstellungsbeschluss leicht verändert, umfasst jedoch nach wie vor eine
Fläche von ca. 1,2 ha.
c) Planungsrechtliche Grundlage
Im wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) von 2003 ist das Plangebiet als Mischgebiet dargestellt. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan mit der Festsetzung des Plangebiets als Sondergebiet Nahversorgungszentrum steht der Darstellung im FNP entgegen. Eine Änderung des FNP ist daher erforderlich
Als Bebauungsplan der Innenentwicklung wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 409_BA II im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB aufgestellt; die Änderung des FNP erfolgt daher als Anpassung im Wege der Berichtigung gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB, zumal die geordnete städtebauliche Entwicklung der Stadt Erlangen nicht beeinträchtigt wird.
2. Programme / Produkte /
Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 409_BA II der Stadt Erlangen – Nahversorgungszentrum Büchenbach-West – mit integriertem Grünordnungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)
a) Verfahren
Aufstellung:
Der Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss des Erlanger Stadtrates hat am 27.07.2010 beschlossen, für das Gebiet zwischen der Mönaustraße und dem Adenauerring den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 409_BA II – Nahversorgungszentrum Büchenbach-West – mit integrierten Grünordnungsplan nach den Vorschriften des BauGB aufzustellen.
Der Flächennutzungsplan ist für den vorgenannten Bereich im Wege der Berichtigung anzupassen.
Frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB hat in der Form stattgefunden, dass am 11.10.2010 eine öffentliche Informationsveranstaltung im Bürgertreff der Scheune Büchenbach stattfand, an der etwa 20 Personen teilnahmen.
Die vorgebrachten Äußerungen bezogen sich überwiegend auf folgende Punkte:
§ „Forderung nach mehr überdachten Fahrradabstellplätzen im Bereich des 2. Bauabschnittes, vor allem beim Vollsortimenter und Dienstleistungszentrum“. Dies wurde durch mind. 60 Fahrradabstellplätze unter den Arkaden des Vollsortimenters, bzw. den auskragenden Eingangsbereichen des Dienstleistungszentrums ausreichend erfüllt.
§ „Bei der Platzgestaltung / –bepflanzung sollten geschützte Aufenthaltsbereiche gegen die teilweise starken Winde aus O + W bei der weiteren Freiraumplanung berücksichtigt werden“. Durch die Stellung der beiden Solitärbauten sind zukünftig große windgeschützte Bereiche, vor allem bei Westwinden, vorhanden. Des Weiteren übernehmen die 3 Vierer-Baumgruppen und die 2 bepflanzten Grünbereiche auf dem städtischen Platz solche Funktionen.
§
„Bei der späteren Ausstattung des neuen
Marktplatzes wird noch einmal der Wunsch nach einem Brunnen / Skulptur als
zentraler Treff geäußert“. Dies kann jedoch nach einer internen Abstimmung aus
Unterhalts- / Kostengründen derzeit nicht berücksichtigt werden.
Ansonsten wurden keine weiteren
planungsrelevanten Stellungnahmen für das Projekt abgegeben.
Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange
Da die Aufstellung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB erfolgt, entfällt die frühzeitige Behördenbeteiligung. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgt während der öffentlichen Auslegung gem. § 4 Abs. 2 BauGB.
Landesplanerische Überprüfung
Die Regierung von Mittelfranken als zuständige Landesplanungsbehörde hat bei einem Termin in Erlangen am 05.07.2010 mitgeteilt, dass die Abstimmung der Landesplanerischen Überprüfung bei der Behördenbeteiligung im Wege eines sog. Vereinfachten Raumordnungsverfahrens parallel zum Bebauungsplanverfahren (während der öffentlichen Auslegung) durchgeführt werden kann.
b) Städtebauliche Ziele
Ziel der Planung ist, die sinnvolle und schlüssige Einbindung der neuen
Nahversorgungseinrichtungen zwischen Bestand, zukünftiger und bestehender
Wohnbebauung sowie geplanten sozialen und kulturellen Einrichtungen
herzustellen, und das neue Zentrum als Kristallisationspunkt am Ende der
Zentrumsachse zu entwickeln. Weiterhin verbessert der 2. Bauabschnitt des
Nahversorgungszentrums nachhaltig die fußläufige Versorgung der umgebenden
Wohnbevölkerung in Erlangen-West.
Der
2. Bauabschnitt zum Nahversorgungszentrum setzt sich in der Übersicht wie folgt
zusammen:
§ Lebensmittelvollsortimenter
einschließlich Getränkemarkt
und Bäcker mit einer Verkaufsfläche (VK)
von ………………………….. max. 2.000 m²
§ Dienstleistungszentrum
davon zur Nutzung für gesundheitsnahe Einrichtungen
(Arztpraxen / Therapieeinrichtung / Büros o.ä. im OG)
mit einer Nutzfläche (NF) von …………………………………..…………. max. 1.250 m²
sowie für
sonstige Nutzer (Kleinteilige, nahversorgungs-
relevante Einzelhandelsund Dienstleistungsbetriebe /
Drogeriemarkt / Optiker / Apotheke etc. im EG)
mit einer Verkaufsfläche (VK) von ………………………………...….…… max. 1.000 m²
§ Als Ausnahmen können ferner im Erdgeschoss
Einzelhandelsbetriebe mit nicht zentrenrelevanten Sortimenten der „Erlanger
Liste“ mit einer max. Verkaufsfläche von 50 m² und im Obergeschoss Räume für
freie Berufe, Büro- und Verwaltungsnutzungen sowie Beherbergungsbetriebe
zugelassen werden.
Des Weiteren sind die städtebaulichen und
architektonischen Qualitäten des dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan zu Grunde
liegenden Wettbewerbentwurfes der Architektengemeinschaft Waldmann + Rößner /
Franke +
§ Bildung
eines Stadtraumes durch die Situierung der beiden Solitärbauten mit der
vorhandenen Bebauung sowie dem geplanten Bürgerhaus (außerhalb des
Geltungsbereiches) im Süden
§ die
sowohl städtebaulich funktionale als auch gestalterische Verknüpfung mit dem
nördlich angrenzenden, bestehenden 1. Bauabschnitt des NVZ sowie
§ die
gestalterisch angemessene und gesamthafte Lösung der Werbeanlagen.
Verkehrserschließung
/ Verkehrsanbindung / Marktplatzumbau
Die verkehrliche Erschließung des
Nahversorgungszentrums erfolgt für den Kunden- und Lieferverkehr ausschließlich
über eine Zu- und Ausfahrt zur Kreuzung Adenauerring / Mönaustr. im Nordwesten,
wobei die Andienung des Lebensmittelvollsortimenters dann anschließend nicht
über die Stellplatzanlage, sondern über einen eigenen Anlieferungshof erfolgt.
Es werden ebenerdig insgesamt 150 Kfz-Stellplätze für Kunden und Mitarbeiter
errichtet. Darüber hinaus werden mind. 80 Fahrradabstellplätze - größtenteils
unter den Arkaden und somit überdacht - angeboten.
Der Umbau des Knotenpunkts
Adenauerring / Mönaustraße
Aufgrund des verkehrlichen
Anschlusses des geplanten NVZ über den Knotenpunkt Adenauerring / Mönaustrasse
und bedingt durch die Terminplanung des Investors ist der vorzeitige Umbau der
betreffenden Kreuzung erforderlich. Neben dem Bau von Abbiegespuren, der
Anpassung der Eckausrundungen und der Entwässerungseinrichtungen ist u.a. auch
die höhenmäßige Anpassung der Fahrbahn erforderlich. Darüber hinaus wird der
Knotenpunkt mit Fertigstellung des gesamten Ringschlusses auch eine Vollsignalisierung
zur Verbesserung der Schulwegsicherheit und zur sicheren Abwicklung des
Verkehrs im Knotenpunkt erhalten.
Der Knotenpunktsumbau ist Bestandteil der Zuwendungsmaßnahme „Ringschluss
Adenauerring - Abschnitt Nord“. Der entsprechende Zuwendungsantrag soll im
August 2011 abgegeben werden mit dem Ziel der baulichen Umsetzung ab April/Mai
2012 (entspricht derzeitigem Investitionsprogramm).
Aufgrund der Terminplanung des Investors sollte der Kreuzungsumbau auf jeden
Fall noch in 2011 erfolgen, damit die andernfalls unumgänglichen massiven
Eingriffe in den Betrieb des NVZ während des Baus des Ringschlusses und die
dadurch entstehenden Kostenmehrungen (prov. Erschließungen, zusätzliche
Baustellenabsicherungen, Baustellenampeln etc.) vermieden werden können.
Die Kosten für den o.g. Umbau des Knotenpunkts belaufen sich auf ca. 150.000 €, wobei die
Lichtsignalanlage vorerst lediglich vorbereitet und erst mit Fertigstellung des
Ringschlusses installiert werden soll (Zusatzkosten ca. 85.000 €). Beim
Zuwendungsgeber, der Regierung von Mittelfranken, wurde ein Antrag gestellt,
diese Teilbauleistung als sog. „Vorsorgemaßnahme“ anzuerkennen, damit die
anfallenden Kosten im Rahmen der Gesamtmaßnahme „Ringschluss Adenauerring -
Abschnitt Nord“ gefördert werden können (angenommener Fördersatz: ca. 45 % der
zuwendungsfähigen Kosten). Die Antwort der Regierung steht derzeit noch aus.
Die für die vorzeitig erforderlich werdende Umbaumaßnahme bei IvP-Nr. 541.144 „Adenauerring Süd und Nord mit Ringschluss“ entstehenden Kosten in Höhe von 150.000 € können durch die aus einer vergrößerten Grundstücksverkaufsfläche resultierenden Mehreinnahmen (IvP-Nr. 522.409E) gedeckt werden.
Umbau des bisher provisorisch
angelegten städtischen Marktplatzes
Umbau des bisher provisorisch angelegten städtischen Marktplatzes zu einem sog. Mehrzweckplatz, wobei der nördliche, überwiegend gepflasterte Teil als multifunktional nutzbare Promenade / Quartiersplatz und zentraler Treff für Markt- und Stadtteilfeste mit temporären Marktständen, Trödelmärkten, Außengastronomie, kleinen Bürgerfesten etc. genutzt werden kann. Der südliche Platzteil mit der großen Grünfläche und den geplanten Hochstammbäumen (sog. „Baumhain“) dient als Verbindungsglied / Gelenk zum südlichen Landschaftspark und wird nur für kurze Nutzungs- oder Verweilphasen, u.a. für das geplante Bürgerhaus, mit einer extensiven Rasenansaat ausgebildet (ähnlich dem Vorbild des Schlossgartenkonzeptes).
Die geschätzten Baukosten für den Straßenbau belaufen sich auf ca. 600.000,- €. Die Maßnahme wird über die IvP-Nr. 541.510 „Erschließungsstraßen E-West“ abgewickelt. Laut Entwurf des Investitionsprogramms 2010 – 2014 (Stand: 02.11.2012) sind entsprechende HH-Mittel in den Jahren 2011 (300.000 €) und 2012 (300.000 €) vorgesehen. Die Abwicklung der Maßnahme ist abhängig vom Hochbaufortschritt des NVZ und des Dienstleistungszentrums. Unter Berücksichtigung des Zieles einer zeitgleichen Fertigstellung des Platzes mit der Eröffnung des NVZ im Sommer 2012 ist eine Abwicklung in 2 Bauabschnitten denkbar (BA I: Vergabe der Arbeiten im Okt. 2011, BA II: Vergabe der Arbeiten im April 2012).
Die
derzeitige Kostenschätzung für die Herstellung der Begrünung und Bepflanzung
des Platzes sowie für die Bänke und Abfallbehälter beläuft sich auf ca. 88.000,- Euro. Die Maßnahme wird
über die IvP-Nr. 551.611 „Grünanlagen BP 409, Büchenbach“ finanziert. Gemäß dem
Entwurf des Investitionsprogramms 2010 – 2014 sind HH-Mittel im Jahr 2011
(20.000,- €) und 2012 (20.000,- €) vorgesehen. Die fehlenden HH-Mittel in Höhe
von 48.000,- € werden zum Haushalt 2012 zusätzlich angemeldet. Die Rasenansaat-
und Baumpflanzungsmaßnahmen sind vom Baufortschritt der Hoch- und
Tiefbaumaßnahmen sowie von den Witterungsverhältnissen abhängig (Vergabe der
Arbeiten im Mai/Juni 2012). Bei Einhaltung der oben genannten
Fertigstellungstermine kann die Pflanzung der Bäume ab Herbst 2012 realisiert
werden.
c) Umweltprüfung
Da die Aufstellung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB erfolgt, entfällt die Umweltprüfung.
d) Derzeitige
Zeitplanung des Gesamtprojektes
(vorbehaltlich
Beschlussfassung und Mittelbereitstellung)
- Satzungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
bis ……..…. Juli 2011
- Hochbaubeginn des Vollsortimenters / Dienstleistungszentrums ab …………Sept. 2011
- Umbau des Knotenpunkts Adenauerring / Mönaustraße ab ……….….… Herbst 2011
- Bau der Stellplatzanlage mit Zufahrt zum Adenauerring ab ..…….….…… Frühjahr 2012
- Umbau des bisher provisorisch angelegten Marktplatzes ab ……….……. Frühjahr 2012
- Eröffnung des Vollsortimenters / Dienstleistungszentrums ab …..……… Sommer 2012
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: für den
Umbau des Knotenpunkts Adenauerring / Mönaustraße. |
€150.000,-
|
Für die Maßnahme "Umbau
des Knotenpunkts Adenauerring / Mönaustraße" sind für 2011 bei IvP-Nr.
541.144 keine Mittel für den Umbau vorhanden. Eine entsprechende Mittelbereitstellung wird beantragt
werden. |
Investitionskosten:
für
den Umbau (Straßenbau) des bisher provisorisch angelegten städtischen
Marktplatzes. |
€
600.000,- |
Für die Maßnahme "Umbau des bisher
provisorisch angelegten städtischen Marktplatzes" sind im Haushalt 2011
bei IvP-Nr. 541.510 im Jahr 2011 Mittel in Höhe von 300.000 € und im Jahr
2012 Mittel in Höhe von 300.000 € enthalten bzw. vorgesehen. |
Investitionskosten: für die Herstellung der
Begrünung und Bepflanzung des bisher provisorisch angelegten städtischen
Marktplatzes. |
€
88.000,- |
Für die Maßnahme "Bepflanzung des bisher provisorisch angelegten
städtischen Marktplatzes" sind im Haushalt 2011 bei IvP-Nr. 551.611 im
Jahr 2011 Mittel in Höhe von 20.000 € und im Jahr 2012 Mittel in Höhe von
20.000 € vorgesehen. Für die noch fehlenden 48.000,- € sind
keine Mittel vorhanden, eine entsprechende Mittelbereitstellung wird
beantragt. |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ 5.600,- € / Jh. |
für den
Grünflächenunterhalt, Aufstockung des Betriebsführungszuschusses EB 77 |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr. siehe
v.g. Tabelle
bzw. im Budget auf
Kst/KTr/Sk siehe v.g. Tabelle
sind
teilweise nicht vorhanden
Anlagen: 1. Übersichtslageplan mit Geltungsbereich
2. Übersichtsplan zu den unterschiedlich auszubauenden Bereichen